Ist niedermolekulares Heparin plazentagängig?

1989 ◽  
Vol 09 (05) ◽  
pp. 244-247 ◽  
Author(s):  
R. von Hugo

ZusammenfassungThromboembolische Komplikationen in der Schwangerschaft sind seltene, wegen des Risikos einer Lungenembolie jedoch lebensbedrohliche Krankheitszustände. Auch Langzeitschäden an den Venenklappen, die zu einem postthrombotischen Syndrom führen können, sind zu bedenken. Da in jedem Fall die Antikoagulation als erste therapeutische Maßnahme angezeigt ist, war es naheliegend, Heparin nicht nur wegen seiner akut einsetzenden Wirkung, sondern auch wegen fehlender Plazentagängigkeit einzusetzen. Hier liegt der Unterschied zu den Kumarinderivaten, die beim Fetus neben einer Kumarinembryopathie auch Blutungen auslösen können, so daß nur in zwei Drittel aller Schwangerschaften mit einem unkomplizierten Verlauf gerechnet werden kann.Ein wesentlicher Nachteil der Heparine ist, daß sie nur parenteral eingesetzt werden können und die Langzeitanwendung über 2-bis 3malige tägliche subkutane Injektionen erfolgen muß.Inzwischen sind Indikationen zur Prophylaxe thromboembolischer Erkrankungen in der Schwangerschaft etabliert. Liegt eine thromboembolisehe Erkrankung in der Anamnese vor, ist langdauernde Bettruhe mit oder ohne Tokolyse angezeigt und sind operative Eingriffe in der Schwangerschaft erforderlich, ist eine Prophylaxe mit niederdosiertem Heparin angezeigt. Insbesondere bei postthrombotischem Zustand kann es erforderlich sein, über viele Wochen subkutan Heparin zur Prophylaxe anzuwenden. Eine ähnliche Situation entsteht auch bei Patientinnen mit Herzklappenersatz, die dann allerdings therapeutisch antikoaguliert sind und Heparin, im allgemeinen subkutan über mehrere tägliche Dosen verteilt, erhalten. Relativ häufig ergeben sich Unverträglichkeitsreaktionen, die auf die häufigen Injektionen und die Antigenität des unfraktionierten Heparins zurückzuführen sind. Hier scheinen die niedermolekularen Heparine wegen ihres verzögerten Umsatzes und ihrer geringeren Antigenität ein alternatives Behandlungskonzept zur eröffnen.Ihre ausgeprägt anionische Ladungseigenschaft scheint in Übereinstimmung mit Befunden beim unfraktionierten Heparin für die fehlende Plazentapassage verantwortlich zu sein. In zahlreichen Tierversuchen konnte radioaktiv markiertes niedermolekulares Heparin beim Fetus nicht nachgewiesen werden und funktionelle Veränderungen (Anstieg der Anti-Xa-Aktivität bzw. eine Verlängerung der aPTT) waren nicht festzustellen.Erste Untersuchungen beim Menschen zeigten nach hochdosierter Anwendung niedermolekularen Heparins bei Müttern nach Schwangerschafts-abbrüchen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel keine Veränderung funktioneller Gerinnungsparameter beim Fetus.In einzelnen Fällen therapeutischer und prophylaktischer Antikoagulation bei Unverträglichkeitsreaktionen auf konventionelles Heparin wurde niedermolekulares Heparin erfolgreich über längere Zeiträume eingesetzt. Bei den Neugeborenen waren keine Gerinnungsveränderungen nachweisbar, die Mütter profitierten von geringeren Nebenwirkungen und längeren Inj ektionsin t ervallen.In einer eigenen prospektiven Studie wurde niedermolekulares Heparin bei einer Reihe von Patientinnen mit Unverträglicheitsreaktionen angewendet. In Übereinstimmung mit der bisher bekannten Literatur war ein Übertritt auf die Neugeborenen funktionell nicht nachweisbar. Weitere Fallbeobachtungen sollten angeschlossen werden, um die Vorteile niedermolekularen Heparins in der Schwangerschaft breiter nutzen zu können.

1993 ◽  
Vol 13 (S 01) ◽  
pp. S28-S29
Author(s):  
J. Harenberg ◽  
L. Heilmann ◽  
D. Schneider

ZusammenfassungThrombosen und thromboembolische Komplikationen treten in der Gravidität relativ selten auf (Rate von 0,2 bis 2%). Dennoch weisen Schwangere ein fünffach höheres Thromboserisiko auf, das weiter ansteigt, wenn andere Risikofaktoren dazukommen. Zu den Indikationen für eine Thromboseprophylaxe zählen u.a. Herzerkrankungen, Lupusantikoagulans, Thrombozytose und kongenitaler AT-III-Mangel sowie eine Thrombose in einer früheren Schwangerschaft. Voraussetzung für ein Medikament zur Thromboembolieprophylaxe in der Schwangerschaft ist seine fehlende Plazentagängigkeit. Diese konnte für niedermolekulares Heparin in einer prospektiven randomisierten Doppelblindstudie an 65 Schwangeren bestätigt werden.


