List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik
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Published By Springer-Verlag

2364-3943, 0937-0862

Author(s):  
Monika Köppl-Turyna ◽  
Stefan Köppl ◽  
Johannes Berger ◽  
Ludwig Strohner

Author(s):  
Ronald Bachmann ◽  
Christian Rulff ◽  
Christoph M. Schmidt
Keyword(s):  

ZusammenfassungDie Anforderungen an die Finanzkompetenzen der Bevölkerung steigen aus einer Reihe von Gründen weiter an. Anhand des Datensatzes „Private Haushalte und ihre Finanzen“ zeigt diese Studie, dass in Deutschland generell ein relativ hohes Niveau an Finanzkompetenz vorliegt; dennoch besteht hier Verbesserungspotenzial. Dies gilt insbesondere für bestimmte sozio-demographische Gruppen wie Frauen, Personen mit Migrationshintergrund sowie finanzschwache Haushalte. Hieraus ergibt sich Handlungsbedarf, der für verschiedene Felder diskutiert wird. Es wird insbesondere empfohlen, Finanzbildung stärker in die Lehrpläne von Schulen zu integrieren, die Ausbildung von Lehrern in diesem Bereich zu verbessern, Bildungs- und Informationsangebote für Erwachsene zu stärken und die Transparenz von Finanz- und Versicherungsprodukten zu erhöhen.


Author(s):  
Friedrich Heinemann
Keyword(s):  

ZusammenfassungDiese Analyse befasst sich mit der Absicherung der EU-Schulden, die gemäß dem neuen EU-Eigenmittelbeschluss zur Finanzierung des EU-Corona-Wiederaufbauplans Next Generation EU (NGEU) aufgenommen werden sollen. Diese Absicherung erfolgt unter anderem durch eine gesonderte Eigenmittel-Nachschussverpflichtung der EU-Mitgliedstaaten im Umfang von 0,6 % des nationalen Bruttonationaleinkommens (BNE). Simulationen zeigen, dass diese 0,6 % des BNE eine sehr starke Überdeckung darstellen, weil damit ein Tilgungspotenzial durch den EU-Haushalt geschaffen wird, welches den durch NGEU verursachten Rückzahlungsbedarf auch unter sehr vorsichtigen Annahmen zum BNE-Wachstum um ein Vielfaches übersteigt. Die Studie beleuchtet darüber hinaus die Signale, Anreize und Haftungskonsequenzen, die sich aus dieser weitreichenden Überdeckung der Corona-Schulden ergeben. Die bis zum Jahr 2058 reichende umfangreiche Tilgungsfähigkeit des EU-Haushalts geht weit über den eigentlichen NGEU-Bedarf hinaus und kann als Signal verstanden werden, dass in den kommenden Jahrzehnten bei Bedarf rasch neue EU-Verschuldungsfenster geschaffen werden können. Der Beitrag beleuchtet außerdem eine weitere Konsequenz der Überdeckung in Bezug auf die maximal denkbare Haftung des Bundeshaushalts für die NGEU-Schulden. Die Berechnungen zeigen, dass diese Haftung faktisch nicht wie beim Europäischen Stabilitätsmechanismus auf eine Teilschuld des Fonds begrenzt ist.


Author(s):  
Hagen Lesch ◽  
Helena Schneider ◽  
Christoph Schröder
Keyword(s):  

ZusammenfassungDie Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Bisher orientierte sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung. Das trug dazu bei, dass der Arbeitsmarkt den staatlichen Eingriff in die Lohnfindung gut verkraftete und die Tarifparteien trotz einer Beschränkung ihres Handlungsspielraums weiterhin gewillt sind, die Entgelte autonom auszuhandeln. Der Bundesarbeitsminister kündigte jedoch an, den Mindestlohn rasch auf 12 € je Stunde erhöhen zu wollen. Außerdem soll das Anpassungsverfahren beim gesetzlichen Mindestlohn verändert werden und bei der weiteren Entwicklung 60 % des Medianeinkommens (Living Wage) als Referenzgröße dienen. Mit einem solchem Systemwechsel, durch den der Staat dreimal so stark in das Tarifsystem eingreifen würde wie mit der Einführung des Mindestlohns 2015, würde die Tarifautonomie noch deutlicher eingeschränkt. Der Blick auf Frankreich und das Vereinigte Königreich zeigt, dass ein solcher Systemwechsel hin zu einem Living Wage durch Lohnsubventionen flankiert wird. Deshalb müsste bei der Diskussion über einen Systemwechsel beim Mindestlohn in Deutschland auch darüber gesprochen werden, ob die bisherigen Sozialleistungssysteme geändert werden müssen.


Author(s):  
Victoria Böhnke
Keyword(s):  

ZusammenfassungDer kurzfristig abgesagte Börsengang der Ant Group im November 2020 hat für Aufsehen an den internationalen Finanzmärkten gesorgt. Ant Group ist das auf Finanzdienstleistungen spezialisierte Tochterunternehmen eines großen chinesischen Technologiekonzerns. Eine Regulierungsänderung, die die Ant Group als Finanzholding einstuft und das systemische Risiko seiner Geschäftsaktivitäten begrenzen soll, zeigt, wie die chinesischen Behörden die Marktmacht großer Technologiekonzerne im Finanzsektor einschränken und so eine stärkere Regulierung des Schattenbankensektors umsetzen. Kann dieser Ansatz zur Regulierung des Schattenbankensektors in China ein Vorbild für die Europäische Union sein? Zunächst werden die Entwicklung des Schattenbankensektors und seine Bedeutung für globale Finanzstabilität sowie aktuelle Herausforderungen für die Regulierung diskutiert. Anhand einer Fallstudie zur Ant Group werden Chancen und Herausforderungen des Regulierungsansatzes der chinesischen Behörden erörtert und Implikationen für die Regulierung in Europa abgeleitet. Zusammenfassend erscheint eine Regulierung großer Technologiekonzerne, die umfangreiche, mit traditionellen Banken vergleichbare Finanzdienstleistungen anbieten, mit Blick auf die Finanzstabilität erforderlich, da diese über eine (potenziell) große Marktmacht verfügen.


Author(s):  
Christoph M. Schmidt

ZusammenfassungDie Soziale Marktwirtschaft ist auch in Zeiten des verschärften Systemwettbewerbs mit den USA und China die geeignete Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung für Deutschland und Europa, um die Volkswirtschaft auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Nur ein wirtschaftlich erfolgreiches Europa wird erfolgreich dabei mitwirken, das 21. Jahrhundert auf Basis der eigenen Werte als eine Ära der weltumspannenden materiellen Prosperität und ökologischen Nachhaltigkeit zu gestalten. Daher gilt es vor allem, die europäische Klimapolitik marktwirtschaftlich auszugestalten und die eigene Regeltreue und Vorbildlichkeit bei der Umsetzung globaler Vertragswerke mit hoher Bereitschaft zum Finanz- und Technologietransfer zu verbinden.


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