scholarly journals Zehn Jahre gemeinsame rechtswissenschaftliche Seminare Tartu-Konstanz – eine Erfolgsgeschichte!

2021 ◽  
Vol 30 ◽  
pp. 5-6
Author(s):  
Astrid Stadler

Im Sommer des Jahres 2020 jährte sich der Beginn der Zusammenarbeit unserer Universitäten zum 10. Mal. Die enge rechtswissenschaftliche Kooperation mit gemeinsamen Seminaren von Professoren, Studierenden und Doktoranden nahm im Juni 2010 mit dem ersten vom DAAD geförderten Seminar in Tartu seinen Anfang – ins Leben gerufen von den Professoren Paul Varul, Rainer Hausmann und Astrid Stadler. Für mich war es die erste Reise nach Estland und es sollten noch einige in dieses kleine, aber faszinierende Land folgen. Das erste Seminar wurde unter dem Obertitel „Die Harmonisierung des Europäischen Privat- und Verfahrensrechts” abgehalten und bot auch für die Gruppe von deutschen Studierenden erstmals die Gelegenheit, Estland und einer der ältesten ehemals deutschsprachigen Universitäten in Europa kennenzulernen. Wie auch später waren wir alle vom Charme der Stadt und der Universität begeistert und unsere Studierenden machten die für viele überraschende Entdeckung einer gemeinsamen Geschichte und rechtlichen Tradition. Es folgten in fast jährlicher Abfolge weitere Seminare, die abwechselnd in Konstanz und Tartu bzw. Tallinn (Konferenzsprache überwiegend Englisch) abgehalten wurden und von dem „Kern“ Irene Kull, Merike Ristikivi, Marju Luts-Sootak, Astrid Stadler und den jeweiligen Nachfolgern auf dem Konstanzer Lehrstuhl von Rainer Hausmann, zunächst Christoph Althammer, dann ab 2014 Michael Stürner und dem Konstanzer Rechtshistoriker (bis 2020) Matthias Armgardt durchgeführt wurden: im Frühjahr 2011 in Konstanz unter dem Titel „Die schwächere Partei – ein wechselvolles Konzept des Privatrechts“; 2013 in Tartu/Tallinn („Handelsbeziehungen in Europa: die Perspektive des Privatrechts und Internationalen Privatrechts“); im Herbst 2014 in Konstanz („Neue Wege zur Harmonisierung des Privatrechts in Europa – Lehren aus dem Einheitlichen Europäischen Kaufrecht und künftige Herausforderungen“); im Dezember 2016 in Konstanz („Privatrecht im Zeitalter der Digitalisierung“); im November 2017 in Tartu/Tallinn („Vergleichendes Privatrecht und EU- Recht“); im Dezember 2018 in Konstanz („Vertrag und Delikt“) und zuletzt im Winter 2019 in Tartu/Tallinn („Personen und persönliche Freiheit im Privatrecht“). Die Veranstaltung im Oktober 2014 wurde ausnahmsweise in größerem Format und unter Beteiligung weiterer Professoren (Burckhard Hess, MPI Luxemburg; Soazick Kerneis, Paris; Nils Janssen, Münster; Pascal Pichonnaz, Fribourg) durchgeführt – wie es sich für das große Thema der Harmonisierung des europäischen Privatrechts gehörte. Die für den Herbst 2020 in Konstanz geplante Jubiläumsveranstaltung war schon genau geplant, wurde aber bedauerlicher Weise wie so vieles in 2020 ein Opfer der Covid19-Pandemie. Die Veranstaltung kann hoffentlich schon in 2021 nachgeholt werden. Die Seminare waren für die deutschen Teilnehmer immer ein großer persönlicher und wissenschaftlicher Gewinn, da sich immer schnell ein freundschaftliches Miteinander der Seminarteilnehmer einstellte und die Gastfreundschaft der Kollegen überwältigend war. Manche Doktoranden beider Seiten begegneten sich in den Seminaren wiederholt und wir konnten miterleben, wie sie zu erfolgreichen jungen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen heranwuchsen. Abgerundet wurden die Veranstaltungen stets auch von Vorträgen der beteiligten Professoren mit aktuellen Einblicken in deren Forschungsaktivitäten. Thematisch waren die Seminare bewusst breit angelegt und erlaubten Präsentationen zu hochaktuellen Themen mit innovativen Ideen der jeweiligen Studierenden und Doktoranden. Dies bot gerade den deutschen Studierenden, deren engmaschiges Studium bis zum Staatsexamen sich in einem eher traditionellen Kanon von Themen und Fächern bewegt, schon in einer frühen Phase ihres Studiums interessante Einblicke in neue und gesamteuropäische Entwicklungen. Themen wie die Digitalisierung, die heute in aller Munde sind, waren dank der Vorreiterrolle Estlands in diesem Bereich schon früh auch ein Thema in den Seminaren, ebenso wie alle rechtlichen Probleme rund um Bitcoins, smart contracts etc., aber auch methodischen Fragen der Rechtsvergleichung und europäischen Harmonisierung. Neu war für die deutschen Teilnehmer/innen insoweit häufig der völlig andere und offenere Blick eines Landes wie Estland auf die Harmonisierungsbemühungen in der Europäischen Union. Sie erfuhren, dass man in Estland aufgrund der wechselvollen Geschichte und einer noch eher jungen Tradition autonomer Rechtssetzung nach Loslösung von der Sowjetunion, deren Teil die Estnische Sozialistische Sowjetrepublik von 1940−1991 gewesen war, viel aufgeschlossener ist gegenüber neuen Ideen und einer Harmonisierung als in Deutschland, wo häufig der Reflex in Wissenschaft und Politik überwiegt, das lieb gewonnene BGB zu bewahren. Ebenso konnten sie darüber staunen, dass es in einem Land wie Estland ohne weiteres möglich war, schon als junge/er Rechtswissenschaftler/in an landesweiten Kodifikationsprojekten mitzuarbeiten und Universität, Gerichte und Ministerien generell einen engen personellen Austausch pflegen und Wissenschaft und Praxis viel enger verbunden sind als in Deutschland. Die Kooperation mit Tartu ist für den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz die längste und traditionsreichste Beziehung zu einer ausländischen Universität. In deren Mittelpunkt stehen zwar die gemeinsamen Seminare, aber darüber hinaus besteht auch ein reger Austausch durch Forschungsaufenthalte und wissenschaftliche Vorträge zu verschiedenen Anlässen. Die über die Jahre gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen zu den Kollegen und Kolleginnen in Tartu sind eine einzigartige Basis, aufgrund derer sich den Studierenden an beiden Universitäten Möglichkeiten bieten, die sie sonst nicht wahrnehmen könnten. Dies alles wäre nicht möglich gewesen, ohne den enormen persönlichen Einsatz von Irene Kull, Marju Luts-Sootak und Merike Ristikivi, aber auch nicht ohne die stets wohlwollende finanzielle und organisatorische Unterstützung des DAAD und unserer beider Universitätsverwaltungen, insbesondere dem International Office der Universität Konstanz. Ihnen allen sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt – auch im Namen aller Kollegen und Studierenden. Am Fortbestand der Kooperation, die auf beiden Seiten auch von den jüngeren Kollegen mit großem Engagement getragen wird, besteht kein Zweifel und wir freuen uns auf den weiteren Austausch.