VASA ◽  
2005 ◽  
Vol 34 (4) ◽  
pp. 225-234 ◽  
Author(s):  
Luxembourg ◽  
Bauersachs

Die venöse Thromboembolie (VTE) ist die zweithäufigste Todesursache bei Tumorpatienten und ist Zeichen einer verschlechterten Prognose. Insbesondere bei Patienten mit idiopathischer VTE findet sich in etwa 10% eine zugrunde liegende Tumorerkrankung. Dennoch ist derzeit die Effektivität einer extensiven Tumorsuche bei diesen Patienten nicht belegt. Zahlreiche plasmatische und zelluläre Faktoren sind an der Genese der Hyperkoagulabilität bei Malignomen beteiligt, z.B. Cancer-Prokoagulant und eine Gerinnungsaktivierung im Sinne einer akuten Phase-Reaktion. Operative Eingriffe bei Tumorpatienten gehen mit einem erhöhten Thromboembolierisiko einher, so dass eine intensivere und längere Thromboseprophylaxe nötig werden kann. Auch bei konservativ behandelten Patienten ist ein aktives Malignom mit einem erhöhten Thromboserisiko assoziiert. Tumorpatienten haben unter einer Standard-Thrombosebehandlung mit Vitamin K-Antagonisten (VKA) eine signifikant höhere Versagerrate und vermehrt Rezidiv-VTE. Niedermolekulares Heparin ist in der längerfristigen Sekundärprophylaxe der VTE signifikant wirksamer als VKA. Daher gibt es die Empfehlung niedermolekulares Heparin bei Tumorpatienten für die ersten 3–6 Monate der Sekundärprophylaxe zu verwenden. Erste Hinweise, dass niedermolekulares Heparin bei Tumorpatienten in nicht metastasiertem Stadium zu einer verbesserten Gesamtprognose führen kann, müssen durch weitere Studien belegt werden.


2018 ◽  
Vol 47 (04) ◽  
pp. 164-170
Author(s):  
Carl-Erik Dempfle

ZusammenfassungEine gerinnungshemmende Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten erfordert eine individuelle Dosisfindung und eine ständige Therapiekontrolle.Die Wirkdauer insbesondere von Phenprocoumon ist mit bis zu 21 Tagen sehr lang und nicht vorhersehbar und verkürzt sich nach Vitamin-K-Gabe auf 2 Tage, es besteht ein erhebliches Blutungsrisiko und der Schweregrad der Blutungen ist in der Regel höher als bei vergleichbaren Blutungen unter direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK). Für operative Eingriffe müssen Vitamin-K-Antagonisten meist abgesetzt werden, die Empfehlungen einer präoperativen 5-tägigen Therapiepause ohne Überbrückung durch ein niedermolekulares Heparin für Warfarin sind auf Phenprocoumon nicht übertragbar. Bei Absetzen von DOAK wird eine normale Hämostasefunktion hingegen in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden erreicht. Längerfristige Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten führt häufig zu Osteoporose und vermehrter Atherosklerose, sowie zu zunehmender Beeinträchtigung der Nierenfunktion, Effekte, die unter DOAK nicht beobachtet werden.Spezielle Probleme für Vitamin K-Antagonisten ergeben sich bei Patienten mit Antiphospholipid-Syndrom, Protein C-Mangel, Protein S-Mangel oder Faktor VII-Mangel. Für eine bevorzugte Verwendung von DOAK sprechen rascher Wirkbeginn, kurze und vorhersehbare Wirkdauer bei standardisierter Dosierung, weniger und weniger schwere Blutungen, wesentlich einfacheres perioperatives Management und Vermeidung von Osteoporose und anderen Folgen der Vitamin-K-Antagonisten. Für die zugelassenen Indikationen haben DOAK daher etliche Vorteile im Vergleich zu den Vitamin-K-Antagonisten. Es ist aber zu berücksichtigen, dass auch bei Verwendung von DOAK eine gewissenhafte ärztliche Patientenführung nötig ist und die DOAK für einige Indikationen nicht zugelassen sind.


