Wenn der Besuch bei Hausbesetzern zum Hausfriedensbruch wird
Eine Journalistin hatte eine besetzte Villa in Luzern aufgesucht und sich dort mit Hausbesetzern getroffen. Über ihren Besuch publizierte sie eine Reportage. Sie wurde erstinstanzlich wegen Hausfriedensbruchs zu 500 CHF Busse verurteilt. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte den Schuldspruch. Gemäss den Autoren ist das Urteil sorgfältig abgefasst und liegt auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Sie bemängeln aber, dass das Kantonsgericht auf die Berichterstattung der beschuldigten Journalistin abstellt und damit eine ex-post-Betrachtung vorgenommen hat. Diese greife zu kurz. Vielmehr müsste untersucht werden, ob zum Zeitpunkt der Recherche (und damit der Tathandlung) ein allgemeines Interesse an der Informationsbeschaffung bestanden habe.