scholarly journals Clinical Experience with Ropeginterferon Alfa-2b in the Off-Label Use for the Treatment of COVID-19 Patients in Taiwan

Author(s):  
Kuan-Yuan Chen ◽  
Kang-Yun Lee ◽  
Albert Qin ◽  
Ching-Shan Luo ◽  
Yun-Kai Yeh ◽  
...  
BJPsych Open ◽  
2016 ◽  
Vol 2 (3) ◽  
pp. e5-e9 ◽  
Author(s):  
Gin S. Malhi ◽  
Yulisha Byrow ◽  
Frederick Cassidy ◽  
Andrea Cipriani ◽  
Koen Demyttenaere ◽  
...  

SummaryThe appeal of ketamine – in promptly ameliorating depressive symptoms even in those with non-response – has led to a dramatic increase in its off-label use. Initial promising results await robust corroboration and key questions remain, particularly concerning its long-term administration. It is, therefore, timely to review the opinions of mood disorder experts worldwide pertaining to ketamine's potential as an option for treating depression and provide a synthesis of perspectives – derived from evidence and clinical experience – and to consider strategies for future investigations.


2021 ◽  
Vol 25 (4) ◽  
pp. 467-469
Author(s):  
Amarjeet Kumar ◽  
Chandni Sinha ◽  
Ajeet Kumar ◽  
Prabhat K Singh ◽  
Poonam Kumari ◽  
...  

2019 ◽  
Vol 14 (04) ◽  
pp. 361-371
Author(s):  
Karl Peter Ittner ◽  
Joachim Koppenberg ◽  
Ute Walter
Keyword(s):  

ZusammenfassungWenn zugelassene Arzneimittel außerhalb der in der entsprechenden Fachinformation dargelegten Beschreibungen angewendet werden, dann spricht man von einer nicht zulassungskonformen Anwendung oder von einem Off-Label-Use. Wie in fast allen medizinischen Fachgebieten gibt es auch im Rettungsdienst sogenannte Off-Label-Use-Pharmakotherapien. Sofern evidenzbasierte Informationen zu einer nicht zulassungskonformen Anwendung vorliegen, und insbesondere im konkreten Notfall keine zulassungskonforme Möglichkeit besteht, dann ist diese gerechtfertigt. Verwendet ein Notarzt aber ein Medizinprodukt außerhalb der Zulassung, dann stellt er ein neues Produkt her und haftet persönlich bei einem Patientenschaden.


2010 ◽  
Vol 29 (09) ◽  
pp. 551-555
Author(s):  
W. N. Vance ◽  
J. Wissel

ZusammenfassungAlle Indikationen zur Anwendung von Botulinumtoxin A (BoNT A) in der Urologie befinden sich im Status des sogenannten off label use, entsprechend sind Kernfragen wie z. B. die Kostenübernahme nicht geklärt. Erst 20 Jahre nach der ersten Anwendung in der Urologie werden Zulassungsstudien durchgeführt. Andererseits sind insbesondere die Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der neurogenen Harnblase so etabliert, dass sie bereits in die urologischen Leitlinien Einzug gefunden haben. Hinsichtlich der Dosierung von BoNT A und der optimalen Anwendungstechnik bestehen weder allgemein anerkannte Handlungsanweisungen noch offizielle Empfehlungen. Dies gilt auch im Bereich der Anästhesie zur Injektion von BoNT A im urologischen Gebiet. Nicht wenige Patienten schrecken davor zurück, sich regelmäßig, zum Teil jährlich, einer Allgemeinanästhesie zu unterziehen. Ein besonderer Hoffnungsschimmer stellt für multimorbide Patienten mit hohem OP-Risiko die sich entwickelnde Behandlung der Prostatahyperplasie mittels BoNT A dar, insbesondere da in allen Studien die Lokalanästhesie angewandt wurde und nur wenige Nebenwirkungen auftraten.


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