Drehtür-Effekt im deutschen Hochschulsystem? Bildungswege nach dem Abbruch geschlechtsatypischer Studiengänge

Soziale Welt ◽  
2021 ◽  
Vol 72 (1) ◽  
pp. 27-54
Author(s):  
Jasmin Meyer ◽  
Mara Mantinger
Keyword(s):  

Die bisherige Forschung zeigt, dass Studierende in geschlechtsatypischen Studiengängen ihr Studium häufiger vorzeitig beenden als Studierende in geschlechtstypischen oder -neutralen Studiengängen. Ungeklärt ist bisher, ob sie nach dem Verlassen dieser Studiengänge auch das geschlechtsatypische Bildungsumfeld an sich verlassen und welche Mechanismen diese Entscheidung erklären. Die empirische Analyse dieser Frage erfolgt auf Grundlage der Exmatrikuliertenbefragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) der Jahre 2014 und 2017. Dabei zeigt sich, dass die Mehrheit der Studierenden nach dem Abbruch eines geschlechtsatypischen Studiengangs das geschlechtsatypische Bildungsumfeld verlässt. Bei Frauen bewirken insbesondere Zweifel an ihrer Eignung für das jeweilige Studienfach, dass sie einen geschlechtstypischen oder -neutralen Bildungsweg einem geschlechtsatypischen vorziehen. Jene Frauen, denen das gesellschaftliche Ansehen wichtig ist, verbleiben hingegen eher im geschlechtsatypischen Umfeld. Bei Männern können die untersuchten Faktoren nicht erklären, warum auch sie nach dem Abbruch eines geschlechtsatypischen Studiengangs mehrheitlich den geschlechtsatypischen Bildungsweg verlassen.

2013 ◽  
Vol 75 (08/09) ◽  
Author(s):  
S Rauschert ◽  
S Scholz ◽  
R Annuss ◽  
J Kuhn
Keyword(s):  

Author(s):  
Christoph Nitze ◽  
Moritz Ansmann

Angesichts neuer komplexer Bedrohungslagen hat sich mit der Lösungsformel der „vernetzten Sicherheit“ die Überzeugung durchgesetzt, dass neben staatlichen auch private Akteure in die Gewährleistung der inneren Sicherheit eingebunden werden müssen. Ausdruck findet dies in der zunehmenden Verbreitung vertraglicher Auslagerungen von Sicherheitsleistungen. Damit einhergehende Probleme werden jedoch häufig ausgeblendet. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag empirisch die Frage, vor welchen strukturellen Herausforderungen vertragliche Kooperationen von Sicherheitsbehörden mit privaten Sicherheitsdienstleistern stehen. Mittels qualitativer Fallstudienanalysen werden dabei folgende Kontextspezifika des Aufgabenfeldes „Innere Sicherheit“ explorativ hergeleitet und deren Folgen für die Kooperationspraxis analysiert: (1) Hoher Problemdruck, (2) Funktionale Intransparenz, (3) Geringe Fehlertoleranz, (4) Defizitäre Leistungserfassung und (5) Komplexe Netzwerkstrukturen. Die Studie liefert Anregungen für weitergehende Analysen über Herausforderungen vertraglicher Kooperationen in der inneren Sicherheit sowie praxisrelevante Erkenntnisse über die Hintergründe systemisch bedingter Problemkonstellationen. Gleichzeitig verdeutlicht sie, wie unerlässlich politikfeldspezifische Kontextualisierungen für das Verständnis öffentlich-privater Kooperationen sind.


