Dermatologische Externa im Kindesalter

2013 ◽  
Vol 13 (04) ◽  
pp. 239-246
Author(s):  
J. Wohlrab

ZusammenfassungDie kindliche Haut bietet verglichen mit Erwachsenen weniger morphologische als vor allem funktionelle Besonderheiten, die für die topische Applikation von Wirksubstanzen von praktischer Bedeutung sind. Um die Zusammenhänge bewerten zu können, sind Grundkenntnisse von der physikochemischen Organisation des Stratum corneums als Grenzkompartiment zwischen Präparation und vitaler Epidermis von essenzieller Bedeutung. Zudem bedarf es eines Grundverständnisses von galenischen Abläufen und Interaktionen, um Behandlungssituationen hinsichtlich einer individuellen Nutzen-Risiko-Bewertung beurteilen zu können. Insgesamt wird deutlich, dass praktisch relevante Risiken insbesondere bei pathologisch veränderter Haut mit Defekten der physikalischen Barriere- und Reservoir-funktion, bei Wärmeeinwirkung und unter Okklusion beachtet werden müssen. Diese liegen vor allem in einer erhöhten systemischen Bioverfügbarkeit mit toxikologischer Relevanz und in irritativen Effekten insbesondere durch Emulgatorwirkungen. Besonders bedeutsam ist im klinischen Alltag der Umgang mit arzneilichen Präparationen, die nicht für die Anwendung im Kindesalter zugelassen sind (Off-label-use). Hierbei gelten besondere juristische Rahmenbedingungen, die eine besondere Sorgfalt in der Therapiewahl voraussetzen.

2019 ◽  
Vol 14 (04) ◽  
pp. 361-371
Author(s):  
Karl Peter Ittner ◽  
Joachim Koppenberg ◽  
Ute Walter
Keyword(s):  

ZusammenfassungWenn zugelassene Arzneimittel außerhalb der in der entsprechenden Fachinformation dargelegten Beschreibungen angewendet werden, dann spricht man von einer nicht zulassungskonformen Anwendung oder von einem Off-Label-Use. Wie in fast allen medizinischen Fachgebieten gibt es auch im Rettungsdienst sogenannte Off-Label-Use-Pharmakotherapien. Sofern evidenzbasierte Informationen zu einer nicht zulassungskonformen Anwendung vorliegen, und insbesondere im konkreten Notfall keine zulassungskonforme Möglichkeit besteht, dann ist diese gerechtfertigt. Verwendet ein Notarzt aber ein Medizinprodukt außerhalb der Zulassung, dann stellt er ein neues Produkt her und haftet persönlich bei einem Patientenschaden.


2010 ◽  
Vol 29 (09) ◽  
pp. 551-555
Author(s):  
W. N. Vance ◽  
J. Wissel

ZusammenfassungAlle Indikationen zur Anwendung von Botulinumtoxin A (BoNT A) in der Urologie befinden sich im Status des sogenannten off label use, entsprechend sind Kernfragen wie z. B. die Kostenübernahme nicht geklärt. Erst 20 Jahre nach der ersten Anwendung in der Urologie werden Zulassungsstudien durchgeführt. Andererseits sind insbesondere die Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der neurogenen Harnblase so etabliert, dass sie bereits in die urologischen Leitlinien Einzug gefunden haben. Hinsichtlich der Dosierung von BoNT A und der optimalen Anwendungstechnik bestehen weder allgemein anerkannte Handlungsanweisungen noch offizielle Empfehlungen. Dies gilt auch im Bereich der Anästhesie zur Injektion von BoNT A im urologischen Gebiet. Nicht wenige Patienten schrecken davor zurück, sich regelmäßig, zum Teil jährlich, einer Allgemeinanästhesie zu unterziehen. Ein besonderer Hoffnungsschimmer stellt für multimorbide Patienten mit hohem OP-Risiko die sich entwickelnde Behandlung der Prostatahyperplasie mittels BoNT A dar, insbesondere da in allen Studien die Lokalanästhesie angewandt wurde und nur wenige Nebenwirkungen auftraten.


Pneumologie ◽  
2008 ◽  
Vol 62 (S 2) ◽  
Author(s):  
W Hohenforst-Schmidt ◽  
K Lorenz ◽  
C Axthelm ◽  
H Altmannsberger
Keyword(s):  

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