freiheitsentziehende maßnahmen
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(FIVE YEARS 1)

Pflege ◽  
2021 ◽  
Author(s):  
Jens Abraham ◽  
Rüdiger Neef ◽  
Gabriele Meyer ◽  
Ralph Möhler

Zusammenfassung. Hintergrund: Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) werden im Krankenhaus regelmäßig bei Menschen mit Demenz und Delir eingesetzt. Aufgrund des fehlenden Wirksamkeitsbelegs und der negativen Folgen ist die Vermeidung von FEM geboten. Fragestellung/Ziel: Entwicklung und Machbarkeitsprüfung einer Intervention zur Reduktion von FEM im Krankenhaus. Methode: Systematische Aufarbeitung der Literatur und theoriegeleitete Modellierung einer Intervention mit Einbezug der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen. Mixed Methods-Studie in zwei Abteilungen eines Universitätsklinikums (Alterstraumatologie und Neurologie). Ergebnisse: Die komplexe Intervention beinhaltet folgende Komponenten: Qualifizierung von Multiplikator_innen, interprofessionelle Kurzschulung, Audit-Feedback-Runden und die Unterstützung durch die pflegerischen und ärztlichen Leitungen. Die Ergebnisse zur Machbarkeit zeigen, dass die Intervention als praktikabel und hilfreich eingeschätzt wurde, aber der interprofessionelle Ansatz wurde nicht wie geplant umgesetzt. Als wichtigste Barriere für die Reduktion von FEM wurde die hohe Arbeitsverdichtung genannt. Die Ergebnisse zur Prävalenz von FEM waren aufgrund einer sehr geringen Ereignisrate nicht aussagekräftig. Schlussfolgerung: Die komplexe Intervention mit einem Multiplikator_innen-Ansatz zur Vermeidung von FEM wurde als praktikabel eingeschätzt, allerdings besteht weiterer Entwicklungsbedarf zur Stärkung der interprofessionellen Kooperation. Die Machbarkeit der Intervention sollte in weiteren Fachbereichen überprüft werden.


PPH ◽  
2021 ◽  
Vol 27 (06) ◽  
pp. 266-270
Author(s):  
Melanie Böckmann

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) belasten meist alle Beteiligten: Patienten reagieren darauf häufig mit starken Emotionen wie Wut und Verzweiflung. Pflegepersonal und Ärzte fühlen sich oft brutal und herzlos 1. Im Interventionskoffer erläutern wir, wie diese belastende Situation durch Kommunikation und eine vertrauensvolle Beziehung für beide Seiten angenehmer gestaltet werden kann.


Author(s):  
Claudia Hägele ◽  
Ralf Großbölting ◽  
Karen Weisshaupt ◽  
Alexander Weichert ◽  
Wolfgang Henrich ◽  
...  

ZusammenfassungDie Betreuung von erwachsenen Patientinnen mit insbesondere schwersten psychiatrischen Erkrankungen im klinischen geburtshilflichen Alltag ist selten, stellt aber aufgrund ihrer Komplexität eine große Herausforderung für alle beteiligten Professionen dar. Die Krankheitsbilder sind sehr variabel. In der Versorgung gibt es eine Reihe von Zuständigkeiten, die ineinandergreifen. Für die Geburtsplanung ist die medizinisch-fachliche Zusammenarbeit von Psychiatrie, Geburtsmedizin und Pädiatrie notwendig. Die Patientinnen werden oftmals durch gesetzliche Betreuer*innen vertreten. Für das Wohl der Familie und der Kinder ist das Jugendamt zuständig. Die rechtlichen Grundlagen liefern im Wesentlichen das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch und spezifisches Landesrecht, deren Einhaltung durch Gerichte überwacht wird. Anhand von Fallbeispielen werden typische psychiatrische Krankheitsbilder exemplarisch vorgestellt. Juristisch definierte Anwendungen wie Unterbringung, unterbringungsähnliche freiheitsentziehende Maßnahmen, ärztliche Zwangsmaßnahmen und rechtfertigender Notstand werden erläutert. Im Sinne einer thematischen Analyse werden diese auf die Fallbeispiele angewendet und das peripartale Management wird vor dem rechtlichen Hintergrund diskutiert. Die genaue Kenntnis der juristischen Hintergründe erleichtert Geburtsmediziner*innen die Handlungsabläufe und die interdisziplinäre Zusammenarbeit insbesondere an perinatologischen Zentren.


Author(s):  
Julia Geissler ◽  
Elisabeth Werner ◽  
Wolfgang Dworschak ◽  
Marcel Romanos ◽  
Christoph Ratz

