ZusammenfassungMit Datum vom 1.4.2020 trat das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz
im Verkehrsbereich in Kraft (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, “MgvG”). Es soll die
Basis schaffen, einen Katalog von Verkehrsinfrastrukturprojekten auf der Schiene und zu Wasser durch Legislativ-
statt durch Verwaltungsakt zulassen zu können. Das selbst gesteckte Ziel des Bundestages ist die Steigerung
der Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die beschleunigte Realisierung der gelisteten Vorhaben. Der
vorliegende Beitrag nähert sich dem legislativen Fundament mit skurrilem Namen in vier Schritten: Zunächst
wird, erstens, das MgvG im Überblick in seinen beiden Ebenen vorgestellt, die das vorgeschaltete behördliche
Verfahren und den Legislativakt beinhalten. Sodann wird, zweitens, der verfassungsrechtliche Leading Case
hinsichtlich der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch Maßnahmengesetz analysiert, der
Beschluss des BVerfG zur Südumfahrung Stendal aus dem Juli 1996. In einem dritten Schritt wird der
Scheinwerfer auf das Völker- und Unionsrecht gerichtet: Die Crossrail-Entscheidung des Aarhus Convention
Compliance Committee aus dem Jahr 2011 sowie das Urteil des EuGH im Fall Inter-Environment Wallonie aus
dem Jahr 2019 werden vorgestellt. Am Ende wird, viertens, ein Fazit stehen, das die ambitionierte Mission
des Bundestages auf den Boden der rechtsstaatlichen Tatsachen zurückholt und den gebotenen fachgerichtlichen
Rechtsschutz einfordert.