Recht der Jugend und des Bildungswesens
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Published By Nomos Verlag

0034-1312

2021 ◽  
Vol 69 (4) ◽  
pp. 417-425
Author(s):  
Torsten Krause

Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 konstituiert der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Recht auf digitale Bildung. Der Artikel stellt die Grundsätze der Allgemeinen Bemerkung und ihre Implikationen für das Kinderrecht auf Bildung und den damit in Zusammenhang stehenden Rechten vor.



2021 ◽  
Vol 69 (4) ◽  
pp. 403-416
Author(s):  
Dieter Kugelmann

Die Beschleunigung und Intensivierung der Digitalisierung des Schulwesens steigert die Bedeutung des Datenschutzes im schulischen Zusammenhang. Im Mittelpunkt des Datenschutzes als Grundrecht stehen die betroffenen Personen, insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Ihre personenbezogenen Daten genießen besonderen Schutz, weil sie ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen. Dies führt zu hohen Anforderungen an den Einsatz digitaler Mittel in der Organisation, Durchführung und Gestaltung des Unterrichts. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen sollten die Lehrerschaft, die Eltern, die Schulleitungen und die Schülerinnen und Schüler zusammenwirken. Dann kann unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln erheblicher Nutzen aus den digitalen Instrumenten und Kommunikationsmitteln gezogen werden, um einen modernen Unterricht zu gewährleisten. Dies dient der individuellen Fortentwicklung und dem selbstbestimmten Leben in der demokratischen Informationsgesellschaft.



2021 ◽  
Vol 69 (2) ◽  
pp. 119-128
Author(s):  
Judit Beke-Martos

Das ungarische Hochschulwesen befindet sich in einen komplexen Umwandlungsprozess, in dem das „Lex CEU“ nur ein Zwischenschritt war. Der Beitrag überblickt die Veränderungen unter Bezugnahme auf die Entwicklungsgeschichte, die Finanzierungsmodelle und die Gründung der hochschulleitenden Stiftungen.



2021 ◽  
Vol 69 (4) ◽  
pp. 392-402
Author(s):  
Markus Winkler

Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Schulträgern und dem Staat wirft in Bezug auf die digitale Ausstattung zahlreiche Zweifelsfragen auf. Sie betreffen sowohl die Sachleistungen als auch die Finanzierung. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen könnte mit der dynamischen tatsächlichen Entwicklung kaum Schritt halten. Lösungen werden daher absehbar nur auf der Grundlage von Verhandlungen und in Form von Vereinbarungen gefunden werden können.







2021 ◽  
Vol 69 (3) ◽  
pp. 277-292
Author(s):  
Friederike Gebhard
Keyword(s):  

Seit Inkrafttreten der Masernimpfpflicht am 1.3.2020 dürfen Kinder ab einem Lebensalter von einem Jahr nur noch in Betreuungseinrichtungen aufgenommen werden, wenn sie einen Impfschutz, eine masernspezifische Immunität oder eine medizinische Kontraindikation nachweisen können. Dadurch werden sowohl Grundrechte der Kinder als auch ihrer Eltern berührt. Das Bundesverfassungsgericht hat die vorläufige Außerkraftsetzung der Impfpflicht abgelehnt und damit die Bedeutung grundrechtlicher Schutzpflichten für die körperliche Unversehrtheit vulnerabler Personen betont.





2021 ◽  
Vol 69 (2) ◽  
pp. 97-98




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