Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik
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Published By Walter De Gruyter Gmbh

1613-1142, 1430-9017

2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 335-354
Author(s):  
Bundesärztekammer ◽  
Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer

2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 391-424
Author(s):  
European Group on Ethics in Science and New Technologies
Keyword(s):  

2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 79-112
Author(s):  
Hartmut Kreß

Zusammenfassung Die christlichen Kirchen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem staatlichen öffentlichen Dienst die größten Arbeitgeber. Dies betrifft insbesondere das Gesundheits- und Sozialwesen. Nach der Gründung der Bundesrepublik haben die Kirchen ein eigenes individuelles und kollektives Arbeitsrecht aufgebaut, das in wichtigen Punkten vom staatlichen Recht abweicht. In der Weimarer Republik hatten die staatlichen Arbeitsgesetze hingegen auch für sie gegolten. Seit den 1950er Jahren stützen sie die Sonderbestimmungen ihres eigenen Arbeitsrechts darauf, dass ihre Beschäftigten sich in einer „Dienstgemeinschaft“ befinden. Dieser Begriff entstammt der Rechtsordnung des NS-Staats. Der Aufsatz geht auf derzeitige rechtliche Kontroversen ein und kritisiert, dass die Kirchen sich zu extensiv auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht berufen. Zurzeit betonen sie den religiösen Charakter der von ihnen getragenen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zum Teil noch stärker als zuvor. Für die Zukunft zeichnet sich die Notwendigkeit gesetzlicher Eingrenzungen ab.


2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 173-196
Author(s):  
Dieter Sturma

Zusammenfassung Gegenüber dem Einsatz der DNA-Phänotypisierung in der Strafverfolgung gibt es Bedenken hinsichtlich der epistemischen Zuverlässigkeit, der Diskriminierung, des Datenschutzes sowie der informationellen Selbstbestimmung. Tatsächliche Opfersituationen stehen dabei nicht im Vordergrund. Bei der normativen Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der forensischen DNA-Phänotypisierung hat es aber gerade um die Vermeidung beziehungsweise Begrenzung von Leiden und komplexen Opfersituationen zu gehen, die auch nach der Straftat dynamisch bleiben. Die konkrete Gestaltung der Strafverfolgung entscheidet darüber, welche Ausmaße die Opfersituation annimmt beziehungsweise annehmen wird.


2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. V-VI

2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 197-220
Author(s):  
Annette Dufner

Zusammenfassung Dieser Beitrag befasst sich mit der Befürchtung, dass eine Erweiterung der DNA-Analyse von Tatortspuren für Zwecke der Polizeiarbeit zu Diskriminierungen führen wird. Diese Erwartung bezieht sich insbesondere auf die Ermittlung der sogenannten biogeografischen Abstammung und der Hautschattierung. In dieser Untersuchung werden einige Stellen im Ermittlungsprozess, an denen auf Grundlage solcher Analysen Diskriminierungspotential auftreten könnte, zunächst gesammelt und dargelegt. Im zweiten Teil wird dann der Diskriminierungsbegriff genauer beleuchtet. Dabei wird sich zeigen, dass verschiedene Positionen zu der Frage, was genau eine Diskriminierung moralisch problematisch macht, zu unterschiedlichen Einschätzungen der DNAPhänotypisierung in der Polizeiarbeit führen.


2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 385-390
Author(s):  
Schweizerische Akademie Der Medizinischen Wissenschaften

2019 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 119-154
Author(s):  
Veronika Lipphardt ◽  
Nicholas Buchanan ◽  
Peter Pfaffelhuber ◽  
Fabian Staubach ◽  
Matthias Wienroth

Zusammenfassung Durch eine Gesetzesänderung im Dezember 2019 ist im Rahmen von Strafermittlungsverfahren nunmehr der Einsatz des „Forensic DNA Phenotyping“, d. h. von Technologien zur Vorhersage von Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie biologischem Alter, erlaubt. Dieser Beitrag diskutiert die Verlässlichkeit, Nützlichkeit und Legitimität von solchen Erweiterten DNATechnologien und damit die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes in Deutschland. Dabei wird aufgezeigt wie kompliziert, fehleranfällig, voraussetzungsreich, anspruchsvoll und heikel der Einsatz dieser Technologien in Ermittlungen sein kann, wenn nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, und wenn sie nicht auf umsichtig begleitete Einzelfälle beschränkt bleiben. Aufbauend auf dieser Analyse werden schließlich Maßnahmen für die Anwendung und Regulierung Erweiterter DNA-Technologien in Deutschland vorgeschlagen.


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