Die seit 2012 existierende Europäische Bürgerinitiative (EBI) erhält ein Makeover. Die im Herbst 2017 von der Kommission präsentierte und am 12. März 2019 vom EU-Parlament bzw. am 9. April 2019 vom Rat der EU beschlossene Reform lässt die Bereitschaft der EU-Organe erkennen, die durch Gesellschaft, Politik und Wissenschaft erfolgte Kritik an der bisherigen Regelung aufzunehmen und so der EBI zur Entfaltung ihres vollen Potentials zu verhelfen. Die Reform beschränkt sich jedoch größtenteils auf formale und organisatorische Änderungen, insbesondere die Frage nach den „korrekten“ Folgemaßnahmen einer erfolgreichen EBI bleibt unberührt. So lässt sich denn auch durchaus kritisch hinterfragen, ob die revidierte EBI-Verordnung die an die Reform gestellten Erwartungen zu erfüllen vermag. Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag im Lichte bisheriger Erfahrungen und Rechtsprechung zur EBI nach.