Die Ausstattung von Immobilien mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland gesetzliche Pflicht – in Neu-, Umbauten und bis auf Sachsen auch in Bestandsbauten. Laut Anwendungsnorm DIN 14676 können dabei auch Stand-Alone-Melder mit Teil- und vollständigen Ferninspektionsfunktionen installiert werden. Die beste Möglichkeit, den eigenen Verwaltungsaufwand sowie Haftungsrisiken im Schadensfall zu minimieren, bieten Rauchwarnmelder mit Funk-Ferninspektion.