führen eines kraftfahrzeugs
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2018 ◽  
Vol 86 (01) ◽  
pp. 28-36 ◽  
Author(s):  
Klaus Rohrschneider

ZusammenfassungDie Anforderungen an das Sehvermögen zur Fahreignung sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung festgelegt. Bei Störungen ist in der Regel eine augenärztliche Beurteilung erforderlich. Der begutachtende Augenarzt sollte es als seine primäre Aufgabe ansehen, bei der Beurteilung der Fahrerlaubnis alle augenärztlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Bewerber um eine Fahrerlaubnis tauglich zu machen oder zu halten. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gelingt dies auch.Allerdings ist es unvermeidlich, bei plötzlichem schwerwiegendem einseitigem Sehverlust für 3 Monate ab dem Auftreten die gesetzlich vorgeschriebene Fahruntauglichkeit zu attestieren. Bei Motilitätsstörungen entscheiden vor allem die Ausdehnung der Doppelbildbereiche im Blickfeld und die dadurch hervorgerufene subjektive Einschränkung; die zentralen 20 Grad müssen doppelbildfrei sein.Absolute homonyme Gesichtsfeldausfälle, sowohl als Hemianopsie als auch bei Quadrantenausfällen, die bis an das Zentrum heranreichen, sind nach der Fahrerlaubnisverordnung nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu vereinen. Hieran ändern auch Trainingsmaßnahmen, die subjektiv zu einer problemlosen Orientierung führen, nichts.Grundsätzlich sollte bei wesentlichen Störungen des Sehvermögens die zusätzliche Expertise eines Augenarztes eingeholt werden, ehe positiv über die Fahrtauglichkeit entschieden wird.


2008 ◽  
Vol 65 (7) ◽  
pp. 395-400
Author(s):  
Konstanze D. Römer

Das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr stellt hohe Leistungsanforderungen an den Fahrzeuglenker, die infolge täglicher Gewohnheit zumeist unterschätzt werden. Die grundlegende Fähigkeit zum sicheren und situationsadäquaten Führen eines Motorfahrzeugs (Fahreignung) kann durch die Einnahme leistungsmindernder Substanzen sowie durch verschiedene körperliche Erkrankungen und psychische Störungen vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Überprüfung der allgemeinen psychischen und physischen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr (Fahreignung) ist Gegenstand der verkehrsmedizinischen Begutachtung. Dabei sollte es sich stets um eine individuelle Begutachtung des Einzelfalls entsprechend der anerkannten Richtlinien durch einen verkehrsmedizinisch erfahrenen Gutachter handeln, um diejenigen Verkehrsteilnehmer vom Straßenverkehr fernzuhalten, die eine erhebliche Gefahr für sich und andere darstellen und andererseits jene, von denen kein erhebliches Risiko ausgeht, nicht unverhältnismäßig in ihren persönlichen Freiheitsrechten einzuschränken.


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