„Neues“ österreichisches
Strahlenschutzrecht
Das bisherige österreichische Strahlenschutzgesetz datierte aus dem Jahre 1969 und wurde zum 1. August 2020 durch eine Neufassung ersetzt. Die Neufassung wurde zum Anlass genommen, um das gesamte Strahlenschutzrecht besser verständlich und systematischer zu gestalten. Die grundsätzlichen Regelungen des Strahlenschutzes in Österreich haben sich jedoch nicht grundlegend verändert. Das hohe Schutzniveau im Strahlenschutz bleibt bestehen.