Kartellrechtliche Spielräume und Grenzen für Einkaufskooperationen im Handel
Zusammenfassung Die Zusammenarbeit von Wettbewerbern ist in aller Regel am Maßstab des Kartellverbots zu prüfen. Einkaufskooperationen zählen zu denjenigen horizontalen Vereinbarungen, deren wettbewerbsbeschränkende Wirkung häufig gering ist oder jedenfalls von den geschaffenen Effizienzvorteilen aufgewogen wird. Die kartellrechtliche Prüfung ist insbesondere bei Einkaufskooperationen im Handel wegen der potenziellen Vielzahl der betroffenen Märkte und des unterschiedlichen Grades gemeinsamer versus individueller Beschaffung jedoch nicht trivial. Zusätzliche Komplexität schaffen praktisch häufige Aktivitäten von Einkaufskooperation mit eigenen Handelsmarken, da die Kooperation hier in die Rolle eines Herstellers einrückt. Der Beitrag beleuchtet insoweit u. a. Möglichkeiten und Grenzen der Preisgestaltung und -beeinflussung in diesem Zusammenhang.