Bleiben Sie demokratisch! Eine Besprechung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 16. April 2020 (Az. 17 E 1648/20) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. April 2020 (Az. 5 Bs 58/20)

2021 ◽  
Vol 54 (1) ◽  
pp. 88-93
Author(s):  
Gabriele Heinecke

Nach einer ersten Schockstarre über den „Lock-Down“ regte sich in der ersten Phase der Corona-Pandemie in Hamburg Widerstand gegen das durch Verordnung verfügte totale Versammlungsverbot. Der Kampf um die Durchsetzung der Versammlungsfreiheit erbrachte zwei an demselben Tage erlassene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen: der sich auf die „überragende Bedeutung“ des Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie „des öffentlichen Interesses am Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung aufgrund steigender Infektionszahlen“ stützende Beschluss des 5. Senats des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gegen den für die Geltung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) streitende Beschluss der 17. Kammer des Verwaltungsgerichts.

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