2005 ◽  
Vol 62 (4) ◽  
pp. 230-237 ◽  
Author(s):  
Renteria

Epidemiologische Studien zeigen eine Prävalenz von Missbrauchserfahrungen bei Mädchen zwischen 14 und 33%. Indizien für einen Missbrauch sind zwar im Einzelnen unspezifisch, bei gleichzeitigem Auftreten jedoch bedeutungsvoll: Somatische Indizien sind sexuell übertragbare Erkrankungen, Schwangerschaft, unerklärbare Blutungen, rezidivierende genitale Beschwerden. Psychosoziale nichtsexuelle Indikatoren sind neu aufgetretene Verhaltensschwierigkeiten, Ausreissen, Esstörungen etc; Psychosexuelle Indikatoren sind eine Hypersexualisation der Sprache und des Verhalten, ein gestörtes Körpergefühl und gestörte Geschlechstidentität. Als indirekt beweisende Befunde gelten neben alten Genital oder/und Analläsionen Einrisse des Hymens bis auf den Insertionssaum, die sich an tpyischer Stellle im hinteren Bereich der Kommissur finden. Die Abklärung und Betreuung von Kindern, bei denen Verdachtsmomente, aber keine sicheren Indizien bestehen, setzt eine hohe Kompetenz und eine multdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Kindergynäkologen, Kinderpsychiatern, Kinderschutzgruppen und eventuell weiteren beteiligten Fachleuten voraus, um einerseits nicht ungerechtfertigt Familienstrukturen schwer zu belasten und damit den Kindern zu schaden, um andererseits aber auch sicherzustellen, dass die Opfer eine umfassende akute und langfristige medizinische und psychosoziale Betreuung erfahren.