2020 ◽  
Vol 310 (3) ◽  
pp. 580-621
Author(s):  
Michael Buchner ◽  
Tobias A. Jopp ◽  
Mark Spoerer ◽  
Lino Wehrheim

ZusammenfassungHistoriker können heute auf einen gut gefüllten methodischen Werkzeugkasten zurückgreifen. Seit der Etablierung der Sozialgeschichte als „Historische Sozialwissenschaft“ in den 1970er Jahren gehören dazu neben qualitativ-hermeneutischen Ansätzen grundsätzlich auch quantitativ-statistische Methoden. Viele Quellen lassen einen quantitativen Analyseansatz zumindest zu; andere (z. B. Massendaten) sind ohne die Anwendung entsprechender Methoden gar nicht gewinnbringend auswertbar. Doch wie stark ist die Anwendung quantitativer Methoden in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft eigentlich verbreitet (gewesen)? Während der Einsatz statistischer Verfahren seit den Tagen der „Bielefelder Schule“ durch immer leistungsfähigere und zugleich anwenderfreundlichere Software prinzipiell viel einfacher geworden ist, scheinen quantitative Ansätze in nur wenigen historischen Teildisziplinen verbreitet zu sein. Ein Grund könnte die Skepsis gegenüber quantitativen Methoden von Seiten der Vertreter der „Neuen Kulturgeschichte“ sein. Wissenschaftshistorisch-empirisch ist dieser Aspekt jedoch kaum erforscht. Unsere Studie möchte diese Forschungslücke ein Stück weit schließen. Dazu haben wir ein umfangreiches Zeitschriftenkorpus (u. a. die HZ beinhaltend) erhoben, das es uns erlaubt, das Ausmaß quantitativen Arbeitens in der deutschsprachigen Historiographie für den Zeitraum 1951­–2016 näher zu bestimmen. Wir argumentieren sowohl quantitativ als auch qualitativ und kombinieren dazu einen einfachen „Abzähl-Ansatz“ (Zählung der Tabellen und Grafiken in allen erhobenen Zeitschriften) mit einem komplexeren lexikografischen Ansatz. Unsere Ergebnisse stützen insgesamt die These, dass der cultural turn den aufkommenden Trend zu mehr Quantifizierung in Teilen der Geschichtswissenschaft wieder umkehrte. Die Bestimmung der „Konjunktur der Quantifizierung“ birgt aber auch manche Überraschung.


ORDO ◽  
2019 ◽  
Vol 2018 (69) ◽  
pp. 216-258
Author(s):  
Oliver Budzinski ◽  
Annika Stöhr
Keyword(s):  

ZusammenfassungDas Instrument der Ministererlaubnis ist ein viel diskutierter Sonderfall in der deutschen Wettbewerbspolitik, bei welchem der Bundeswirtschaftsminister einen vom Bundeskartellamt (BKartA) untersagten Zusammenschluss bei Vorliegen besonderer Gründe im Nachhinein doch noch erlauben kann. Im vorliegenden Beitrag werden sowohl die Ausgestaltung, als auch die Sinnhaftigkeit des Instrumentes an sich aus ökonomischer Sicht beleuchtet, indem zunächst die im Gesetz verankerten Gründe für eine Erlaubnis auf einen Konflikt mit dem Schutz des Wettbewerbs, als übergeordnete Aufgabe des BKartA, untersucht werden. Nach einer Analyse der bisherigen 22 FälleZum Zeitpunkt der Beitragsannahme im Jahr 2018 war die hier angegebene Zahl aktuell und damit auch die weitere Analyse der Fälle und Gründe vollständig. Seit Mai 2019 gibt es nun mit Miba/Zollern einen weiteren Ministererlaubnis-Fall, welcher hier jedoch logischerweise nicht berücksichtigt werden konnte., bezogen auf die jeweiligen Begründungen und Erfolge, werden abschließend fünf Möglichkeiten zur Novellierung des Instrumentes diskutiert. Dabei kommen die Autoren zu dem Schluss, dass eine Anpassung des Gesetzes, sowohl hinsichtlich des entscheidenden Gremiums, als auch bezüglich der zulässigen Begründungen für eine Ministererlaubnis, notwendig wäre, um das Bestehen des Instrumentes wohlfahrtsökonomisch rechtfertigen zu können.


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