Zusammenfassung. Eigentlich wollte er nur seine Ruhe haben und hoffen, möglichst lange nichts mehr mit der Klinik zu tun zu haben. Sie sahen es aber anders – nur, wenn er einwilligte, im Rahmen einer Verfügung der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine ambulante Betreuung durch Arzt und APP (ambulante psychiatrische Pflege) zuzulassen, könne er austreten. Sie meinten, er könne sich nicht genug auf sich selbst verlassen, und wenn es ihm schlecht gehe, stelle er eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Jede Woche kommt jetzt ein Pfleger und konfrontiert ihn mit den Dingen, die er selber weiß, zu denen er sich aber kaum aufraffen kann. Medikamentenabgabe, Depotinjektion, Kontrolle, ob der Haushalt geführt ist, ob er selber gepflegt ist. Voller Misstrauen wird dem Pfleger zunächst begegnet, er verkörpert die ganze Macht des Staates, aber mit der Zeit stellt sich dann doch eine Art Vertrauen ein, eine gewisse Zusammenarbeit. Nach einem Dreivierteljahr endet die Zusammenarbeit. Aufgrund einer Krise muss der Klient in die Klinik. Dort wird mit ihm vereinbart, dass der bessere Weg wohl über eine betreute Wohngemeinschaft geht. Nach einigen Jahren meldet sich der Klient eigeninitiativ bei dem Pfleger, ob man wieder zusammenarbeiten könne, er hätte damals doch recht profitieren können..