ambulante pflegedienste
Recently Published Documents


TOTAL DOCUMENTS

27
(FIVE YEARS 7)

H-INDEX

2
(FIVE YEARS 1)

Author(s):  
Yvonne Marx ◽  
Thomas Frese ◽  
Alexander Bauer

Zusammenfassung Hintergrund Frühes Erkennen gesundheitlicher Belastungen pflegender Angehöriger sowie die Koordination adäquater Maßnahmen obliegen zumeist dem Hausarzt. Dessen individuelle Perspektiven und Ansätze zu Identifizierung und Unterstützung pflegender Angehöriger wurden bisher kaum untersucht. Ziel der Arbeit Die Studie untersucht daher subjektive Sichtweisen von Hausärzten im Hinblick auf Identifikation und Betreuung pflegender Angehöriger in der hausärztlichen Praxis. Mithilfe der Ergebnisse sollen Erleichterungsbedarfe und Bedingungen für eine Implementierung eines Instruments zur Identifikation in der Praxis identifiziert werden. Material und Methoden Zur Beantwortung der Fragestellung wurden 12 leitfadengestützte Experteninterviews mit niedergelassenen Hausärzten aus Sachsen-Anhalt durchgeführt. Für die Auswertung der Interviews wurde das Verfahren der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring angewendet. Ergebnisse Die Auseinandersetzung mit subjektiven Sichtweisen bestätigt die grundlegende zentrale Stellung von Hausärzten bezüglich der Betreuung pflegender Angehöriger. Sie zeigt aber auch Ansatzpunkte mit Potenzial zu Verbesserung bzw. Erleichterung der Versorgung pflegender Angehöriger: Zeitliche Probleme und mangelnde Kommunikation erschweren die Betreuung. Ambulante Pflegedienste und regionale (Beratungs‑)Angebote sind vorhanden; eine systematische Zusammenarbeit und Koordination fehlt. Diskussion Ein Screeninginstrument für pflegende Angehörige (Identifikation, Messen der empfundenen Belastung) stellt eine sinnvolle Intervention dar. Die besonderen Anforderungen und Eigenschaften von Interventionen in der allgemeinmedizinischen Praxis müssen systematisch erforscht werden und die Häusliche Pflege-Skala entsprechend angepasst und implementiert werden. Die Zusammenarbeit aller Akteure nimmt zukünftig eine zentrale Stellung ein.


2021 ◽  
Author(s):  
Jörg Hallensleben ◽  
Claudia Wöhler

Zusammenfassung Hintergrund Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI geändert. Die hauptsächlich durch ambulante Pflegedienste erbrachte Pflegeberatung muss (befristet bis zum 31.12.2021) nicht mehr in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen erfolgen, sondern ist auch per Telefon oder online möglich. In 2020 war zudem die bestehende Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Pflegeberatung für Pflegegeldbeziehende für einige Monate ausgesetzt. Ziel Beschrieben wird der Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Anzahl und Dauer der von ambulanten Pflegediensten erbrachten Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie sich die Aussetzung der Beratungsverpflichtung auf die Inanspruchnahme von Pflegeberatungen ausgewirkt hat. Methode Sekundäranalyse von über 43.000 Datensätzen der BARMER Pflegekasse in Bayern, die ursprünglich zum Zwecke der Abrechnung gesammelt und gespeichert wurden. Auswertung in erster Linie mittels Zeitreihenanalysen und anderer deskriptiver Statistiken. Zusätzlich wurde die Korrelation zwischen der wöchentlichen Anzahl der Pflegeberatungen und den dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Fälle in Bayern ermittelt. Ergebnisse Ende März bis Mitte April 2020 verringerte sich die Zahl der Beratungen gegenüber Februar 2020 um fast 80 %. Für diesen Einbruch der Beratungszahlen war die Sorge vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 entscheidend. Ermöglicht wurde der Rückgang aber zusätzlich durch die am 27.03.2020 beschlossene Aussetzung der Beratungspflicht. Die Aussetzung der Beratungspflicht allein hat in Bayern zu einem Rückgang zwischen 44 und 49 % geführt. Die vorliegenden Daten zeigen ferner, dass telefonische Pflegeberatungen im Durchschnitt kürzer sind als Präsenzberatungen. Schlussfolgerungen Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass nur rund die Hälfte der Pflegeberatungen von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen würde, wenn die in § 37 Abs. 3 verankerte Beratungsverpflichtung dauerhaft wegfiele. Außerdem enthalten sie Hinweise darauf, dass Beratungen bei einer Abrechnung nach Zeit im Durchschnitt kürzer sind als bei einer Abrechnung mittels Einsatzpauschalen.


