Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) – Arbeitsunfall und Berufserkrankung

2012 ◽  
pp. 147-209
Author(s):  
A. Zarth
2021 ◽  
Author(s):  
Ulrike Nimptsch ◽  
Miriam Blümel ◽  
Thomas Topf ◽  
Kai Stepath ◽  
Reinhard Busse

Zusammenfassung Hintergrund Mit der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) verfügt Deutschland über ein nahezu vollständiges Register aller akutstationären Krankenhausbehandlungen. Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung, die in Krankenhäusern der Berufsgenossenschaften (BG Kliniken) erbracht werden, sind jedoch von der von der Abrechnung nach dem DRG-System und damit von der Datenübermittlungspflicht ausgenommen. Daher ist davon auszugehen, dass die DRG-Statistik im Bereich der Verletztenversorgung das stationäre Behandlungsaufkommen nicht vollständig abbildet. Methode Zur Abbildung der Versorgung von Verletzungen und Verletzungsfolgen wurden Leistungsgruppen definiert, deren Fallzahlen sowohl in den Mikrodaten der DRG-Statistik als auch in den Leistungsdaten aller neun BG Kliniken berechnet wurden. Durch die Unterscheidung des Kostenträgers in den Leistungsdaten der BG Kliniken (Gesetzliche Unfallversicherung vs. andere) ließen sich die Schnittmenge der beiden Datenbestände sowie der Anteil der nicht in der DRG-Statistik enthaltenen und damit nicht erfassten Behandlungsfälle quantifizieren. Einbezogen wurden die Datenjahre 2016 bis 2018. Ergebnisse Je nach Leistungsgruppe liegt die Untererfassung der Behandlungsfälle in der DRG-Statistik kumuliert über die Jahre 2016 bis 2018 zwischen 0,1% und mehr als 60%. Die größten Anteile der nicht in der DRG-Statistik erfassten Behandlungsfälle betreffen die Frührehabilitation nach Schädel-Hirn-Verletzungen (Untererfassung 61%), die Versorgung von Querschnittverletzungen (Untererfassung 14% bei Erstversorgung, 23% bei Folgebehandlung), Amputationsverletzungen (Untererfassung 13%) und schwere Handverletzungen (Untererfassung 5%). Schlussfolgerung Die Mikrodaten der DRG-Statistik sind in Bezug auf Erkrankungen und Behandlungen, die nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, als nahezu vollständig anzusehen. In der Verletztenversorgung ergeben sich jedoch größere Erfassungslücken durch die Versorgung in den BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine vollständige Abbildung der Verletztenversorgung ist nur unter Einbeziehung der Leistungsdaten der BG Kliniken möglich.


2019 ◽  
pp. 167-177
Author(s):  
Bernhard Lachenmayr ◽  
Gernot Freißler

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