Entscheidungen in Leitsätzen
Zusammenfassung Bundesgerichtshof Kein Anspruch auf Austausch von vereinbarter Sicherungshypothek gegen selbstschuldnerische Bankbürgschaft wegen beabsichtigter Veräußerung von Miteigentumsanteilen Vermittlung von Portfolioverwaltungsverträgen keine Anlagevermittlung Zu den Anforderungen des Deutlichkeitsgebots an eine Widerrufsbelehrung Keine Anwendung des § 218 BGB auf das Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags Keine Angabe der genauen Höhe der Kosten bei den Zielfonds im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Kostenbeteiligung“ in Darlehensvertrag mit unter Marktpreisniveau liegendem Zins Barabhebung an Geldautomat als maßgeblicher Zeitpunkt für Verfügung von P-Konto Aufklärungspflicht von Anlagevermittler und -berater über Vertriebsprovisionen von über 15 % des einzubringenden Kapitals unter Einbeziehung des Agios Zu Verfügungen des Vollstreckungsschuldners über sein P-Konto Keine Erhebung von Einreden aus Sicherungsvertrag durch Erwerber eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne an ihn übertragene Rückgewähransprüche Zur Unwiderruflichkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung nach dessen Zugang Zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Mittelverwendungskontrolleurs gegenüber Anlegern eines geschlossenen Filmfonds Zur Berufung des Bürgen auf Leistungsverweigerungsrecht des Hauptschuldners aus einem zwischen diesem und dem Gläubiger geschlossenen Stillhalteabkommen Zur Deutlichkeit einer bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich entbehrlichen Belehrung über die Widerrufsfolgen Oberlandesgerichte Ankauf „gebrauchter“ Lebensversicherungsverträge kein Bankgeschäft i. S. d. KWG Landgerichte Zur Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche bei zu Unrecht von der Bausparkasse einbehaltenen Darlehensgebühren Unwirksamkeit einer Klausel zur außerordentlichen Kündigung eines Darlehens allein aufgrund (drohender) Vermögensverschlechterung