scholarly journals Ernst Brinckmann und Dorit Gräbsch, Die geschlossene Unterbringung psychisch Kranker. Zivil- und öffentlich-rechtliche Grundlagen.

Medizinrecht ◽  
2014 ◽  
Vol 32 (5) ◽  
pp. 352-352
Author(s):  
Ulrike Hespeler
2019 ◽  
Vol 4 (3) ◽  
pp. 9-13
Author(s):  
Benjamin Volmar

Zusammenfassung. Viele psychiatrische Kliniken und Altenheime proklamieren für sich spezialisierte Bereiche, in denen sie Menschen mit schweren psychischen Problemlagen behandeln. In diesen „geschützten Stationen“ entsteht durch die eine „geschlossene Unterbringung“ eine besondere Atmosphäre für die Patienten. Diese Settings wurden in früheren Diskursen als geschlossene Stationen bezeichnet. Der Begriff der „geschlossene Unterbringung“ kann mit einem Gefängnisaufenthalt oder gefährlichen Klientel assoziiert werden. Eine Hypothese zur Nutzung der veränderten Begrifflichkeit von der „geschlossenen Station“ hin zur „geschützten Station“ ist die veränderte Sinndeutung im Kontext der Herstellung einer offenen Haltung der Nutzer psychiatrischer Dienstleistungen.


2019 ◽  
Vol 82 (02) ◽  
pp. 157-162
Author(s):  
Matthias Stiehler

ZusammenfassungAm 1. Juli 2017 trat in Deutschland Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Vorausgegangen war eine Diskussion, in der sich zahlreiche Institutionen und Gruppen gegen dieses Vorhaben aussprachen. Die Hauptkritikpunkte waren ein ihm zugrundeliegendes einseitiges Prostitutionsverständnis und die Schwächung des Schutzraumes der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter durch die behördlichen Kontrollen. Doch trotz der Kritik wurde das Gesetz verabschiedet. Rechtliche Grundlagen Da es durch die Kommunen umgesetzt werden muss, waren die Länder zu Ausführungsgesetzen verpflichtet. In Sachsen verzögerte sich dessen Verabschiedung erheblich. Ursache war eine zunächst bestehende Unklarheit, welches Fachressort verantwortlich ist. Zudem gab es einen länger währenden politischen Klärungsbedarf über die Finanzierung der den Kommunen aufgebürdeten Mehrbelastungen. Erst ab 26. Juli 2018 konnte mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Sachsen begonnen werden. Erfahrungen In Dresden wurde daraufhin eine Struktur geschaffen, die eine eindeutige Trennung zwischen der Gesundheitsberatung und der dem Ordnungsamt zugewiesene Anmeldung der Prostituierten vorsieht. Auch die beiden Angebote des Gesundheitsamtes für diese Personengruppe werden aufgrund konkurrierender Bundesgesetze räumlich und personell konsequent getrennt gehalten. Zugleich wurde ein neues Sachgebiet geschaffen, das beide Beratungsstellen umfasst. Durch die gemeinsame Fachaufsicht soll verhindert werden, dass innerhalb des Gesundheitsamtes die Arbeit für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nach unterschiedlichen Maßstäben erfolgt. Ob mit dem Prostituiertenschutzgesetz dem beabsichtigten Schutzzweck gedient ist, darf nach den bisherigen Erfahrungen zumindest angezweifelt werden. Dresden hat sich bei der Umsetzung bemüht, durch klare Strukturen und interne Regeln möglichen negativen Folgen des Gesetzes entgegenzuwirken.


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