internationales privatrecht
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2021 ◽  
Author(s):  
Brigitta Lurger ◽  
Martina Melcher

Internationales Privatrecht - kompakt, verständlich und praxisbezogen Der EU-Binnenmarkt, der über 27 verschiedene Privatrechtsordnungen umfasst, das globale Internet sowie die weltweit vernetzte Wirtschaft und Gesellschaft rücken das Internationale Privatrecht (IPR) und das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) stärker in den Vordergrund privatrechtlicher Rechtsverfolgung als jemals zuvor: Privatrechtsfragen sind von Anwält/innen, Notar/innen und Richter/innen immer häufiger erst nach Konsultation der einschlägigen Rechtsquellen des IPR und IZVR zu beantworten. Zugleich ist der Informationsbedarf im IPR für die Praxis heute besonders hoch: Denn das österreichische IPR wurde in den letzten Jahren von zahlreichen neuen EU-Verordnungen und einigen internationalen Abkommen radikal umgestaltet. Betroffen sind nicht nur das Vertragsrecht (VO Rom I/2009) und das Deliktsrecht (Rom II/2009), sondern nunmehr auch das Kindschaftsrecht (KSÜ/2011), das Unterhaltsrecht (UnterhaltVO, HUP/2011), das Scheidungsrecht (VO Rom III/2012), der Erwachsenenschutz (HESÜ/2014), das Erbrecht (ErbVO/2015) und das Ehe- und Partnerschafts-Güterrecht (EheGüVO/PaGüVO/2019). Zusätzlich haben jährlich zahlreiche Entscheidungen von EuGH und OGH die kollisionsrechtliche Rechtslage weiter präzisiert und gestaltet. Fundiert, kompakt, verständlich und praxisbezogen stellt dieses Handbuch den aktuellen Stand des IPR dar und berücksichtigt dabei auch alle bereits bekannten Änderungen bis 2021. Eine Fülle von Beispielfällen und zahlreiche Literatur- und Judikaturzitate belegen und klären die oft komplizierte Rechtsanwendung. Zusätzlich werden die zentralen Regelungen der Internationalen Gerichtszuständigkeit sowie einzelne Vorschriften der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen mit einbezogen.


2021 ◽  
Vol 8 (2) ◽  
pp. 132-148
Author(s):  
Felix M. Wilke

Das Internationale Privatrecht wird in der Praxis immer wichtiger und ist nicht zuletzt für eine wissenschaftlich geprägte Ausbildung in verschiedener Hinsicht reizvoll. Gleichwohl steht es häufig im Schatten anderer juristischer Teilfächer. Eine eigene Didaktik besteht erst in Ansätzen. Ausgehend von diesem Befund stellt der Beitrag die Besonderheiten des Faches dar und zieht daraus Folgerungen für dessen erfolgreiche Vermittlung. Eigene Umsetzungsbeispiele illustrieren die allgemeinen Erwägungen.


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