interdisziplinäre forschung
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Author(s):  
Dieter Bauke

Goethes Beschäftigung mit mathematischen Fragestellungen oder der Mathe¬matik finden wir nicht nur in seinen Texten. Auch in seinem zeichnerischen Werk finden wir, bisher fast unbeachtet, Beispiele für die Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen (hier unter Ausschluss der Optik und vieler archi¬tektonischer Fragen). Einige Zeichnungen sind auch von Bekannten Goerthes, wie Riemer oder Werneburg, sie sind Diskussionsgrundlage zu mathematischen Fragestellungen. Insgesamt finden wir u. a. ein magisches Quadrat, verschie¬denste geometrische Skizzen, Fünfeckkonstruktionen, architektonische Fra¬gestellungen, Winkeldreiteilung und den Satz des Pythagoras, aber auch ein Barogramm, die Ebbe-Flut-Theorie nach Galilei, die mathematisch fundierte Darstellung geologischer Massen. Die Konstruktion von Ellipsen oder Spiralen ist durch Kreisbögen angenähert (Korbbogenkonstruktionen). Überraschend ist, dass Goethe die Kegelschnittherleitung (Schnitt eines Kreiskegels) kannte. Besonders interessant ist eine Skizze über die Verhältnisse von Umfang und Diameter bei Kreis und Quadrat. Nicht alle Skizzen können eindeutig identifiziert werden, hier ist weitere interdisziplinäre Forschung nötig.


2019 ◽  
Vol 48 (5) ◽  
pp. 717-759
Author(s):  
Katja Langenbucher

Juristische Normgebung zielt unter anderem auf Verhaltenssteuerung ab. Sie setzt deshalb mindestens implizit eine Entscheidungstheorie voraus, die Auskunft gibt, wie Menschen auf Normen reagieren werden. Im Unternehmensrecht hatte die Mikroökonomie unter dem Schlagwort „rational choice“ lange Zeit eine Vorreiterrolle inne. Zu ihren Methoden zählen vor allem mathematische Nutzenfunktionen, die unter abstrahierenden Annahmen Schätzungen über künftiges Verhalten erlauben. In jüngerer Zeit rücken zunehmend Entscheidungstheorien in den Vordergrund, welche derartige Vorhersagen um verhaltenspsychologische Elemente anreichern. Dazu zählt „behavioural economics“, aber auch weiter ausgreifende Forschung etwa zu Gruppenverhalten oder, unter Einbindung neurowissenschaftlicher Erkenntnis, „neuroeconomics“. Der Beitrag führt in diese Disziplinen ein und zieht Schlüsse für die juristische corporate governance Forschung.


2019 ◽  
Vol 38 (08) ◽  
pp. 528-536
Author(s):  
Katharina Feldker ◽  
Swantje Notzon

ZUSAMMENFASSUNGGegenstand und Ziel: Die Forschung zu den neuronalen Korrelaten von Angst und Panik hat sich im letzten Jahrzehnt weiterentwickelt. Seit 1989 Gormans Hypothese zur Neuroanatomie der Panikstörung erschien, wurden viele Studien in den Bereichen Bildgebung und Neurochemie durchgeführt.Material und Methoden: Wir geben eine Übersicht über die Datenlage zu funktionellen Netzwerken bei Angst und Panik mit einem Schwerpunkt auf funktionellen Bildgebungsstudien.Ergebnisse: Für das Verständnis der Panikstörung ist von einem komplexen Modell multipler neuronaler Netzwerke mit Beteiligung von weitaus mehr Hirnregionen als zunächst angenommen auszugehen. Ein mögliches erweitertes neuro­anatomisches Netzwerkmodell der Panikstörung umfasst den präfrontalen Kortex, den zingulären Kortex, Thalamus, Hypothalamus, Insel, Hirnstamm, Hippocampus, Amygdala und den Bed Nucleus der Stria Terminalis. Neurochemisch ist eine Vielzahl von Neurotransmittern an der Entstehung der Panikstörung beteiligt.Schlussfolgerungen: Für das Verständnis der funktionellen Netzwerke bei Angst und Panik sind interdisziplinäre Forschung sowie eine dimensionale und transdiagnostische Herangehensweise essenziell.


ORDO ◽  
2019 ◽  
Vol 2019 (70) ◽  
pp. 50-86
Author(s):  
Rupprecht Podszun

ZusammenfassungÖkonomische Forschung zu rechtlichen Themen ist häufig stark an den Auswirkungen einer materiell-rechtlichen Regel oder dem Verteilungsergebnis eines Rechtsstreits orientiert. Das wird dem Untersuchungsgegenstand nicht gerecht, da für das Recht der Weg zur Generierung eines solchen materiellen Ergebnisses konstitutiv ist. Interdisziplinäre Forschung muss sich daher auf Verfahren, Form und Durchsetzung ebenso einlassen wie auf materielle Regelungen. Für die Ordnung der Wirtschaft sind dabei die bislang vernachlässigten privatrechtlichen (nicht öffentlich-rechtlichen) Mechanismen besonders interessant: Privatrechtliche Institutionen ordnen das Zusammenleben in ähnlicher Form wie Märkte Angebot und Nachfrage koordinieren. Werden die Eigenrationalitäten des (Verfahrens-)Rechts respektiert, von denen einige im Beitrag vorgestellt werden, kann ökonomische Forschung einen Beitrag zur Lösung zentraler rechtspolitischer Debatten leisten, etwa zur Aufladung privatrechtlicher Mechanismen mit öffentlichen Ordnungsansprüchen zur Verfahrensdauer und zum Zugang zum Recht.


2019 ◽  
Vol 51 (1) ◽  
pp. 165-182
Author(s):  
Von Thomas Pekar

Abstract ,,Asian German Studies“ haben sich seit etwa 2006 als interdisziplinäre Forschung etabliert1, um besonders den asiatischen Einfluss auf die Literatur- und Kulturentwicklung in den deutschsprachigen Ländern2, die Repräsentationen Asiens (vor allem Ostasiens) in der deutschen Gesellschaft und Kultur und die wechselseitigen (,,transnationalen“)3 Kulturkontakte und Durchdringungen in Hinsicht auf eine globale bzw. transkulturelle Geschichtsschreibung zu erforschen.4 Asian German Studies erheben den Anspruch, eine ganz neue Disziplin zu sein.5 Dies mag partiell berechtigt sein, beispielsweise in Hinsicht auf die Erforschung konkreter kultureller Kontaktzonen6, verkennt bzw. ignoriert in wesentlichen Teilen aber die Forschungen, die in umfangreicher Weise seit den 1970er Jahren in diesem Feld der asiatisch-westlichen Literatur- und Kulturkontakte geleistet worden sind. Es soll an dieser Stelle keine systematische Vorgeschichte der Asian German Studies gegeben werden7 (die gleichwohl noch aussteht), sondern lediglich festgestellt sein, dass es insbesondere die Exilforschung war, die spätestens seit den 1980er Jahren diese europäisch-asiatischen Kulturverflechtungen in den Blick nahmen, jedenfalls soweit sie mit Flüchtlingen aus Nazi-Deutschland bzw. den von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten in Europa, die sich in das asiatische Exil retten konnten, zu tun haben.


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