Zusammenfassung: Riechstörungen sind häufig, etwa 3 – 5 % der unter 65-jährigen Bevölkerung sind davon betroffen. Mit zunehmendem Alter steigen diese Zahlen auf über 50 % an. Grundsätzlich werden qualitative von quantitativen Störungen unterschieden, wobei erstere im Gegensatz zu den quantitativen Störungen nicht messbar sind. Da die subjektive Selbsteinschätzung des Riechvermögens sehr ungenau ist, ist beim Beklagen einer Riechstörung stets eine Riechtestung durchzuführen. Im klinischen Alltag werden dazu psychophysisch orientierend validierte Screening Riechtests oder aber, bei auffälligem Befund, weiterführend eine ausführliche psychophysische Testbatterie, die Sniffin' Sticks Testbatterie eingesetzt. Das Riechvermögen kann danach als norm-, hyp- oder anosmisch klassifiziert werden. Ergänzend können olfaktorisch evozierte Potentiale elektrophysiologisch abgeleitet werden, die insbesondere in medicolegalen Fällen von Belang sind. Gemäss Anamnese, klinischer und endoskopischer Untersuchung sowie nach ergänzender Bildgebung erfolgt die Klassifikation der Riechstörung je nach Ätiologie, wobei die Mehrheit der Riechstörungen sinunasal bedingt ist. Bei fehlendem eindeutigem Auslöser einer Riechstörung ist eine neurodegenerative Erkrankung auszuschliessen. Mit zunehmendem Alter muss das Vorhandensein einer Riechstörung als Ausdruck einer möglicherweise gesamthaft reduzierten Regenrationsfähigkeit gesehen werden, was sich bis hin zu einer erhöhten Mortalitätsrate bei entsprechenden Personen äussern kann.