ZusammenfassungAm 1. Juli 2017 trat in Deutschland Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.
Vorausgegangen war eine Diskussion, in der sich zahlreiche Institutionen und
Gruppen gegen dieses Vorhaben aussprachen. Die Hauptkritikpunkte waren ein ihm
zugrundeliegendes einseitiges Prostitutionsverständnis und die
Schwächung des Schutzraumes der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter durch
die behördlichen Kontrollen. Doch trotz der Kritik wurde das Gesetz
verabschiedet. Rechtliche Grundlagen Da es durch die Kommunen umgesetzt werden
muss, waren die Länder zu Ausführungsgesetzen verpflichtet. In
Sachsen verzögerte sich dessen Verabschiedung erheblich. Ursache war
eine zunächst bestehende Unklarheit, welches Fachressort verantwortlich
ist. Zudem gab es einen länger währenden politischen
Klärungsbedarf über die Finanzierung der den Kommunen
aufgebürdeten Mehrbelastungen. Erst ab 26. Juli 2018 konnte mit der
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen begonnen werden.
Erfahrungen In Dresden wurde daraufhin eine Struktur geschaffen, die eine
eindeutige Trennung zwischen der Gesundheitsberatung und der dem Ordnungsamt
zugewiesene Anmeldung der Prostituierten vorsieht. Auch die beiden Angebote des
Gesundheitsamtes für diese Personengruppe werden aufgrund
konkurrierender Bundesgesetze räumlich und personell konsequent getrennt
gehalten. Zugleich wurde ein neues Sachgebiet geschaffen, das beide
Beratungsstellen umfasst. Durch die gemeinsame Fachaufsicht soll verhindert
werden, dass innerhalb des Gesundheitsamtes die Arbeit für die
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nach unterschiedlichen
Maßstäben erfolgt. Ob mit dem Prostituiertenschutzgesetz dem
beabsichtigten Schutzzweck gedient ist, darf nach den bisherigen Erfahrungen
zumindest angezweifelt werden. Dresden hat sich bei der Umsetzung
bemüht, durch klare Strukturen und interne Regeln möglichen
negativen Folgen des Gesetzes entgegenzuwirken.