Diagnostik und Therapie demenzieller Syndrome (ICD-10 F0)

Author(s):  
LUTZ FRÖLICH ◽  
FRANZ MÜLLER-SPAHN
Author(s):  
K. Neumann ◽  
B. Arnold ◽  
A. Baumann ◽  
C. Bohr ◽  
H. A. Euler ◽  
...  

Zusammenfassung Hintergrund Sprachtherapeutisch-linguistische Fachkreise empfehlen die Anpassung einer von einem internationalen Konsortium empfohlenen Änderung der Nomenklatur für Sprachstörungen im Kindesalter, insbesondere für Sprachentwicklungsstörungen (SES), auch für den deutschsprachigen Raum. Fragestellung Ist eine solche Änderung in der Terminologie aus ärztlicher und psychologischer Sicht sinnvoll? Material und Methode Kritische Abwägung der Argumente für und gegen eine Nomenklaturänderung aus medizinischer und psychologischer Sicht eines Fachgesellschaften- und Leitliniengremiums. Ergebnisse Die ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) und eine S2k-Leitlinie unterteilen SES in umschriebene SES (USES) und SES assoziiert mit anderen Erkrankungen (Komorbiditäten). Die USES- wie auch die künftige SES-Definition der ICD-11 (International Classification of Diseases 11th Revision) fordern den Ausschluss von Sinnesbehinderungen, neurologischen Erkrankungen und einer bedeutsamen intellektuellen Einschränkung. Diese Definition erscheint weit genug, um leichtere nonverbale Einschränkungen einzuschließen, birgt nicht die Gefahr, Kindern Sprach- und weitere Therapien vorzuenthalten und erkennt das ICD(International Classification of Disease)-Kriterium, nach dem der Sprachentwicklungsstand eines Kindes bedeutsam unter der Altersnorm und unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegen soll, an. Die intendierte Ersetzung des Komorbiditäten-Begriffs durch verursachende Faktoren, Risikofaktoren und Begleiterscheinungen könnte die Unterlassung einer dezidierten medizinischen Differenzialdiagnostik bedeuten. Schlussfolgerungen Die vorgeschlagene Terminologie birgt die Gefahr, ätiologisch bedeutsame Klassifikationen und differenzialdiagnostische Grenzen zu verwischen und auf wertvolles ärztliches und psychologisches Fachwissen in Diagnostik und Therapie sprachlicher Störungen im Kindesalter zu verzichten.


Author(s):  
Lutz Frölich ◽  
Lucrezia Hausner ◽  
Harald Hampel

2017 ◽  
Vol 85 (08) ◽  
pp. 467-473 ◽  
Author(s):  
Jens Bohlken ◽  
Bernhard Michalowsky ◽  
Karel Kostev

Zusammenfassung Hintergrund In Hausarztpraxen (HA) gab es 2013 eine drastische Inzidenz-Zunahme von Patienten mit Demenz (PmD). Fragestellung: (1) Ist der Anstieg auch in einer Substichprobe nachweisbar, (2) gab es einen vergleichbaren Anstieg in Facharztpraxen (FA), (3) sind Folgen für Diagnostik und Therapie feststellbar? Methoden Die Analyse basiert auf Abrechnungsdaten von 874 HA- und 141 FA-Praxen (2011 bis 2015) von mehr als 14 000 PmD/Jahr. Auswertung: inzidente Demenz-Diagnosen (ICD 10: G30, F01, F03), Antidementiva-Verordnungen. Ergebnisse Abrupter Inzidenz-Anstieg um 47 % (2013) bzw. um 73 % (2014) gegenüber 2012. Anteile unspezifischer und vaskulärer Demenzen-Diagnosen nahmen zu. Anteile Alzheimer-Demenzen und Antidementiva-Verordnungen nahmen ab. Vergleichbare Entwicklungen waren in FA-Praxen nicht feststellbar. Schlussfolgerung Der drastische Inzidenz-Anstieg ging 2013 mit arzt- und patientenseitigen ökonomische Anreizen einher. Ob ein ursächlicher Zusammenhang bestand und welche Folgen der Inzidenzanstieg hat, sollte weiter untersucht werden.


2018 ◽  
Vol 69 (07) ◽  
pp. 275-282
Author(s):  
Susan Raths ◽  
Hans J. Grabe ◽  
Steffen Fleßa

Zusammenfassung Hintergrund Depressionen treten häufig als Komorbidität bei stationären Krankenhauspatienten auf und sind mit vielen medizinischen, aber auch ökonomischen Negativeffekten verbunden (z. B. erhöhte Morbidität und Mortalität, verringerte Lebensqualität, verlängerte Liegezeit). Ziel der Untersuchung ist die Klärung der Frage, ob den zusätzlichen Kosten bei einer komorbiden Depression Erlöse auf Basis des G-DRG-Systems gegenüberstehen, um eine entsprechend notwendige Diagnostik und Therapie zu ermöglichen. Methodik Zur Analyse der Erlösrelevanz depressiver Nebendiagnosen wurden stationäre Fälle mit vorab festgelegten depressiven Nebendiagnosen laut ICD-10 im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2014 anhand von Abrechnungsdaten des Universitätsklinikums Greifswald selektiert. Nachfolgend wurden die Falldaten unter Verzicht auf die Codierung einer Depression unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Abrechnungsjahres recodiert und die Erlöse verglichen (n=6563). Ergebnisse Bei 115 von 6563 Patienten (1,75%) mit vornehmlich unspezifischen rezidivierenden depressiven Störungen ist eine Veränderung des Erlöses durch die Dokumentation und Codierung nachweisbar. Unter Berücksichtigung des geltenden Basisfallwertes führt die Codierung zu einem Mehrerlös von 216 737,01 Euro für den gesamten Betrachtungszeitraum. Je Fall mit Erlöseffekt (n=115) entspricht dies einem Mehrerlös von durchschnittlich etwa 1885 Euro. Bezogen auf alle Fälle mit depressiver Diagnose entspricht dies einem Mehrerlös von 33,02 Euro. In überwiegendem Maße werden unspezifische Depressionsdiagnosen (z. B. F 32.8 Sonstige depressive Episode) codiert, die nicht schweregradsteigend im DRG-System berücksichtigt werden und demnach keinen Einfluss auf den Erlös haben. Diskussion In nur sehr wenigen Fällen führt die Berücksichtigung depressiver Nebendiagnosen zu einer Erlössteigerung. Nur wenige depressive Diagnosen haben einen CCL, der mit 1 oder 2 eher gering ist und somit bei ohnehin vorherrschenden Mehrfachkomorbiditäten kaum ins Gewicht fällt. Aufgrund der Erlöskonstellation besteht derzeit kein ausreichender finanzieller Anreiz für die Krankenhäuser, Depressionen vermehrt zu erkennen und zu behandeln, da die zusätzlichen Kosten nicht in gleichem Maße zu erhöhten Erlösen führen. Im Sinne einer systemischen Behandlung müssen Depressionen insbesondere mit Blick auf die zahlreichen Negativeffekte dieser Komorbidität zukünftig stärker im Finanzierungssystem Berücksichtigung finden.


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