Zusammenfassung
Hintergrund Mit der Fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik
(DRG-Statistik) verfügt Deutschland über ein nahezu
vollständiges Register aller akutstationären
Krankenhausbehandlungen. Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen
Unfallversicherung, die in Krankenhäusern der Berufsgenossenschaften (BG
Kliniken) erbracht werden, sind jedoch von der von der Abrechnung nach dem
DRG-System und damit von der Datenübermittlungspflicht ausgenommen.
Daher ist davon auszugehen, dass die DRG-Statistik im Bereich der
Verletztenversorgung das stationäre Behandlungsaufkommen nicht
vollständig abbildet.
Methode Zur Abbildung der Versorgung von Verletzungen und
Verletzungsfolgen wurden Leistungsgruppen definiert, deren Fallzahlen sowohl in
den Mikrodaten der DRG-Statistik als auch in den Leistungsdaten aller neun BG
Kliniken berechnet wurden. Durch die Unterscheidung des Kostenträgers in
den Leistungsdaten der BG Kliniken (Gesetzliche Unfallversicherung vs. andere)
ließen sich die Schnittmenge der beiden Datenbestände sowie der
Anteil der nicht in der DRG-Statistik enthaltenen und damit nicht erfassten
Behandlungsfälle quantifizieren. Einbezogen wurden die Datenjahre 2016
bis 2018.
Ergebnisse Je nach Leistungsgruppe liegt die Untererfassung der
Behandlungsfälle in der DRG-Statistik kumuliert über die Jahre
2016 bis 2018 zwischen 0,1% und mehr als 60%. Die
größten Anteile der nicht in der DRG-Statistik erfassten
Behandlungsfälle betreffen die Frührehabilitation nach
Schädel-Hirn-Verletzungen (Untererfassung 61%), die Versorgung
von Querschnittverletzungen (Untererfassung 14% bei Erstversorgung,
23% bei Folgebehandlung), Amputationsverletzungen (Untererfassung
13%) und schwere Handverletzungen (Untererfassung 5%).
Schlussfolgerung Die Mikrodaten der DRG-Statistik sind in Bezug auf
Erkrankungen und Behandlungen, die nicht in die Leistungspflicht der
gesetzlichen Unfallversicherung fallen, als nahezu vollständig
anzusehen. In der Verletztenversorgung ergeben sich jedoch
größere Erfassungslücken durch die Versorgung in den BG
Kliniken zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine
vollständige Abbildung der Verletztenversorgung ist nur unter
Einbeziehung der Leistungsdaten der BG Kliniken möglich.