Zuckergesüßte Getränke und Lebensmittel aus Sicht der Public Health Nutrition
ZusammenfassungBemühungen zur Reduktion des Konsums von zuckergesüßten Getränken und Lebensmitteln fokussieren in Deutschland bislang wesentlich auf eine verbesserte Ernährungsbildung. Aus Sicht der Public Health Nutrition stehen jedoch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen zur Verfügung, die international bereits zur Anwendung kommen.So versetzt eine verbesserte Lebensmittelkennzeichnung von zuckergesüßten Fertigprodukten in Form von interpretativen Visualisierungen (z. B. als Ampel oder Logo) auf der Vorderseite der Verpackung VerbraucherInnen in die Lage, zwischen Alternativen zu entscheiden. Eine Reihe weiterer Maßnahmen setzt bei der Lenkung der Wahl („Nudging“) an: Diese reichen von der Änderung des Standards durch die freiwillige oder verbindliche Reformulierung von Produkten über die gezielte Einschränkung des von der Industrie bzw. dem Einzelhandel praktizierten Nudgings (Werbung, Marketing, Produktplatzierung etc.) bis hin zur Einführung einer Steuer bzw. Abgabe auf zuckergesüßte Getränke oder adipogene Lebensmittel. Als direkt wahleinschränkende Maßnahme wird schließlich noch der gezielte Verzicht auf zuckergesüßte Getränke in spezifischen Settings, z. B. in Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen diskutiert, wie dies auch in den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gefordert wird.Derzeit finden Public-Health-Maßnahmen zur Reduktion des Konsums von zuckergesüßten Lebensmitteln oder Getränken in Deutschland keine Anwendung. Der Koalitionsvertrag fasst nun erstmalig eine Reihe von Maßnahmen konkret ins Auge (verbesserte Lebensmittelkennzeichnung, Reformulierungsstrategie, flächendeckende Einführung der DGE-Standards), deren Umsetzung einer kritischen Unterstützung durch die Gesellschaft bedarf.