bedarfsgerechte versorgung
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2021 ◽  
Vol 15 (03) ◽  
pp. 138-142
Author(s):  
Matthias Blüher

ZusammenfassungDie Versorgungssituation für Menschen mit Adipositas ist in Deutschland defizitär. Dies liegt auch daran, dass es bisher keine gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine leitlinien- und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Adipositas gab. Mit der Annahme des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung durch den Deutschen Bundestag am 11. Juni 2021 wurden die formalen Voraussetzungen für ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Menschen mit Adipositas in Deutschland geschaffen. Ein in diesem Gesetz gefordertes Disease Management Programm Adipositas könnte die Qualität der Versorgung für Betroffene erheblich verbessern.


2021 ◽  
Vol 14 (04/2021) ◽  
pp. 1-15
Author(s):  
C. Bauer ◽  
U. May ◽  
C. Giulini-Limbach

2021 ◽  
pp. 185-194
Author(s):  
Stefan Greß ◽  
Klaus Jacobs

ZusammenfassungHeute sind die Länder verantwortlich für die Vorhaltung einer „leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“, den Pflegekassen hingegen obliegt der individuelle Sicherstellungsauftrag, d. h., sie haben eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Friktionen, die aus dieser Regelung resultieren, werden herausgearbeitet sowie potentielle Neuordnungen mit Blick auf die Verantwortlichkeiten diskutiert. Diese bestehen in der Entwicklung und verpflichtenden Anwendung einer Bedarfsplanung für die pflegerische Versorgung, in der gezielten Förderung von Versorgungsangeboten durch die Länder oder über die Versorgungsverträge der Pflegekassen und in einer deutlich verbindlicheren Kooperation der für Gewährleistung bedarfsgerechter Pflegeangebote zentralen Akteure.


2017 ◽  
Vol 44 (06) ◽  
pp. 388-399 ◽  
Author(s):  
Heidrun Golla ◽  
Gereon Fink ◽  
Roman Rolke ◽  
Stefan Lorenzl ◽  
Markus Ebke ◽  
...  

ZusammenfassungObwohl Patienten mit unheilbar neurologischen Erkrankungen oftmals unter belastenden Symptomen leiden und an ihren Erkrankungen und damit einhergehenden Komplikationen versterben können, werden diese bislang noch zu selten unter palliativmedizinischen/hospizlichen Gesichtspunkten behandelt. Erste Schätzungen sehen bei durchschnittlich 10 % der neurologischen Patienten Bedarf für eine palliativmedizinische/hospizliche Versorgung. Gleichwohl gibt es innerhalb neurologischer Abteilungen nur wenige Ärzte (im Durchschnitt 1,3/Abteilung) bzw. Pflegekräfte (im Durchschnitt 2,2/Abteilung), die auf diesem Gebiet weitergebildet sind, und nur ca. 3 % der Patienten, die in spezialisierten palliativmedizinischen/hospizlichen Strukturen versorgt werden, leiden unter neurologischen Grunderkrankungen (im Gegensatz zu Patienten mit onkologischen Grunderkrankungen, ca. 80 %). Für diese niedrige Zahl verantwortlich ist neben einem erst allmählich wachsenden Bewusstsein für palliativmedizinische/hospizliche Bedarfe neurologisch Erkrankter eine derzeit überwiegende Versorgung onkologischer Patienten in Palliativ-/Hospizstrukturen, die entsprechend primär auf letztere Patienten ausgerichtet sind. Passend dazu werden die besonderen Aspekte der Palliativversorgung neurologischer Patienten in den palliativen Aus- und Weiterbildungscurricula der Gesundheitsberufe derzeit nicht ausreichend berücksichtigt. Fortgeschritten neurologisch erkrankte Patienten sind deswegen neben der hausärztlichen Grundversorgung oft darauf angewiesen, dass sie weiter fachärztlich, ggf. auch in Spezialsprechstunden/-kliniken versorgt werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung schwer betroffener neurologischer Patienten wird hierdurch erschwert, insbesondere wenn sie nur schwerlich in der Lage sind, diese stationären und ambulanten Einrichtungen aufzusuchen, da häusliche fachärztliche Behandlung derzeit nur eingeschränkt durchgeführt und finanziert wird. Erste noch wenig beforschte Ansätze, zumeist internationaler Herkunft, legen nahe, dass gerade diese Patienten von einer spezialisierten, häuslich-orientierten neurologisch-palliativmedizinischen Versorgung profitieren könnten. In Deutschland gibt es hierzu jedoch bislang kaum Daten. Über die bislang bekannten Versorgungsdefizite (z. B. niedrige Rate an palliativmedizinisch weitergebildeten Neurologen oder Fachpflegekräften im neurologischen Bereich mit Palliative-Care-Weiterbildung, fehlende Berücksichtigung der spezifischen Versorgungsbedarfe und besonderen Bedürfnisse neuropalliativer Patienten in den Angeboten der allgemeinen und spezialisierten Palliativ- und Hospizversorgung, kaum vorhandene aufsuchende ambulante fachärztliche Tätigkeit) hinaus besteht ein hoher Forschungsbedarf, wie neurologische Patienten mit palliativen Bedarfen im deutschen Gesundheitssystem aktuell im Detail versorgt werden, welche Versorgungslücken bestehen und wie bedarfsgerechte, adäquate Versorgungsstrukturen für schwer betroffene neurologische Patienten geschaffen werden können.


