scholarly journals Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Anzahl und Dauer der von ambulanten Pflegediensten erbrachten Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Bayern

2021 ◽  
Author(s):  
Jörg Hallensleben ◽  
Claudia Wöhler

Zusammenfassung Hintergrund Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI geändert. Die hauptsächlich durch ambulante Pflegedienste erbrachte Pflegeberatung muss (befristet bis zum 31.12.2021) nicht mehr in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen erfolgen, sondern ist auch per Telefon oder online möglich. In 2020 war zudem die bestehende Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Pflegeberatung für Pflegegeldbeziehende für einige Monate ausgesetzt. Ziel Beschrieben wird der Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Anzahl und Dauer der von ambulanten Pflegediensten erbrachten Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie sich die Aussetzung der Beratungsverpflichtung auf die Inanspruchnahme von Pflegeberatungen ausgewirkt hat. Methode Sekundäranalyse von über 43.000 Datensätzen der BARMER Pflegekasse in Bayern, die ursprünglich zum Zwecke der Abrechnung gesammelt und gespeichert wurden. Auswertung in erster Linie mittels Zeitreihenanalysen und anderer deskriptiver Statistiken. Zusätzlich wurde die Korrelation zwischen der wöchentlichen Anzahl der Pflegeberatungen und den dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Fälle in Bayern ermittelt. Ergebnisse Ende März bis Mitte April 2020 verringerte sich die Zahl der Beratungen gegenüber Februar 2020 um fast 80 %. Für diesen Einbruch der Beratungszahlen war die Sorge vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 entscheidend. Ermöglicht wurde der Rückgang aber zusätzlich durch die am 27.03.2020 beschlossene Aussetzung der Beratungspflicht. Die Aussetzung der Beratungspflicht allein hat in Bayern zu einem Rückgang zwischen 44 und 49 % geführt. Die vorliegenden Daten zeigen ferner, dass telefonische Pflegeberatungen im Durchschnitt kürzer sind als Präsenzberatungen. Schlussfolgerungen Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass nur rund die Hälfte der Pflegeberatungen von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen würde, wenn die in § 37 Abs. 3 verankerte Beratungsverpflichtung dauerhaft wegfiele. Außerdem enthalten sie Hinweise darauf, dass Beratungen bei einer Abrechnung nach Zeit im Durchschnitt kürzer sind als bei einer Abrechnung mittels Einsatzpauschalen.

2008 ◽  
Vol 125 (21) ◽  
pp. 655-659 ◽  
Author(s):  
H. Hauner ◽  
A. A. Kurnaz ◽  
C. Groschopp ◽  
B. Haastert ◽  
K.-H. Feldhoff ◽  
...  

Pflege ◽  
2021 ◽  
Vol 34 (2) ◽  
pp. 80-91
Author(s):  
Elisabeth Diehl ◽  
Sandra Rieger ◽  
Stephan Letzel ◽  
Anja Schablon ◽  
Albert Nienhaus ◽  
...  

Zusammenfassung. Hintergrund: Die Mehrheit sterbenskranker Menschen wird in der allgemeinen Palliativversorgung (APV) durch ambulante Pflegedienste (AP), durch Alten- / Pflegeheime (APH) und durch Krankenhäuser (KH) betreut. Vergleichsweise wenige werden in der spezialisierten Palliativversorgung (SPV) behandelt. Die Forschung konzentriert sich im Rahmen der Palliativversorgung bisher auf Letztere. Ziel: Erhebung der Arbeitsbedingungen von und Analyse der Unterschiede zwischen Pflegekräften der APV in AP, APH und KH. Methoden: Schriftliche Querschnittbefragung von Pflegekräften aus AP, APH und KH unter Verwendung eines Fragebogens zur Erhebung der Arbeitssituation, bestehend aus Teilen des Copenhagen Psychosocial Questionnaire und selbst entwickelten Fragen. Durchführung von deskriptiven und bivariaten Analysen. Ergebnisse: 437 Fragebögen flossen in die Analyse ein (Rücklauf 16,7 %). Pflegekräfte verbringen durchschnittlich 20 % der Arbeitszeit mit der Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten. Der Wunsch nach einer palliativpflegerischen Weiterbildung besteht bei jeder vierten Pflegekraft (n = 104). Es werden Belastungen angegeben, die aus der Auseinandersetzung mit dem Tod und der Betreuung von Angehörigen resultieren. Die palliativpflegerische Versorgungsqualität beurteilen 59 % (n = 249) als gut / sehr gut. Schlussfolgerungen: Die Pflegekräfte sind Belastungen ausgesetzt, die bisher nur im Rahmen der spezialisierten Palliativversorgung thematisiert wurden. Konkrete Maßnahmen, insbesondere die palliativpflegerische Weiterbildung für Pflegekräfte, sollten diskutiert werden.


2000 ◽  
pp. 139-143
Author(s):  
S. Görres ◽  
K. Luckey

2013 ◽  
Vol 21 (3) ◽  
Author(s):  
Nils Schneider

EinleitungDie meisten Menschen können in der letzten Lebensphase im Rahmen der Primärversorgung vor allem durch Hausärzte und ambulante Pflegedienste betreut werden. Ein Teil der Betroffenen (ca. 10-15%) hat jedoch einen komplexeren Versorgungsbedarf, so dass eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erforderlich ist. Die Differenzierung zwischen allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung findet sich auch im Krankenhaus (Normalstation, Palliativstation, palliativer Konsiliardienst).


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