ZusammenfassungDie logistischen und infektiologischen Besonderheiten und Erfordernisse in der Pandemie stellen die intensivmedizinischen Behandlungsteams vor außerordentliche Herausforderungen, die eine erfolgreiche Liberation von Patienten im prolongierten Weaning erschweren können. Gerade in der Pandemie gilt es daher, alle Potenziale zur Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung von Patienten im prolongierten Weaning oder in der Langzeitbeatmung auszuschöpfen. Weaning-Zentren stellen Einheiten der intensivmedizinischen Betreuung mit besonderer Spezialisierung auf prolongiertes Weaning dar und sind integraler Bestandteil eines kontinuierlichen Versorgungskonzeptes dieser Patienten. Ein systematisches Weaning-Konzept in der Pandemie setzt strukturelle, personelle, apparative, infektiologische und hygienische Aspekte voraus. Im Mittelpunkt dieses Positionspapiers stehen als Ergänzung zur S2k-Leitlinie „Prolongiertes Weaning“ eine neue Klassifikation im prolongierten Weaning und zukünftig erforderliche Organisationsstrukturen für die Pandemie-Situation. Patienten der Kategorie A mit hohem Weaning-Potenzial bedürfen der strukturierten Respiratorentwöhnung in spezialisierten Weaning-Einheiten, um so die größtmögliche Chance auf erfolgreiches Weaning zu realisieren. Patienten der Kategorie B mit geringem oder aktuell nicht vorhandenem Weaning-Potenzial sollten verzögert nach einer Zwischenphase der weiteren Stabilsierung in einer außerklinischen Beatmungseinrichtung einen Weaning-Versuch erhalten. Patienten der Kategorie C ohne Weaning-Potenzial benötigen eine dauerhafte außerklinische Versorgung, alternativ eine palliativmedizinisch begleitete Beendigung der Beatmung. Die sich aus den 3 Kategorien ergebenden Aufgaben für die Weaning-Zentren werden im Positionspapier vertieft.Schließlich werden unter perspektivischer Betrachtung im Positionspapier folgende zukünftig denkbare Netzwerke und Register benannt: 1. lokal organisierte regionale Netzwerke von zertifizierten Weaning-Zentren, 2. ein zentrales, bundesweites Register der Weaning-Kapazitäten entsprechend dem DIVI-Register und 3. eine Registrierung der Patienten im schwierigen oder prolongierten Weaning.