2006 ◽  
Vol 148 (3) ◽  
pp. 117-117
Author(s):  
Charles Trolliet

2009 ◽  
Vol 66 (4) ◽  
pp. 231-240
Author(s):  
Heidi Abbuehl ◽  
Michael J. Zellweger ◽  
Andreas Hoffmann

Die Koronare Herzkrankheit kann sich akut oder chronisch-rezidivierend mit meist belastungsabhängigen pektanginösen Beschwerden oder Atemnot manifestieren. Die Unterscheidung zwischen stabiler und instabiler Verlaufsform ist prognostisch wichtig, instabile Patienten müssen wie ein akutes Koronarsyndrom stationär abgeklärt werden, bei stabiler Symptomatik kann die weitere Diagnostik mehrheitlich ambulant erfolgen. Differentialdiagnostisch kommen eine Vielzahl anderer kardialer und extrakardialer Ursachen für Thoraxbeschwerden in Frage. Wichtigste initiale diagnostische Schritte sind eine kardiovaskuläre Risikostratifizierung sowie der Nachweis einer Ischämie (bzw. Narbe, Nekrose) in Ruhe oder meist unter Belastung, allenfalls ergänzt durch eine bildgebende Methode. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfolgt anhand physiologischer Parameter (Watt, VO2max. bzw. MET, Distanz) mittels Ergometrie, Spiroergometrie oder 6-Minuten-Gehtest (z.B. bei Herzinsuffizienz). Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sind zusätzliche Faktoren ausschlaggebend.


2018 ◽  
Vol 75 (4) ◽  
pp. 199-207
Author(s):  
Raphaël Tamò ◽  
Marianne Rohrbach ◽  
Matthias Baumgartner ◽  
Felix Beuschlein ◽  
Albina Nowak

Zusammenfassung. Lysosomale Speicherkrankheiten (LSK) sind eine Gruppe von über 50 hereditären Erkrankungen, welche durch eine gestörte lysosomale Funktion charakterisiert sind. Das Lysosom fungiert als Recyclinganlage der Zelle. Der Grossteil der LSK wird durch einen Mangel an sauren Hydrolasen ausgelöst. Der gestörte Metabolismus führt dann zur Akkumulation komplexer Moleküle. Die klassische Einteilung der LSK orientiert sich an diesen Hauptspeichermolekülen und unterscheidet Sphingolipidosen (Glykosphingolipide), Mukopolysaccharidosen (Glykosaminoglykane) und Oligosaccharidosen (Oligosaccharide, Glykoproteine) (In Klammern jeweils das Hauptspeichermolekül). Die moderne Einteilung weitet den Begriff auf alle Erkrankungen aus, welche einen Defekt einer Komponente zeigen, die für die normale Funktion des Lysosoms nötig ist. Dies können lysosomale Membranproteine, Aktivatorproteine, Transportproteine oder nicht-lysosomale Proteine sein. Mit einer gemeinsamen Inzidenz von etwa 16 Fällen pro 100’000 Lebendgeburten sind die LSK insgesamt seltene Erkrankungen. Ergebnisse aus Screening-Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass die Inzidenz unter Lebendgeburten unterschätzt wird. Die häufigsten LSK sind die beiden Sphingolipidosen Morbus Gaucher und Morbus Fabry. Die Gemeinsamkeiten der LSK bezüglich ihrer Symptomatik sind die systemischen Manifestationen und die häufige zerebrale Beteiligung. Die Ausprägung der Symptome ist innerhalb der Erkrankungen sehr unterschiedlich. Die pathophysiologischen Prozesse sind vielfältig und nicht durch blosse Überladung und konsekutiven Untergang der Zelle bedingt. Therapeutisch sind verschiedene Angriffspunkte vorhanden: die Substitution der Enzyme mittels Enzymersatztherapie, die Gentherapie oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation, die Stabilisierung der defekten Enzyme durch pharmakologische Chaperone sowie die Verringerung der Substrate durch Substratreduktionstherapie.