1999 ◽  
Vol 56 (10) ◽  
pp. 616-623 ◽  
Author(s):  
Steiner

Das gleichzeitige Bestehen einer Schwangerschaft (SS) und einer malignen Erkrankung führt immer zu einem tragischen Dilemma der Interessenabwägung. Durch eine interdisziplinäre Analyse jedes Einzelfalles muß das individuelle Vorgehen festgelegt werden. Grundsätzlich werden die gleichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen wie außerhalb der SS durchgeführt. Während operative Eingriffe zu jedem Zeitpunkt möglich sind, muß bei der Chemotherapie und Radiotherapie auf das Schwangerschaftsstadium Rücksicht genommen werden. Unter Ausnützung pränataler Möglichkeiten zur Stimulation der kindlichen Reife sowie der postpartalen Betreuung von Frühgeborenen ist häufig ein Timing der Therapie so möglich, daß nicht auf die SS verzichtet werden muß und die Frau nicht gefährdet wird. Bereinigt für Krankheitsstadien haben gynäkologische Malignome eine vergleichbare Prognose wie außerhalb der SS, vorausgesetzt, daß eine adäquate Therapie stattfand. Noch für kein Malignom ist ein negativer Einfluß der SS nachgewiesen worden. Damit für die betroffene schwangere Patientin die richtigen Entscheidungen getroffen werden, ist eine optimale Information auch ihrer Familie und des Betreuungsteams wichtig.


1999 ◽  
Vol 56 (9) ◽  
pp. 481-483
Author(s):  
Züger ◽  
Demarmels Biasiutti

Wir berichten über einen 76jährigen Patienten, welcher trotz gut eingestellter oraler Antikoagulation mit Phenprocoumon rezidivierende Thrombosen erlitt bei leichtgradiger chronischer disseminierter intravasaler Gerinnung. Die Abklärungen ergaben das Vorliegen eines Bronchus-Karzinoms (Non small cell cancer of the lung, NSCCL) mit hilären und mediastinalen Lymphknotenmetastasen. Aufgrund der Assoziation von rezidivierenden Thrombosen, aktivierter Gerinnung und Tumorleiden wurde die Diagnose eines Trousseau Syndroms gestellt. Basierend auf Fallberichten aus der Literatur wurde die Therapie auf intravenöses Heparin gewechselt, welches die thrombotische Koagulopathie stoppte. Aus praktischen Gründen erfolgte dann eine Umstellung der Therapie auf subcutanes niedermolekulares Heparin in therapeutischer Dosierung, welches während 6.5 Monaten ebenso effektiv war und eine Alternative zur etablierten Therapie mit unfraktioniertem Heparin bei Trousseau Syndrom darstellen dürfte.


2020 ◽  
Vol 77 (8) ◽  
pp. 379-384
Author(s):  
Andreas Holbro ◽  
Jakob R. Passweg
Keyword(s):  

Zusammenfassung. Thrombozyten spielen eine wichtige Rolle unter anderem für eine normale Hämostase. Ihre Zahl ist relativ konstant und eine Verminderung der Thrombozytenzahl (eine Thrombozytopenie) ist ein häufiger Befund. Als erstes sollte man eine sogenannte Pseudothrombozytopenie ausschliessen. Die weitere Abklärung hängt von der Klinik ab. Beim blutenden Patienten muss man unmittelbar handeln. Als erster Schritt sollte ein handdifferenziertes Blutbild veranlasst werden. Aufgrund der breiten Differenzialdiagnose sollte man bei der weiteren Abklärung schrittweise vorgehen und den Hämatologen involvieren. Eine klare Diagnose ist essenziell, vor allem um bei Bedarf (Blutungen, geplante operative Eingriffe, zusätzliche Einnahme von Aggregationshemmern und / oder Antikoagulanzien) die korrekten therapeutischen Massnahmen und Interventionen einzuleiten.


Swiss Surgery ◽  
1999 ◽  
Vol 5 (2) ◽  
pp. 62-72 ◽  
Author(s):  
Rageth ◽  
Häner ◽  
Hess ◽  
Laffer ◽  
Inderbitzi

