Sicherheitstechnische Grundlagen der Erdbebenauslegung/Safety-related fundamentals of earthquake design
Die Grundlage aller Baunormen ist der Versuch materielle und immaterielle Schäden durch unsichere Bauweisen zu verhindern. Auch wenn es wünschenswert wäre, ist es doch prinzipiell unmöglich eine absolute Zuverlässigkeit und Sicherheit zu erreichen. Hierfür wird im Eurocode 0 [1] eine Grundlage geschaffen, indem eine einzuhaltende maximale Versagenswahrscheinlichkeit für die Auslegung definiert wird. Aufbauend hierauf, versuchen alle Bemessungsnormen und Berechnungsvorschriften eine Sicherheit zu erreichen, die dieser Versagenswahrscheinlichkeit entspricht. Zur genaueren Bestimmung der Versagenswahrscheinlichkeit ist die Anwendung probabilistischer Ansätze und Methoden erforderlich. Im Erdbebeningenieurwesen und bei der Erdbebenauslegung berechnet sich diese aus der Faltung der seismischen Gefährdung an einem Standort und der Verletzlichkeit (Vulnerabilität) des zu betrachtenden Bauwerks. Mit der Einführung des neuen nationalen Anhangs des Eurocode 8 für die Erdbebenauslegung (Juli 2021) [2] und den damit verbundenen neuen nationalen und europäischen seismologischen Erkenntnissen (u. a. GFZ [3], SERA [4]) soll das Sicherheitsniveau und die zugehörige Versagenswahrscheinlichkeit von nach Eurocode 8 ausgelegten Bauwerken im Rahmen dieses Beitrags vereinfacht bestimmt und verglichen werden. Hierfür wird das Sicherheitsreservefaktorverfahren, welches zur sicherheitstechnischen Bewertung von kerntechnischen Anlagen verwendet wird, vereinfacht angewandt. Es zeigt sich, dass das im Eurocode 0 geforderte Sicherheitsniveau für die Erdbebenauslegung nach Eurocode 8 nicht erreicht wird.