Zum 1. April 2002 wurden die AGB der Sparkassen und Landesbanken/ Girozentralen geändert. Im Mittelpunkt der Novellierung stand den neben einer Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (Euro-Einführung, Schuldrechtsmodernisierung) die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der vergangenen Jahre, insbesondere des BGH-Urteils vom 6. 6.2000 zur Genehmigung on Kontobelastungen aufgrund von Einzugsermächtigungslastschriften (ZIP 2000, 1379), sowie zahlreiche redaktionelle Änderungen. Nachfolgend abgedruckt ist der Text der neuen AGBSparkassen (im Einzelnen dazu Danco, ZBB 2002, 136, in diesem Heft), der vom Bundeskartellamt freigestellt worden ist und den Sparkassen zur Einführung zum zweiten Quartal 2002 empfohlen wird.