Fragestellung: Wie lassen sich die neuen gesetzlichen Anforderungen (Statistikgesetz 1992 und Verordnungen dazu von 1993: Minimaldatensatz des Bundesamtes für Statistik [BFS] mit ICD-Codierungen sowie Krankenversicherungsgesetz 1995 mit Verordnungen dazu von 1996: Notwendigkeit der Dokumentation von Qualität und Wirtschaftlichkeit) mit sinnvollem Aufwand in den Klinikalltag integrieren? Methodik: Es wurde eine Synthese des BFS-Minimaldatensatzes mit zusätzlichen Informationen zur Qualitätssicherung in einem einzigen Fragenkatalog durchgeführt. Die Chirurgischen Kliniken des Spitals Limmattal in Schlieren und des Regionalspitals Biel haben 1995 die Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der Chirurgie (AQC) gegründet und das AQC-System 2 Jahre lang getestet. Resultate: Bis Ende 1997 wurden in der AQC-Statistik 15'115 operative Eingriffe dokumentiert. Der zeitliche Zusatzaufwand (zusätzlich zur obligatorischen BFS-Statistik, welche 3-10 Minuten in Anspruch nimmt) beläuft sich beim Ausfüllen der Fragebögen auf 1-3 Minuten. Diskussion: Zeitliche und finanzielle Aufwendungen steigen als Folge der gesetzlichen Anforderungen. Der Aufwand kann aber in praktikablen Grenzen gehalten werden, wenn ein einziger Fragebogen mehreren Zwecken gleichzeitig dient. So erfüllt das AQC-System nicht nur die gesetzlichen Anforderungen bezüglich systematischer Qualitätssicherung und BFS-Statistik sondern auch den Zweck der Klinik-Jahresstatistik, der individuellen operateurbezogenen Statistik und kann, wenn weitere Kliniken daran teilnehmen auch zum Vergleich der Kliniken untereinander herangezogen werden. Es fehlt noch an Standards, Referenzbereichen und Indikatoren. Diese können jedoch aufgrund des AQC-Systems nun leichter entwickelt werden, weil auf umfangreiches Zahlenmaterial abgestellt werden kann. Schlussfolgerungen: Das AQC-System hat sich im Alltag als praktikabel erwiesen und könnte als flächendeckendes System sowohl zur systematischen Qualitätssicherung als auch zur Abdeckung der übrigen Statistikbedürfnisse verwendet werden.


2000 ◽  
Vol 20 (02) ◽  
pp. 107-109
Author(s):  
G. Huhle ◽  
S. Lessmann ◽  
U. Hoffmann ◽  
Th. Filser ◽  
J. Tesdal ◽  
...  

ZusammenfassungDie Patienten mit Leberzirrhose und den Komplikationen einer portalen Hypertension erhalten zunehmend einen transjugulären, intrahepatischen portosystemischen Stent Shunt (TIPSS). Studien haben den Wert dieser Behandlung zur Rezidivprophylaxe von Ösophagusvarizenblutungen und einem therapieresistenten Aszites belegt. Die Limitierung einer Implantation eines TIPSS besteht jedoch in der Ausbildung von Stent-Thrombosen oder -Stenosen. Azetylsalizylsäure ist nicht erfolgreich in der Prophylaxe der Stent-Thrombose. Phenprocoumon führt hingegen zu einer signifikanten Offenheitsrate. Orale Antikoagulanzien sind jedoch bei Patienten mit Leberzirrhose aufgrund der Nebenwirkungen nur limitiert einsetzbar. Alternative Antikoagulanzien sind Heparine, niedermolekulare Heparine oder Hirudin. Wegen der häufigen subkutanen Injektionen und der Möglichkeit der Ausbildung einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie ist Heparin und wegen fehlender klinischer Erfahrung Hirudin in seiner Anwendbarkeit ebenfalls begrenzt, so daß niedermolekulare Heparine bei diesen Patienten eine Möglichkeit zur Prophylaxe des thrombotischen Stent-Verschlusses darstellen. In eigenen Untersuchungen wurden 30 Patienten eingeschlossen, von denen 15 eine Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin über im Mittel 18 Monate, während die der Kontrollgruppe keine Antikoagulation erhielten. Niedermolekulares Heparin reduzierte den Stent-Verschluß über im Mittel 18 Monate von 25% (Kontrollgruppe) auf 0% in der Therapiegruppe (p=0,05). In weiteren Untersuchungen muß die Validität dieser Befunde sowie die differentialtherapeutische Dosierung von niedermolekularem Heparin bei Patienten mit TIPSS festgelegt werden.


Phlebologie ◽  
2011 ◽  
Vol 40 (05) ◽  
pp. 251-256
Author(s):  
A. Matzdorff

ZusammenfassungThromboembolien sind keine seltene Komplikation bei der Behandlung von Tumoren. Zahlreiche Mechanismen verknüpfen Tumorwachstum und Gerinnungsaktivierung. Dazu kommen die thrombosefördernde Wirkung bestimmter Tumorwirkstoffe, das zunehmende Alter der Patienten und deren längeres Überleben. Allen stationären Tumorpatienten sollte eine Thromboseprophylaxe angeboten werden. Bei ambulanten Patienten, die eine tumorspezifische Therapie erhalten, ist der Nutzen einer Thromboseprophylaxe bisher nicht sicher belegt. Bei ambulanten Myelom-Patienten, die IMiDe (Immune Modulatory Drugs; Thalidomid, Revlimid) erhalten und bei Pankreaskarzinom-Patienten mit Chemotherapie wird jedoch eine Thromboseprophylaxe empfohlen. Wenn eine Thromboembolie eingetreten ist gibt man bei Tumorpatienten ein niedermolekulares Heparin in therapeutischer Dosis (Näheres siehe Fachinformation) und solange die Tumorerkrankung aktiv ist, z.T. bis an das Lebensende des Patienten.


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