2012 ◽  
Vol 69 (3) ◽  
pp. 173-181 ◽  
Author(s):  
René Rizzoli
Keyword(s):  

Das primäre Ziel der Behandlung der postmenopausalen Osteoporose ist die Reduktion des Frakturrisikos. Bisphosphonate sind eine seit langem etablierte Therapie der ersten Wahl der Osteoporose, und einige dieser Moleküle haben den eindeutigen Beweis einer signifikanten Reduktion des Osteoporose-bedingten Frakturrisikos erbracht. Alendronat, Risedronat, Ibandronat und Zoledronat gewährleisten allesamt einen Schutz gegen Frakturen bei Patientinnen mit postmenopausaler Osteoporose. Diese vier Wirkstoffe haben alle bewiesen wirksam gegen vertebrale Frakturen zu schützen, wobei nur Zoledronat und Risedronat den Nachweis einer signifikanten Reduktion des Risikos für nicht-vertebrale Frakturen in Endpunktstudien erbracht haben. Zudem reduzieren Alendronat, Risedronat und Zoledronat erwiesenermaßen das Hüftfrakturrisiko. Ibandronat und Zoledronat haben die nachhaltigere Wirkung gegen Frakturen. Bisphosphonate wurde mit einer Reihe von Nebenwirkungen assoziiert, mit einem gut dokumentierten Einhergehen von gastrointestinalen Nebenwirkungen mit der oralen Einnahme und von Akute-Phase-Reaktionen mit der intravenösen Verabreichung.


2018 ◽  
Vol 75 (2) ◽  
pp. 112-116
Author(s):  
Friedemann Nauck

Zusammenfassung. Bei der Entscheidungsfindung am Lebensende sind die medizinische und ärztliche Indikation sowie der Wille des Patienten und seine Zustimmung zu einer Behandlung entscheidend. Darüber hinaus spielen die eigenen kulturellen und religiösen Überzeugungen der Ärztin / des Arztes eine Rolle, derer man sich als Behandler bewusst sein muss. In der Behandlung am Lebensende stellen palliativmedizinische Basiskenntnisse sowie die Einbeziehung palliativmedizinischer Experten eine sinnvolle Ergänzung dar. Dies gilt besonders in Behandlungssituationen, in denen eine Therapiezieländerung hin zum palliativmedizinischen Behandlungsziel erwogen wird oder bereits als notwendig erachtet wurde. Aber auch in Behandlungssituationen bei Patienten, die sich noch nicht in der letzten Lebensphase befinden, kann die Integration palliativmedizinischen Fachwissens, z. B. bei der Symptomkontrolle, Wundbehandlung, Kommunikation mit Angehörigen oder in Fragen der psychosozialen Begleitung, sinnvoll sein. Im Idealfall wird das Behandlungsziel auch für das Lebensende gemeinsam mit dem Kranken erarbeitet. Entscheidungen bedeuten immer auch Urteilsbildung, Respektierung individueller Werte, Begleitung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – auch dafür, dass man im Einzelfall ggf. eine falsche Entscheidung getroffen hat. Patientenautonomie und zunehmende Patientenkompetenz sind eine Aufforderung an Ärzte, medizinische und ethische Entscheidungen am Lebensende kritisch zu reflektieren sowie sich mit empirischen und normativen Aspekten der Indikationsstellung auseinanderzusetzen.


2018 ◽  
Vol 75 (7) ◽  
pp. 420-424
Author(s):  
Smaila Mulic ◽  
Timo Kahles ◽  
Krassen Nedeltchev

Zusammenfassung. Der Schlaganfall gehört zu den häufigsten Erkrankungen und ist die häufigste Ursache von bleibenden Behinderungen im Erwachsenenalter. Grundzüge der Sekundärprophylaxe des Schlaganfalls sind eine medikamentöse Therapie, Optimierung der modifizierbaren Risikofaktoren, die Revaskularisation einer symptomatischen Karotisstenosen sowie der Verschluss eines Persistierenden Foramen Ovale (bei Patienten unter 60 Jahren mit kryptogenem Schlaganfall).