Zusammenfassung. Fragestellung: In Bayern leben etwa 10 % aller jungen Menschen mit Intelligenzminderung in Heimeinrichtungen. 2016 wurde in Presseberichten der Vorwurf unzulässiger freiheitsentziehender Maßnahmen formuliert. Im Rahmen des Projekts REDUGIA wurde in bayerischen Heimeinrichtungen eine repräsentative Erhebung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM), herausforderndem Verhalten (hfV) und der Mitarbeiterbelastung (MaB) durchgeführt. Methodik: 65 Einrichtungen für junge Menschen mit Intelligenzminderung in Bayern wurde ein Fragebogen zu strukturellen Gegebenheiten sowie MaB, hfV und FeM zugesendet. Neben deskriptiven Auswertungen wurden korrelative Analysen bzw. Regressionsanalysen zum Zusammenhang zwischen hfV, FeM und MaB durchgeführt. Ergebnisse: Es wurden Daten zu 1839 Personen in 61 Einrichtungen erhoben. 84.3 % der Einrichtungen berichteten geringe Raten an hfV und FeM, während 15.7 % ein gehäuftes Vorkommen von hfV und FeM angaben. Auf n = 1809 Vollzeitäquivalente kam es innerhalb von 14 Tagen zu 639 körperlichen Angriffen durch Bewohner_innen. In 12 Monaten wurden problemverhaltensassoziiert 85 Krankmeldungen sowie 33 Versetzungsanträge/Kündigungen berichtet. Es zeigte sich ein signifikant positiver Zusammenhang zwischen hfV und FeM ( R ² = .307, F = 21.719, p < .001). Die Mitarbeiterbelastung korrelierte positiv mit hfV ( r = .507, p < .001). Schlussfolgerungen: Die Studienbefunde weisen darauf hin, dass hfV sowie FeM bei jungen Menschen mit Intelligenzminderung kein flächendeckendes Phänomen darstellen, sondern sich auf wenige spezialisierte Einrichtungen fokussieren. Mögliche Maßnahmen zur Prävention von Problemverhalten und Freiheitsentzug werden diskutiert.


2021 ◽  

Tätergefährlichkeit als Legitimationsgrund für vorbeugende Eingriffe im Strafrecht? Bei Strafe und vorbeugender Unterbringung handelt es sich um verschiedene Interventionsmöglichkeiten - dies ist auch bei nicht-juristischer Betrachtung leicht erkennbar. Dass neben der Strafe auch freiheitsentziehende Maßnahmen benötigt werden, wird kaum noch kritisch hinterfragt: In manchen Fällen erscheint ein vorsorgliches Einsperren eines abnorm-gefährlichen Menschen "einfach notwendig". Diese Möglichkeit steht jedoch eindeutig im Spannungsverhältnis zu geschützten Freiheitsrechten und vergrößert die staatliche Eingriffsmacht. Dieses Buch geht daher der Theorie vorbeugender Maßnahmen nach. Es beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Rechtfertigungsansätzen und der Frage, ob es sich bei der Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher*innen überhaupt noch um Strafrecht handeln kann.


2020 ◽  
Vol 15 (4) ◽  
pp. 6-8
Author(s):  
Gernot Heusinger von Waldegg

PPH ◽  
2019 ◽  
Vol 25 (06) ◽  
pp. 275-280
Author(s):  
Steffen Dißmann

ZusammenfassungFesthaltemaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bedeuten Stress für alle Beteiligten. Auch wenn sie die letzte Konsequenz in Ausnahmesituationen und die Hürden recht hoch sind, so kommen sie nicht selten in Form von Fixierungen und Time-out-Maßnahmen vor. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Formen von freiheitsentziehenden Maßnahmen und die Konsequenzen für Kinder, Jugendliche, Eltern und das Personal.


2019 ◽  
Vol 52 (S4) ◽  
pp. 243-248
Author(s):  
S. Ritzi ◽  
A. Kruse

Zusammenfassung Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen (feM) bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. Demenz im Akutkrankenhaus ist noch immer von Aktualität. Dabei sind diese Zwangsmaßnahmen fachlich nicht nur umstritten, sondern auch vor dem Hintergrund einer Ethik, die sich dem Schutz der Menschenwürde verschrieben hat, in den seltensten Fällen moralisch gerechtfertigt. Die ethische Bewertung von feM erfolgt zumeist in klassischen medizinethischen Paradigmen wie der Prinzipienethik nach Beauchamp und Childress. Um die Debatte an dieser Stelle anzureichern, wird nach einer kurzen Darstellung der Problematik die ethische Kategorie der Leiblichkeit eingeführt. Dieses Phänomen, das seit einem „corporeal turn“ in den Wissenschaften mehr und mehr Aufmerksamkeit erhält, kann neue Perspektiven auf Würde, Freiheit und Freiheitsentzug eröffnen: Freiheitsentziehende Maßnahmen finden nicht in einem luftleeren Raum der Ideen Anwendung, sondern am konkreten psychophysischen Leib des Menschen. Damit sind feM Eingriffe in die leibliche Souveränität des Menschen und richten sich gegen seine leiblich manifestierte Freiheit. Der Begriff des Leibes, der hier Anwendung findet, bezeichnet mehr als nur den physischen „Körper“ und kann besonders gut die (inter)subjektive Komponente des Phänomens beschreiben, die hier zu berücksichtigen ist. Zu prüfen ist abschließend auch, inwiefern der Freiheitsentzug durch medikamentöse Ruhigstellung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die menschliche Leiblichkeit darstellt. Ist die Kategorie der Leiblichkeit in die Debatte um feM eingeführt, können entscheidende neue Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden.


2019 ◽  
Vol 08 (03) ◽  
pp. 123-128
Author(s):  
Steffen Dißmann

Festhaltemaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bedeuten Stress für alle Beteiligten. Auch wenn es die letzte Konsequenz in Ausnahmesituationen ist und die Hürden recht hoch sind, so kommen sie nicht selten in Form von Fixierungen und Time-out-Maßnahmen vor. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Formen von freiheitsentziehenden Maßnahmen und die Konsequenzen für Kinder, Jugendliche, Eltern und das Personal.


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