Pflege ◽  
2021 ◽  
Vol 34 (2) ◽  
pp. 80-91
Author(s):  
Elisabeth Diehl ◽  
Sandra Rieger ◽  
Stephan Letzel ◽  
Anja Schablon ◽  
Albert Nienhaus ◽  
...  

Zusammenfassung. Hintergrund: Die Mehrheit sterbenskranker Menschen wird in der allgemeinen Palliativversorgung (APV) durch ambulante Pflegedienste (AP), durch Alten- / Pflegeheime (APH) und durch Krankenhäuser (KH) betreut. Vergleichsweise wenige werden in der spezialisierten Palliativversorgung (SPV) behandelt. Die Forschung konzentriert sich im Rahmen der Palliativversorgung bisher auf Letztere. Ziel: Erhebung der Arbeitsbedingungen von und Analyse der Unterschiede zwischen Pflegekräften der APV in AP, APH und KH. Methoden: Schriftliche Querschnittbefragung von Pflegekräften aus AP, APH und KH unter Verwendung eines Fragebogens zur Erhebung der Arbeitssituation, bestehend aus Teilen des Copenhagen Psychosocial Questionnaire und selbst entwickelten Fragen. Durchführung von deskriptiven und bivariaten Analysen. Ergebnisse: 437 Fragebögen flossen in die Analyse ein (Rücklauf 16,7 %). Pflegekräfte verbringen durchschnittlich 20 % der Arbeitszeit mit der Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten. Der Wunsch nach einer palliativpflegerischen Weiterbildung besteht bei jeder vierten Pflegekraft (n = 104). Es werden Belastungen angegeben, die aus der Auseinandersetzung mit dem Tod und der Betreuung von Angehörigen resultieren. Die palliativpflegerische Versorgungsqualität beurteilen 59 % (n = 249) als gut / sehr gut. Schlussfolgerungen: Die Pflegekräfte sind Belastungen ausgesetzt, die bisher nur im Rahmen der spezialisierten Palliativversorgung thematisiert wurden. Konkrete Maßnahmen, insbesondere die palliativpflegerische Weiterbildung für Pflegekräfte, sollten diskutiert werden.


2020 ◽  
Vol 0 (0) ◽  
Author(s):  
Jannis Burk ◽  
Constantin Meyer ◽  
Jan Christoph Peters ◽  
Sebastian Rauch

KurzfassungZiel des Beitrags ist die Untersuchung und Bewertung der Erreichbarkeit der Bevölkerung durch ambulante Pflegedienste in Unterfranken unter Einbeziehung der räumlich differenzierten Bevölkerungsstruktur für das Jahr 2017 sowie der voraussichtlichen demographischen Entwicklung bis 2025. Die Erreichbarkeiten werden sowohl rasterbasiert als auch vektorbasiert in einer GIS-Software modelliert. Darüber hinaus werden demographische Entwicklungen in der Altersgruppe „80 Jahre und älter“ eingebunden. Die Ergebnisse der rasterbasierten Fahrzeitenmodellierung zeigen flächenhaft relativ gute Erreichbarkeiten, mit Ausnahme weniger peripherer Gebiete. Mittels vektorbasierter Fahrzeitenmodellierung werden Einzugsgebiete, welche auf Personalkosten und Anfahrtspauschalen nach SGB V und SGB XI als Berechnungsgrundlagen basieren, für ambulante Pflegedienste berechnet. Es zeigt sich, dass in Teilen Unterfrankens keine ausreichende Kostendeckung gegeben ist. Hinsichtlich der skizzierten Bevölkerungsentwicklung sowie unzureichender Fahrtkostendeckung im Bereich der Mittelgebirge und abseits der Verdichtungsräume wird eine Flexibilisierung der Anfahrtsvergütung sowie eine Aufstockung des Pflegepersonals empfohlen.


