Kursangebot zur Phytotherapie bei Atemwegsinfektionen

2021 ◽  
Vol 42 (01) ◽  
pp. 60

Das EU-Programm Erasmus + fördert ein Projekt der akademischen Lehre zur Phytotherapie. Federführend ist die Donau-Universität Krems, Österreich (hier das Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin und Komplementärmedizin, Mag. PhDr. Dr. Christine Schauhuber), beteiligt sind die Università degli Studi di Firenze, Italien (hier die frühere GA-Präsidentin Anna Rita Bilia von der Pharmazeutischen Fakultät mit ihrem Institut) sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin (hier die Stiftungsprofessur für Klinische Naturheilkunde Prof. Dr. med. Andreas Michalsen). 2021 und 2022 werden an allen drei Standorten der Projektpartner 40 h-Kurse (5 aufeinanderfolgende Tage, 9.00 bis 18.00 Uhr) mit dem Generalthema

2020 ◽  
Vol 12 (03) ◽  
pp. 18-18
Author(s):  
Christian Thede

SummaryIn Reaktion auf den massiven Ausbruch von Covid-19-Erkrankungen in der Region Wuhan wurde von staatlicher Seite bereits Ende Januar 2020 eine Expertenkommission namhafter chinesischer TCM-Fachleute berufen. Nach der Sichtung einer größeren Anzahl von Patienten in Wuhan wurdenTherapieprotokolle für verschiedene Krankheitsstadien formuliert, die in den „Guidance for Corona Virus Disease 2019“ des Generalbüros der Nationalen Hygiene und Gesundheitskommission und des Büros der staatlichen Verwaltung für traditionelle chinesische Medizin aufgenommen wurden.


Der Urologe ◽  
2013 ◽  
Vol 53 (11) ◽  
pp. 1625-1632 ◽  
Author(s):  
T. Hüsch ◽  
I. Tsaur ◽  
M. Reiter ◽  
R. Mager ◽  
A. Haferkamp

2001 ◽  
Vol 46 (3) ◽  
pp. 188-195
Author(s):  
Thomas Heise

sui generis ◽  
2017 ◽  
Author(s):  
Juana Vasella

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist in der Schweiz verbreitet und beliebt. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass bloss wenige (spezial-)gesetzliche Regelungen für Alternativmedizin bestehen und sich die Juristen nur vereinzelt mit dieser besonderen Art von asiatischen Arzneimitteln beschäftigen. Soweit ersichtlich, hat sich hierzulande bislang weder die Rechtsprechung noch die Lehre mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit das Gewähren und Annehmen von geldwerten Vorteilen im TCM-Bereich untersagt ist und bestraft werden kann. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, eine Diskussion über die Anwendbarkeit des heilmittelrechtlichen Vorteilsverbotes bzw. des Integritäts- und Transparenzgebots auf den Vertrieb von TCM-Arzneimitteln anzustossen.


2012 ◽  
Vol 33 (S 01) ◽  
Author(s):  
R Illing ◽  
B Lacher ◽  
MA Pabst ◽  
K Krassnig

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