Erfassung der Verletztenversorgung in Krankenhausabrechnungsdaten: Leistungen der BG Kliniken zu Lasten der Gesetzlichen Unfallversicherung

2021 ◽  
Author(s):  
Ulrike Nimptsch ◽  
Miriam Blümel ◽  
Thomas Topf ◽  
Kai Stepath ◽  
Reinhard Busse

Zusammenfassung Hintergrund Mit der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) verfügt Deutschland über ein nahezu vollständiges Register aller akutstationären Krankenhausbehandlungen. Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung, die in Krankenhäusern der Berufsgenossenschaften (BG Kliniken) erbracht werden, sind jedoch von der von der Abrechnung nach dem DRG-System und damit von der Datenübermittlungspflicht ausgenommen. Daher ist davon auszugehen, dass die DRG-Statistik im Bereich der Verletztenversorgung das stationäre Behandlungsaufkommen nicht vollständig abbildet. Methode Zur Abbildung der Versorgung von Verletzungen und Verletzungsfolgen wurden Leistungsgruppen definiert, deren Fallzahlen sowohl in den Mikrodaten der DRG-Statistik als auch in den Leistungsdaten aller neun BG Kliniken berechnet wurden. Durch die Unterscheidung des Kostenträgers in den Leistungsdaten der BG Kliniken (Gesetzliche Unfallversicherung vs. andere) ließen sich die Schnittmenge der beiden Datenbestände sowie der Anteil der nicht in der DRG-Statistik enthaltenen und damit nicht erfassten Behandlungsfälle quantifizieren. Einbezogen wurden die Datenjahre 2016 bis 2018. Ergebnisse Je nach Leistungsgruppe liegt die Untererfassung der Behandlungsfälle in der DRG-Statistik kumuliert über die Jahre 2016 bis 2018 zwischen 0,1% und mehr als 60%. Die größten Anteile der nicht in der DRG-Statistik erfassten Behandlungsfälle betreffen die Frührehabilitation nach Schädel-Hirn-Verletzungen (Untererfassung 61%), die Versorgung von Querschnittverletzungen (Untererfassung 14% bei Erstversorgung, 23% bei Folgebehandlung), Amputationsverletzungen (Untererfassung 13%) und schwere Handverletzungen (Untererfassung 5%). Schlussfolgerung Die Mikrodaten der DRG-Statistik sind in Bezug auf Erkrankungen und Behandlungen, die nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, als nahezu vollständig anzusehen. In der Verletztenversorgung ergeben sich jedoch größere Erfassungslücken durch die Versorgung in den BG Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine vollständige Abbildung der Verletztenversorgung ist nur unter Einbeziehung der Leistungsdaten der BG Kliniken möglich.

2018 ◽  
Vol 05 (01) ◽  
pp. 22-22 ◽  
Keyword(s):  

Zusammenfassung Nicht alles, was glänzt, ist Gold! Was steckt wirklich hinter dem Bekenntnis der Selbstverwaltungspartner „Die Stärkung der Pflege steht in diesem Jahr zentral im Mittelpunkt“.


2018 ◽  
Vol 23 (09) ◽  
pp. 36-36
Author(s):  
Guntram Doelfs
Keyword(s):  

Seit 2012 gibt es auch in der Schweiz ein DRG-System. Die Prüfungen bei den Eidgenossen verlaufen bislang konfliktärmer als in Deutschland, Kliniken ziehen sehr viel seltener vor Gericht. Doch der erste Eindruck täuscht: Auch in der Schweiz wächst der Druck auf die Kliniken.


2017 ◽  
Vol 22 (11) ◽  
pp. 15-15
Keyword(s):  

Die Pflege wird im DRG-System künfig stärker berücksichtigt.


2018 ◽  
Vol 12 (01) ◽  
pp. 12-16
Author(s):  
Pia Wieteck
Keyword(s):  

2018 ◽  
Vol 12 (01) ◽  
pp. 1-1
Author(s):  
Pia Wieteck
Keyword(s):  

2009 ◽  
Vol 28 (06) ◽  
pp. 350-355 ◽  
Author(s):  
T.-M. Wallasch ◽  
S. Evers

ZusammenfassungDie Versorgung von Patienten mit Kopfschmerzen erfolgt in Deutschland auf allen Ebenen der ambulanten und stationären Behandlung. Allerdings gibt es auf allen Ebenen Restriktionen, die eine leitliniengerechte Betreuung behindern. Diese werden in dem Übersichtsbeitrag dargestellt und diskutiert. Im ambulanten Bereich wird die spezielle Schmerztherapie nicht kostendeckend vergütet. Verschreibungen von vielen geeigneten Medikamenten gegen Kopfschmerzen unterliegen dem Off-Label oder anderen regulatorischen Bedingungen. Nicht medikamentöse Verfahren zur Kopfschmerztherapie werden überwiegend nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Im stationären Bereich deckt das DRG-System die Behandlung von Kopfschmerzen nicht ausreichend ab, sobald es sich um komplizierte Verlaufsformen oder um einen qualifizierten Medikamentenentzug handelt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit neue Versorgungsformen wie z. B. die integrierte Versorgung in der Lage sind, die Situation von Patienten mit Kopfschmerzen zu verbessern.


2016 ◽  
Vol 03 (03) ◽  
pp. 22-22 ◽  
Keyword(s):  

Wie angekündigt stellen wir die verschiedenen Modellansätze, Pflege im G-DRG-System einzubinden, vor. Zunächst den des Deutschen Pflegerates, der im Rahmen der Anhörung zum Krankenhausstrukturgesetz im September 2015 eingebracht wurde.


2017 ◽  
Vol 04 (01) ◽  
pp. 22-22
Keyword(s):  

ZusammenfassungSchlagwörter wie OPS 9–20, PKMS, Pflegebedarfsfaktoren über Barthel, FIM, MMSE und Pflegegrade sind aktuell durch die Neuerungen im G-DRG-System in aller Munde. Neben Änderungen im OPS 9–20 und PKMS 2017 gibt es weitere sehr bedeutende Veränderungen.


Author(s):  
C Bobrowski ◽  
M Claussen ◽  
AE Guthoff
Keyword(s):  

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