2016 ◽  
Vol 73 (9) ◽  
pp. 533-537
Author(s):  
Eliane Angst ◽  
Thomas Malinka

Zusammenfassung. Die chronisch rezidivierenden Entzündungsschübe führen zu einem progredienten fibrotischen Umbau des Pankreasgewebes. Leitsymptom sind Schmerzen! Mögliche Folgen sind Gangstrikturen, Pankreassteine, Pseudozysten, entzündliche Schwellung (Pseudotumor) des Pankreaskopfes und Hypertrophie der vegetativen Nerven. Ziel der Therapie ist, Symptome zu lindern und Komplikationen zu behandeln. Die konservative Therapie umfasst die Schmerztherapie nach WHO-Stufenschema, Ernährung, Enzym-Substitution und die Supplementierung fettlöslicher Vitamine. Dank Fortschritten der endoskopisch interventionellen Möglichkeiten werden viele Patienten nicht primär vom Chirurgen gesehen. Ein frühes interdisziplinäres Therapiekonzept ist aber entscheidend, denn trotz häufiger endoskopischer Re-Interventionen benötigt eine Mehrheit der Patienten eine chirurgische Therapie. Endoskopische Therapien kommen bei nicht operablen Patienten und als primäre Therapie von alleinigen Gangstenosen und Pseudozysten in Frage. Chirurgische Therapien sind eine gute Option bei Nicht-Ansprechen der endoskopischen Therapien nach spätestens einem Jahr, Gallengangs- und Duodenalstenosen, infizierten Pseudozysten mit soliden Anteilen, Pseudotumoren, Tumorverdacht und obstruierenden Verkalkungen im Pankreaskopf.


2013 ◽  
Vol 70 (5) ◽  
pp. 296-303
Author(s):  
Patricia Hirt-Minkowski ◽  
Felix Burkhalter ◽  
Michael Dickenmann

Der Nachweis einer Proteinurie ist ein häufiger Zufallsbefund im Urinteststreifen. Die klinische Bedeutung reicht von einer harmlosen Ursache bis zum Ausdruck einer schweren Nierenerkrankung. Deshalb ist bei Nachweis einer Proteinurie mittels Testreifenuntersuchung eine weiterführende Abklärung notwendig. Dabei empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit Quantifizierung der Proteinurie mittels Albumin/Kreatinin-Quotienten im Spoturin. Zudem lassen sich mit einer systematischen Untersuchung verschiedene Formen der Proteinurie abgrenzen (glomerulär vs tubulär vs „Überlastung“). Im Kontext mit der Klinik sind eine Beurteilung des Urinsedimentes, die Bestimmung der Nierenfunktion und eine Sonographie der Nieren und ableitenden Harnwege sinnvoll. Patienten mit ungeklärter persistierender Proteinurie und Patienten mit einer ausgeprägten Proteinurie (≥ 1 g pro Tag) müssen einem Nephrologen zugewiesen werden.


2019 ◽  
Vol 76 (5) ◽  
pp. 267-272
Author(s):  
Niklaus Egloff ◽  
Kyrill Schwegler ◽  
Martin Grosse Holtforth

Zusammenfassung. Funktionelle Störungen entziehen sich definitionsgemäss einer biomorphologischen Befundsicherung auf Organebene, denn sie entstehen im Rahmen übergeordneter Wahrnehmungs- und Steuerungsprozesse. Jeder vegetativ regulierte Organismus zeigt unter Belastung funktionelle Symptome. So kommen stressinduzierte Störungen auch in der Tiermedizin vor. Die «Inkongruenz» zwischen Organ-Befund und Symptom-Empfinden ist eine diagnostische Herausforderung, stellt aufgrund der Häufigkeit von funktionellen Störungen aber eine Art Normalität dar. Deshalb ist ein für den Patienten gut verständliches Erklärungsmodell eine wichtige Voraussetzung für den Vertrauensaufbau und die Therapiemotivation. Die neuen S3-Leitlinien «Funktionelle Körperbeschwerden» sind eine konstruktiv-pragmatische Wegleitung für den Umgang mit diesen häufigen Leiden.


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