elektronische gesundheitskarte
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(FIVE YEARS 0)

2021 ◽  
Vol 22 (03) ◽  
pp. 10-12
Author(s):  
Jörg Bossenmayer

Seit dem 01.01.2015 gilt allein die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Gesetzlich Versicherte haben nun seit dem 01.01.2021 außerdem das Recht auf Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA). Welche Risiken und Anforderungen kommen damit auf Psychotherapeut*innen zu?


2020 ◽  
Vol 82 (12) ◽  
pp. 961-968
Author(s):  
Kristin Rolke ◽  
Judith Wenner ◽  
Oliver Razum

Zusammenfassung Ziel der Studie Der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für Geflüchtete wird bundesweit in den Kommunen unterschiedlich organisiert, sowohl im Hinblick auf die Organisation von (sozialarbeiterischen bzw. kommunalen) Unterstützungsangeboten als auch durch die Wahl des Zugangsmodells (elektronische Gesundheitskarte/eGK-Modell oder Behandlungsschein/BHS-Modell). In den letzten Jahren haben einige Bundesländer und Kommunen die Versorgung geflüchteter Patient(inn)en auf das Zugangsmodell mit eGK umgestellt. Wir analysieren auf Grundlage von Daten aus Nordrhein-Westfalen, wie sich der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung aus Sicht Geflüchteter gestaltet und welche Rolle das Versorgungsmodell (eGK vs. BHS) dabei spielt. Methodik In 3 Kommunen in NRW (2 mit BHS und eine mit eGK) wurden insgesamt 31 Interviews mit Geflüchteten zu 2 Erhebungszeitpunkten (Aufenthalt in Deutschland ≤ 15 und > 15 Monate) geführt, um den unterschiedlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen zu berücksichtigen. Dabei sollte eine maximale Variation der Interviewpartner(inn)en in Bezug auf Alter, Geschlecht, chronische Krankheiten, Schwangerschaft und Elternschaft erreicht werden. Die Interviews wurden mit Unterstützung von Dolmetscher(inne)n geführt. Die Transkripte der Interviews wurden computergestützt (atlas.ti8) durch eine Inhaltsanalyse ausgewertet. Ergebnisse Der Genehmigungsprozess durch das Sozialamt führt in Kommunen mit BHS-Modell zu zusätzlicher Wartezeit für (Weiter-) Behandlungen. Der direktere Zugang durch das eGK-Modell sowie der Wegfall der Leistungseinschränkungen nach 15 Monaten Aufenthalt können den Zugang zur Versorgung besonders für chronisch erkrankte Geflüchtete erleichtern. Der Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem erfolgt meist mit Unterstützung von Sozialarbeiter(inne)n, Freund(inn)en oder Familienmitgliedern. Schlussfolgerung Für Geflüchtete mit einem höheren Versorgungsbedarf kann der Zugang durch das eGK-Modell erleichtert werden. Weitere Zugangsbarrieren, wie z. B. die beschränkte Verfügbarkeit von Dolmetscher(inne)n, bestehen unabhängig vom Zugangsmodell.


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