Therapie der Amyotrophen Lateralsklerose

2019 ◽  
Vol 38 (06) ◽  
pp. 402-408
Author(s):  
Max Holzer ◽  
Andreas Hermann ◽  
Moritz Metelmann

ZUSAMMENFASSUNGDie amyotrophe Lateralsklerose (ALS) stellt eine unheilbare neurodegenerative Erkrankung dar und ist durch eine Degeneration der Motoneuronen im Kortex und im Rückenmark charakterisiert. Durch einen rasch progredienten Abbau der Skelettmuskulatur, insbesondere der Atem- und Schluckmuskulatur, ist die Prognose der Patienten mit ca. 2 bis 5 Jahren nach Symptombeginn sehr eingeschränkt. Es bestehen unterschiedliche Hypothesen über die Pathophysiologie der ALS wie eine Glutamat-Exzitotoxizität, mitochondriale Störungen oder eine Degeneration der Motoneurone aufgrund von Proteinaggregatablagerungen im Zytoplasma. Ebenso konnten einige genetische Veränderungen mit der ALS in Verbindung gebracht werden. Aktuell stellt Riluzol das einzige zugelassene Medikament zur Behandlung der ALS in Deutschland dar, daneben wird in ALS-Zentren der Radikalfänger Edaravone im Off-label-use eingesetzt. Beide Medikamente sorgen nur für eine eingeschränkte körperliche Besserung bzw. einen Überlebensvorteil von wenigen Monaten. Daher werden weitere Therapiestudien u. a. an ALS-Zentren in Deutschland durchgeführt, die in dieser Übersichtsarbeit vorgestellt werden sollen.

2019 ◽  
Vol 14 (04) ◽  
pp. 361-371
Author(s):  
Karl Peter Ittner ◽  
Joachim Koppenberg ◽  
Ute Walter
Keyword(s):  

ZusammenfassungWenn zugelassene Arzneimittel außerhalb der in der entsprechenden Fachinformation dargelegten Beschreibungen angewendet werden, dann spricht man von einer nicht zulassungskonformen Anwendung oder von einem Off-Label-Use. Wie in fast allen medizinischen Fachgebieten gibt es auch im Rettungsdienst sogenannte Off-Label-Use-Pharmakotherapien. Sofern evidenzbasierte Informationen zu einer nicht zulassungskonformen Anwendung vorliegen, und insbesondere im konkreten Notfall keine zulassungskonforme Möglichkeit besteht, dann ist diese gerechtfertigt. Verwendet ein Notarzt aber ein Medizinprodukt außerhalb der Zulassung, dann stellt er ein neues Produkt her und haftet persönlich bei einem Patientenschaden.


2010 ◽  
Vol 29 (09) ◽  
pp. 551-555
Author(s):  
W. N. Vance ◽  
J. Wissel

ZusammenfassungAlle Indikationen zur Anwendung von Botulinumtoxin A (BoNT A) in der Urologie befinden sich im Status des sogenannten off label use, entsprechend sind Kernfragen wie z. B. die Kostenübernahme nicht geklärt. Erst 20 Jahre nach der ersten Anwendung in der Urologie werden Zulassungsstudien durchgeführt. Andererseits sind insbesondere die Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der neurogenen Harnblase so etabliert, dass sie bereits in die urologischen Leitlinien Einzug gefunden haben. Hinsichtlich der Dosierung von BoNT A und der optimalen Anwendungstechnik bestehen weder allgemein anerkannte Handlungsanweisungen noch offizielle Empfehlungen. Dies gilt auch im Bereich der Anästhesie zur Injektion von BoNT A im urologischen Gebiet. Nicht wenige Patienten schrecken davor zurück, sich regelmäßig, zum Teil jährlich, einer Allgemeinanästhesie zu unterziehen. Ein besonderer Hoffnungsschimmer stellt für multimorbide Patienten mit hohem OP-Risiko die sich entwickelnde Behandlung der Prostatahyperplasie mittels BoNT A dar, insbesondere da in allen Studien die Lokalanästhesie angewandt wurde und nur wenige Nebenwirkungen auftraten.


Pneumologie ◽  
2008 ◽  
Vol 62 (S 2) ◽  
Author(s):  
W Hohenforst-Schmidt ◽  
K Lorenz ◽  
C Axthelm ◽  
H Altmannsberger
Keyword(s):  

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