2019 ◽  
Vol 14 (05) ◽  
pp. 380-387 ◽  
Author(s):  
Michaela Heinrich ◽  
Karina Boß ◽  
Jutta Wendenburg ◽  
Dörte Hilgard ◽  
Simone von Sengbusch ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund Inklusion von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 in Bildungseinrichtungen bedarf einer Umsetzung des Insulinmanagements auch außer Haus. Dafür benötigen Kinder bis zum 12. Lebensjahr altersabhängige Unterstützung. Methoden Bundesweite Onlinebefragung von Eltern von an insulinpflichtigem Diabetes erkrankten Kindern, die einen Kindergarten oder die Schule besuchen, bezüglich Betreuungssituation, Teilhabeleistungen, Teilhabeeinschränkungen sowie Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit der Eltern. Ergebnisse Es konnten Daten von 1189 Teilnehmer/-innen aus allen Bundesländern, deren Kinder sich zu 32,1 % im elementaren Bildungsbereich, zu 48,8 % im primären und zu 19,1 % im sekundären Bildungsbereich befanden, ausgewertet werden. Zur Sicherstellung der Versorgung wurden teilweise in allen Bildungsbereichen Teilhabekräfte bzw. ambulante Pflegedienste eingesetzt. Dafür wurden nicht alle beantragten Leistungen bewilligt. Kinder mit Diabetes konnten nicht immer an Kindergartenfahrten (14,6 %) oder Klassenfahrten (bis zu 23,6 %) teilnehmen. Arbeitszeitreduktion zum Schließen der Versorgungslücke gaben 53,1–72,3 % der Eltern je nach Bildungsbereich des Kindes an. Bei bis zu 27 % musste ein Elternteil seine Arbeit ganz aufgeben. Fast doppelt so viele Kinder wie in der Allgemeinbevölkerung (8,1 % in der Grundschule) besuchten nicht die Regelschule. Schlussfolgerung Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1 werden aufgrund der unzureichenden Versorgung im nichthäuslichen Umfeld häufiger vom Regelschulbesuch oder von schulischen Aktivitäten ausgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Eltern reduziert aus den gleichen Gründen ihre Arbeitszeit. Um das Recht dieser Kinder auf uneingeschränkte Teilhabe umzusetzen, bedarf es aus Sicht der AG Inklusion zusätzlicher sowie institutionseigener Inklusionskräfte.


2018 ◽  
Vol 81 (10) ◽  
pp. 808-812 ◽  
Author(s):  
Leila Horvath ◽  
Doris Böhm ◽  
Sabine Gleich

Zusammenfassung Hintergrund Die Versorgung intensivpflegebedürftiger, auch langzeitbeatmeter Menschen findet zunehmend in ambulanten Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege (aWG) statt. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit überprüfte das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) im Zeitraum vom April 2015 bis August 2016 ambulante Pflegedienste, die sich auf diese Versorgungsform im Stadtgebiet München spezialisiert haben. Methode Zunächst erfolgte die Strukturanalyse der Pflegeanbieter mithilfe von standardisierten Checklisten. Mit Einverständnis der Klienten bzw. Betreuer wurde im Anschluss eine Begehung der aWG durchgeführt. Die erhobenen Daten wurden ausgewertet und deskriptiv analysiert. Ergebnisse Von 43 gemeldeten aWG im Stadtgebiet München waren 20 für die außerklinische Intensivpflege konzipiert. Diese wurden von 9 Pflegediensten versorgt. Es zeigte sich ein gutes Prüfergebnis in der Strukturanalyse und beim Hygienemanagement. Verbesserungspotenzial fand sich bei der Umsetzung infektionskritischer Tätigkeiten vor Ort und bei deren korrekter Darstellung in den Hygieneplänen. Grundsätzlicher Regelungsbedarf besteht für die Personalqualifikation sowie für die Strukturen für Notfallinterventionen z. B. bei Stromausfällen. Schlussfolgerung Es zeigte sich, dass regelmäßige Beratungen, Schulungen sowie infektionshygienische Überprüfungen durch das Gesundheitsamt sich positiv auf das Hygiene- und Notfallmanagement von ambulanten Intensivpflegediensten auswirken. Bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards und Kontrollmöglichkeiten existieren bei dieser Versorgungsform jedoch nicht und sind bislang auch nicht vorgesehen.


Sign in / Sign up

Export Citation Format

Share Document