2017 ◽  
Vol 57 (03) ◽  
pp. 217-225
Author(s):  
Sebastian Ritter ◽  
Frauke Lehr ◽  
Thomas Gaertner ◽  
Jörg van Essen

Zusammenfassung Einleitung Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde der § 275a SGB V dem Sozialgesetzbuch eingefügt. Er präzisiert und erweitert die rechtlichen Voraussetzungen für Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese sollen dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Anhand der mittlerweile 10-jährigen Praxis des MDK Hessen soll die Praktikabilität der Qualitätsprüfungen aufgezeigt werden. Methode Die bislang in den Krankenhäusern durchgeführten Qualitätsprüfungen betreffen die Überprüfung der Strukturqualität auf der Basis von Bestimmungen des G-BA zur Qualitätssicherung spezieller Versorgungskomplexe/Verfahren bzw. des DIMDI zu Komplexbehandlungen. Sämtliche Qualitätsprüfungen in den hessischen Kliniken werden von einem darauf spezialisierten Team des MDK durchgeführt. 2 fachärztliche Prüfer führen diese in Form von Begehungen vor Ort durch. Neben Verantwortlichen der Fachebene sind auch Mitglieder der Führungsebene aus dem Krankenhausmanagement bei den Qualitätsprüfungen vor Ort beteiligt. Ergebnisse In den Jahren 2006–2016 wurden 357 Qualitätsprüfungen gemäß den Bestimmungen des G-BA zu 10 verschiedenen Versorgungskomplexen/Verfahren durchgeführt. In rund 20% der Fälle wurden die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Im selben Zeitraum wurden 1624 Qualitätsprüfungen gemäß den Vorgaben des DIMDI zu 33 verschiedenen Komplexkodes durchgeführt. In rund 40% der Fälle wurden die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Schlussfolgerung Die bei den Prüfungen erhobenen Defizite belegen die Notwendigkeit von Qualitätskontrollen durch eine unabhängige und qualifizierte Instanz. Die Qualitätsprüfungen tragen zur Qualitätssicherung und damit zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Krankenhäusern bei. Die in Hessen etablierte Prüfpraxis ist auf die zukünftig bundesweit durchzuführenden Qualitätskontrollen übertragbar.


2017 ◽  
Vol 79 (03) ◽  
pp. 161-161
Author(s):  
Claudia Kemper ◽  
Kristin Sauer

Transparenz der Versorgungssituation ist eine wesentliche Voraussetzung, um mit gezielten Steuerungsmechanismen eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Heilmittelversorgung und darunter die Physiotherapie gehörten lange Zeit zu den Leistungsbereichen, in denen kaum Informationen verfügbar waren. So war die Einführung des GKV-Heilmittel-Informations-Systems 2004 ein erster Schritt, um Einblicke in das ärztliche Verordnungsverhalten zu bekommen. Diese Daten bilden die methodische Grundlage für einen Artikel, der -nach eigenen Angaben- „erstmals“ eine Analyse der physiotherapeutischen Versorgung darstellen soll, aber dabei mit viel Redundanz und mit fachlich-inhaltlichen Ungereimtheiten eher aufzeigt, dass die Versorgungsforschung im Heilmittelbereich in Sachen Qualität sehr in den „Kinderschuhen“ steckt.


2016 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 39-41
Author(s):  
Kathleen Lehmann ◽  
Thomas Uhlemann

Zusammenfassung: Ein flächendeckendes Angebot an medizinischer Versorgung und angemessene Zugangsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen gehören gerade auch in ländlichen Regionen zu den zentralen gesundheitspolitischen Zielen. Anspruch und Wirklichkeit brechen sich dabei jedoch an den verschiedenen Interessen der beteiligten Akteure. Die Frage, wie viele Leistungserbringer für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt werden und wie eine angemessene Verteilung dieser Leistungserbringer im Raum sichergestellt werden kann, ist dabei beinahe so alt wie die gesetzliche Krankenversicherung selbst.


2016 ◽  
Vol 24 (1) ◽  
pp. 6-8
Author(s):  
Nadine Scholten ◽  
Ute Karbach ◽  
Holger Pfaff

Zusammenfassung: Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zielt auf die Sicherung einer wohnortnahen, flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung. Das Ziel ist somit, das Versorgungsangebot am Bedarf auszurichten. Der Begriff „Bedarf“ wird im Bereich der Gesundheitsversorgung sehr häufig genutzt und dabei unterschiedlich definiert. Ziel dieser Arbeit ist es, unterschiedliche Aspekte von „Bedarf“ aufzuzeigen und Handlungsfelder zu identifizieren.


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