subkutane injektionen
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2017 ◽  
Vol 80 (02) ◽  
pp. 176-182 ◽  
Author(s):  
Madeleine Dulon ◽  
Birgit Lisiak ◽  
Dana Wendeler ◽  
Albert Nienhaus

Zusammenfassung Ziel Mit der aktualisierten „Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) sind Schutzmaßnahmen zur Prävention von Stich- und Schnittverletzungen seit März 2014 in Deutschland neu geregelt. In der vorliegenden Studie wird 6 Monate nach Inkrafttreten der TRBA 250 untersucht, ob sich Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen unterscheiden hinsichtlich der Ursachen von Nadelstichverletzungen (NSV) sowie der Verfügbarkeit und Anwendung von stichsicheren Instrumenten (SSI). Methode Im Rahmen dieser Studie wurde eine Stichprobe von Unfallmeldungen ausgewertet, die im Zusammenhang mit einer NSV bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angezeigt wurden (n=1602). Zum Unfallhergang und zum Umgang mit SSI an den Arbeitsplätzen wurden die Beschäftigten telefonisch befragt (Responsequote 33,3%). Die Auswertung erfolgte deskriptiv, getrennt für 3 Tätigkeitsbereiche: Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, worunter stationäre Altenpflege und ambulante Dienste zusammengefasst wurden. Ergebnisse In allen 3 Bereichen ereignete sich etwa die Hälfte der NSV nicht bei der invasiven Prozedur, sondern erst im Anschluss daran bei der Entsorgung der Geräte. Kanülen für subkutane Injektionen waren die Ursache für 30% aller NSV, in Pflegeeinrichtungen lag der Anteil bei über 50%. SSI waren in Krankenhäusern und Arztpraxen an 80% und in Pflegeeinrichtungen an 50% der Arbeitsplätze vorhanden. Als Grund für die NSV im Zusammenhang mit einem SSI wurde in über 90% der Fälle fehlende Erfahrung in der Aktivierung des Sicherheitsmechanismus angegeben. SSI waren an 20% der NSV in Krankenhäusern und Arztpraxen beteiligt und an 10% der NSV in Pflegeeinrichtungen. Schlussfolgerung Schulungen zur sicheren Entsorgung von spitzen Instrumenten sollten sich an alle Berufsgruppen wenden, die in Kontakt mit solchen Instrumenten kommen könnten. Das Infektionsrisiko durch subkutane Kanülen ist derzeit nicht eindeutig bestimmbar. Gleichwohl sind in der stationären Altenpflege und in der ambulanten Versorgung Schulungen zum sicheren Umgang mit Pen-Kanülen notwendig in Anbetracht des hohen Anteils an Unfällen, die in diesen Tätigkeitsbereichen durch subkutane Injektionsnadeln verursacht wurden.


1989 ◽  
Vol 09 (05) ◽  
pp. 244-247 ◽  
Author(s):  
R. von Hugo

ZusammenfassungThromboembolische Komplikationen in der Schwangerschaft sind seltene, wegen des Risikos einer Lungenembolie jedoch lebensbedrohliche Krankheitszustände. Auch Langzeitschäden an den Venenklappen, die zu einem postthrombotischen Syndrom führen können, sind zu bedenken. Da in jedem Fall die Antikoagulation als erste therapeutische Maßnahme angezeigt ist, war es naheliegend, Heparin nicht nur wegen seiner akut einsetzenden Wirkung, sondern auch wegen fehlender Plazentagängigkeit einzusetzen. Hier liegt der Unterschied zu den Kumarinderivaten, die beim Fetus neben einer Kumarinembryopathie auch Blutungen auslösen können, so daß nur in zwei Drittel aller Schwangerschaften mit einem unkomplizierten Verlauf gerechnet werden kann.Ein wesentlicher Nachteil der Heparine ist, daß sie nur parenteral eingesetzt werden können und die Langzeitanwendung über 2-bis 3malige tägliche subkutane Injektionen erfolgen muß.Inzwischen sind Indikationen zur Prophylaxe thromboembolischer Erkrankungen in der Schwangerschaft etabliert. Liegt eine thromboembolisehe Erkrankung in der Anamnese vor, ist langdauernde Bettruhe mit oder ohne Tokolyse angezeigt und sind operative Eingriffe in der Schwangerschaft erforderlich, ist eine Prophylaxe mit niederdosiertem Heparin angezeigt. Insbesondere bei postthrombotischem Zustand kann es erforderlich sein, über viele Wochen subkutan Heparin zur Prophylaxe anzuwenden. Eine ähnliche Situation entsteht auch bei Patientinnen mit Herzklappenersatz, die dann allerdings therapeutisch antikoaguliert sind und Heparin, im allgemeinen subkutan über mehrere tägliche Dosen verteilt, erhalten. Relativ häufig ergeben sich Unverträglichkeitsreaktionen, die auf die häufigen Injektionen und die Antigenität des unfraktionierten Heparins zurückzuführen sind. Hier scheinen die niedermolekularen Heparine wegen ihres verzögerten Umsatzes und ihrer geringeren Antigenität ein alternatives Behandlungskonzept zur eröffnen.Ihre ausgeprägt anionische Ladungseigenschaft scheint in Übereinstimmung mit Befunden beim unfraktionierten Heparin für die fehlende Plazentapassage verantwortlich zu sein. In zahlreichen Tierversuchen konnte radioaktiv markiertes niedermolekulares Heparin beim Fetus nicht nachgewiesen werden und funktionelle Veränderungen (Anstieg der Anti-Xa-Aktivität bzw. eine Verlängerung der aPTT) waren nicht festzustellen.Erste Untersuchungen beim Menschen zeigten nach hochdosierter Anwendung niedermolekularen Heparins bei Müttern nach Schwangerschafts-abbrüchen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel keine Veränderung funktioneller Gerinnungsparameter beim Fetus.In einzelnen Fällen therapeutischer und prophylaktischer Antikoagulation bei Unverträglichkeitsreaktionen auf konventionelles Heparin wurde niedermolekulares Heparin erfolgreich über längere Zeiträume eingesetzt. Bei den Neugeborenen waren keine Gerinnungsveränderungen nachweisbar, die Mütter profitierten von geringeren Nebenwirkungen und längeren Inj ektionsin t ervallen.In einer eigenen prospektiven Studie wurde niedermolekulares Heparin bei einer Reihe von Patientinnen mit Unverträglicheitsreaktionen angewendet. In Übereinstimmung mit der bisher bekannten Literatur war ein Übertritt auf die Neugeborenen funktionell nicht nachweisbar. Weitere Fallbeobachtungen sollten angeschlossen werden, um die Vorteile niedermolekularen Heparins in der Schwangerschaft breiter nutzen zu können.


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