ZusammenfassungDie Verfahrensanweisung zur Radioiodtherapie beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom (Version 4) wurde von einer repräsentativen Expertengruppe im informellen Konsens verabschiedet und entspricht damit einer Leitlinie der ersten Stufe (S1) nach den Kriterien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die Verfahrensanweisung ergänzt die S2-Leitlinie zur operativen Behandlung maligner Schilddrüsenerkrankungen um die nuklearmedizinischen Aspekte. Bezüglich der Indikationsstellung zur ablativen Radioiodtherapie beim kleinen papillären Schilddrüsenkarzinom und beim minimal invasiven follikulären Schilddrüsenkarzinom ohne Angioinvasion, bezüglich der empirischen Bemessung der 131I-Therapieaktivität sowie bezüglich der exogenen versus endogenen TSH-Stimulation bei der ablativen Radio-iodtherapie werden Handlungskorridore beschrieben. Der Text enthält die Auswertungen aus der National Cancer Database und der SEER-Database (jeweils USA), wonach die ablative Radioiodtherapie bereits in einer Niedrig-Risiko Konstellation die Überlebensrate verbessert. Der statistische Nachweis eines solchen Nutzens setzt ein nationales Krebsregister mit Langzeitdaten voraus.