Wirtschaft und Recht: Probleme struktureller Kopplung
Zusammenfassung Ausgehend von der Theorie operational geschlossener Systeme und dem damit zusammenhängenden Informationsbegriff kann das Verhältnis solcher Systeme zu ihrer Umwelt über den Begriff der strukturellen Kopplung erläutert werden. Wenn man diese Konzepte auf das Verhältnis von Wirtschaft und Recht anwendet, können klassische Fragestellungen neu analysiert werden: So können Eigentum und Vertrag als evolutionär entstandene gesellschaftliche Einrichtungen der Kopplung beider Systeme verstanden werden, die einerseits Systemzustände und andererseits Systemereignisse koordinieren – und dies mit ganz unterschiedlichen Folgen für beide Systeme. Entsprechend gestaltet sich auch die Entwicklungsgeschichte der entsprechenden Semantiken im Zuge der funktionalen Ausdifferenzierung der Gesellschaft. Die gesellschaftsevolutionär erfolgreiche Etablierung der Kopplungsformen bedeutet aber noch keine Zukunftsgarantie. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich ändernden Temporalstrukturen der modernen Gesellschaft in der Form von Technikfolgen, der Ökologiefrage und der Sensibilisierung für Risiken wird vielmehr das geräuschlose Funktionieren der strukturellen Kopplungen, wie es z. B. die liberale Theorie von Eigentum und Vertragsfreiheit postulieren, zunehmend in Frage gestellt.