Abklärung der Fahreignung
Das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr stellt hohe Leistungsanforderungen an den Fahrzeuglenker, die infolge täglicher Gewohnheit zumeist unterschätzt werden. Die grundlegende Fähigkeit zum sicheren und situationsadäquaten Führen eines Motorfahrzeugs (Fahreignung) kann durch die Einnahme leistungsmindernder Substanzen sowie durch verschiedene körperliche Erkrankungen und psychische Störungen vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Überprüfung der allgemeinen psychischen und physischen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr (Fahreignung) ist Gegenstand der verkehrsmedizinischen Begutachtung. Dabei sollte es sich stets um eine individuelle Begutachtung des Einzelfalls entsprechend der anerkannten Richtlinien durch einen verkehrsmedizinisch erfahrenen Gutachter handeln, um diejenigen Verkehrsteilnehmer vom Straßenverkehr fernzuhalten, die eine erhebliche Gefahr für sich und andere darstellen und andererseits jene, von denen kein erhebliches Risiko ausgeht, nicht unverhältnismäßig in ihren persönlichen Freiheitsrechten einzuschränken.