Der Vorwurf «verbaler Rassismus» war ein Wert-urteil, das der sachlichen Grundlage nicht entbehrte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Gutheissung der Klage des Präsiden-ten der Jungen SVP Thurgau gegen die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus wegen Persönlichkeits-verletzung als Verletzung von Art. 10 EMRK qualifiziert. Die Stiftung hatte auf ihrer Website einen kurzen Bericht über eine Rede des Jungpolitikers im Abstimmungskampf um die Minarett-Initiative unter dem Titel “Verbaler Ras-sismus” publiziert. Der EGMR kam zum Schluss, dass diese Bezeichnung angesichts der konkreten Umstände nicht ohne sachliche Basis erfolgte und dass einen höheren Grad an Toleranz gegenüber Kritiken zeigen müsse, wer seine politischen Ansichten willentlich dem prüfenden Blick der Öffentlichkeit aussetze.