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(FIVE YEARS 1)

Published By Nomos Verlag

1868-8098

RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (3) ◽  
pp. 382-421
Author(s):  
Uwe Berlit

In der noch wesentlich auf Staaten gründenden Völkerrechtsordnung ist es ein Menschenrecht, eine Staatsangehörigkeit zu haben. Der Besitz von mehr als einer Staatsangehörigkeit ist rechtlich lediglich möglich, in nicht unerheblichem Umfang auch in der Bundesrepublik Deutschland Realität - und neben einem Regulierungsproblem migrationspolitisch nach Grund und Umfang umstritten. Der Betrag beschreibt die Funktion von Staatsangehörigkeit, die Ursachen und Gründe sowie den Rechtsrahmen für Mehrfachstaatsangehörigkeit, bevor er sich aktuellen Problemfeldern der nationalen Debatte mit Bezug zur Mehrfachstaatsangehörigkeit widmet. Die „gewachsenen“ Relativierungen und Durchbrechungen des einst hochgehaltenen Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit spiegeln die Ergebnisse punktueller staatsangehörigkeitsrechtlicher Konflikte, folgen aber keinem stringenten, systematisch stimmigen Konzept. Als Trend lässt sich allein eine zunehmende Überlagerung nationalen Staatsangehörigkeitsrechts durch Unionsrecht festhalten.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 222-253
Author(s):  
Jonas Hyckel

Schon intuitiv tritt die Wahrheitsfindung als Grundbedingung einer höheren, prozessual zu verwirklichenden Gerechtigkeitsvorstellung in Erscheinung. Theoretische und rechtspraktische Auseinandersetzungen mit diesem Ideal neigen jedoch nicht selten dazu, die Tatsachenwahrheit als Verfahrensziel innerhalb eines insgesamt ausgewogenen Rechtsschutzsystems zu überhöhen. Die Wahrheit von der Wahrheit ist allerdings eine andere. Der Beitrag identifiziert - ausgehend von terminologischen und strukturellen Grundannahmen - den verfassungsrechtlichen Standort der Wahrheitsfindung im Prozess und sodann ihren relativen Charakter in Bezug auf andere Prozessgrundsätze. Am Beispiel konkreter Verfahrenskonstellationen will die Darstellung rechtswegübergreifend diese Abwägungsstruktur verdeutlichen und belegen, dass sich faktisch unausweichliche Gewissheitsverluste auch nach einem anspruchsvollen Gerechtigkeitsverständnis sachangemessen verfahrensrechtlich bewältigen lassen.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 148-183
Author(s):  
Philipp Kowalski

Die Befürworter gesetzlicher Geschlechterquoten im Kapitalgesellschaftsrecht wenden sich nach den Aufsichtsräten nun auch den Geschäftsführungsorganen zu. Der nachfolgende Beitrag versucht aufzuzeigen, welche gesellschaftsphilosophischen und soziologischen Grundannahmen hinter dem geschlechtsbezogenen Quotierungsgedanken stehen und wie sie mit Art. 3 GG in Konflikt geraten. Auf der Grundlage interdisziplinärer, empirischer Forschung, die in der Debatte bislang noch nicht hinreichend berücksichtigt wurde, plädiert der Verfasser für eine grundlegende Neubetrachtung des Themas.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 184-221
Author(s):  
Achim Janssen

„Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren“ (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 S. 1 WRV). Nach in der Staatskirchenrechtslehre vorherrschender Meinung gewährleistet diese Norm verfassungskräftig nicht nur die Körperschaftsrechtsform als solche, sondern auch einen traditionellen Bestand an sog. Körperschaftsrechten (Dienstherrnfähigkeit, Organisationsgewalt, Widmungsbefugnis usw.). Diese Annahme steht, betreibt man eine methodengerechte historische Auslegung der Körperschaftsgarantie, mit dem nach wie vor relevanten Willen des historischen Verfassungsgebers nicht in Einklang.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 119-147
Author(s):  
Lucia Sommerer

Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit Nachhaltigkeit den Kriminalwissenschaften im Bereich der Wirtschaftskriminalität als Analysekategorie zu dienen vermag. Dabei werden Züge eines Nachhaltigkeitsdenkens sowohl bei den Tatbeständen der Gewässerverunreinigung wie auch der Korruption ausgemacht. Nachhaltigkeit wird dabei nicht als rechtsdogmatische Kategorie interpretiert. Die Einführung des Konzeptes soll vielmehr der Rechtsbeschreibung, Rechtskritik und Rechtsfortentwicklung dienen sowie als Anstoß für eine „Kriminologie der Wechselwirkungen“.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 254-263
Author(s):  
Michael Denga

RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (2) ◽  
pp. 264-272
Author(s):  
Fiona Bottega ◽  
Caroline Rausch ◽  
Martin Wilhelm ◽  
Odile Ammann

RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (3) ◽  
pp. 356-381
Author(s):  
Titus Rehm

In den vergangenen Jahren sind in Folge einer Entscheidung des LG Magdeburg einige wissenschaftliche Beiträge erschienen, die sich dem Thema gewidmet haben, ob Tieren Notwehrbefugnisse nach § 32 StGB zukommen. Die Frage wird in engem Zusammenhang mit dem Rechtsstatus von Tieren diskutiert: Sind diese anerkannte Rechtssubjekte mit eigenen Rechten oder bloße Objekte des Rechts? Ein Teil der Befürworter der Tiernothilfe gründet ihre Position explizit auf die Annahme der Rechtssubjektivität von Tieren. Ausgehend von einer dogmatischen Untersuchung des geltenden Straf- und Tierschutzrechts wird diese Position als nicht gerechtfertigte Rechtsfortbildung eingeordnet. Die Argumentationsweise, die zur Begründung der Rechtssubjektivität von Tieren in Anschlag gebracht wird, wird sodann mithilfe von Anne Röthels Analyse des Verhältnisses politischer Emanzipationsbestrebungen und rechtswissenschaftlicher Abwehrmanöver als rechtswissenschaftliche Verschleierungstaktik zur Beförderung politischer Ziele kritisiert. Politik und Rechtswissenschaft bedienen sich danach derselben rhetorischen Mittel - freilich unter umgekehrten Vorzeichen: Eine lückenhafte Darstellung des geltenden Rechts kann zur Abwehr politischer Emanzipationsanliegen ebenso angewendet werden, wie zur rechtswissenschaftlichen Beförderung emanzipatorischer Ziele.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (3) ◽  
pp. 335-355
Author(s):  
Tanja Altunjan ◽  
Leonie Steinl

Der Aufsatz untersucht die VStGB-Tatbestände zum Schutz der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung. Er lotet nicht nur die Bedeutung der aktuellen Spruchpraxis des IStGH, sondern auch die Auswirkungen der Reform des deutschen Sexualstrafrechts im Jahr 2016 aus. Letztere wirft grundlegende Fragen für die Auslegung des VStGB auf, das als eine Art „Brückengesetz“ den Bogen zwischen deutschem Recht und internationaler Rechtspraxis zu schlagen bestimmt ist. Der Beitrag identifiziert vor diesem Hintergrund Auslegungsangebote und Reformbedarf.


RW ◽  
2021 ◽  
Vol 12 (3) ◽  
pp. 422-431
Author(s):  
Patrick Hauser

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