scholarly journals Angekündigter assistierter Suizid in der Schweiz – Ein Fallbericht

2021 ◽  
Author(s):  
Benjamin Vyssoki ◽  
Michaela Stich ◽  
Elisabeth Eder-Pissarek ◽  
Ingrid Jez ◽  
Stefan Dobias ◽  
...  

ZusammenfassungAktive Sterbehilfe ist aktuell in Österreich noch gesetzlich verboten. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre assistierter Suizid ab dem Jahr 2022 gänzlich legal. Eine gesetzliche Regelung, die Grenzen zwischen legalen Formen einer Assistenz sowie deren Voraussetzungen und weiterhin unerlaubten Assistenzleistungen zieht, ist derzeit noch nicht in Sicht. Ein Suizid, der auf Verlangen des Suizidenten von fremder Hand herbeigeführt wird, bleibt jedenfalls weiterhin strafbar; dies auch dann, wenn der Suizident physisch nicht mehr in der Lage ist, bei seiner Tötung mitzuwirken. In mehreren europäischen Ländern wurde aktive Sterbehilfe bereits legalisiert und in manchen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, kann assistierter Suizid auch ohne lebenszeitlimitierende Grunderkrankung, bei unerträglichem Leid und insuffizient vorhandenen weitere Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. In diesem Fallbericht wird die Kasuistik einer Patientin geschildert welche, als Grunderkrankung an einer Persönlichkeitsstörung leidend, einen assistierten Suizid in der Schweiz geplant hatte. Es werden die ethischen und juristischen Hintergründe dieses Fallberichts diskutiert.Das zur Verfügung stellen assistierter Suizidmöglichkeiten birgt die große Gefahr, dass Menschen mit psychischer Erkrankung, insbesondere bei schweren depressiven Episoden, Behandlungsangebote ablehnen und anstelle Suizid durch einen professionellen Sterbehilfeanbieter wählen könnten. Insbesondere gewarnt werden muss vor der Tatsache, dass Menschen in aktuell schwer depressivem Zustandsbild aufgrund dessen zumeist unter eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit leiden und nur bedingt über die Möglichkeit der freien Willensentscheidung verfügen.

2020 ◽  
Vol 145 (22) ◽  
pp. e123-e129
Author(s):  
Karl H. Beine

Zusammenfassung Hintergrund Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid werden in Deutschland kontrovers diskutiert. Empirische Studien fehlen, um ihr jeweiliges Vorkommen, einschließlich dem von passiver und indirekter Sterbehilfe, in deutschen Krankenhäusern einschätzen zu können. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger in deutschen Krankhäusern wurden zu ihrer Anwendung von Sterbehilfe befragt und mögliche Einflussfaktoren erhoben. Methode Angaben zu Sterbehilfe wurden mit deskriptiven Begriffen und zugeordneten Definitionen in einer anonymen Online-Befragung erhoben. Die objektive und subjektive Arbeitssituation der Befragten und ihre Befürwortung von aktiver Sterbehilfe wurden erfasst. Die finale ärztliche Stichprobe umfasste n = 2507, die pflegerische Stichprobe umfasste n = 2683 Personen. Ergebnis Die Anwendung von passiver und indirekter Sterbehilfe innerhalb von 24 Monaten wurde von einem großen Anteil der ärztlichen und pflegerischen Befragten angegeben, aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid von deutlich weniger Befragten. Die Varianz in der Anwendung von aktiver Sterbehilfe wurde u. a. durch mehrere arbeitsbezogene Faktoren und die jeweilige Befürwortung von aktiver Sterbehilfe beeinflusst, nicht aber durch subjektive Belastungsfaktoren. Schlussfolgerung Sterbehilfe wird durch ärztliche und pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern praktiziert. Das Vorkommen unterschiedlicher Formen von Sterbehilfe und relevante Einflussfaktoren werden vor dem Hintergrund methodischer Limitationen diskutiert.


2015 ◽  
Vol 34 (06) ◽  
pp. 436-440 ◽  
Author(s):  
F. Bruns ◽  
G. Hohendorf

ZusammenfassungDie aktuelle Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland konzentriert sich auf die Frage eines Verbots von organisierter Suizidbeihilfe und eine mögliche Legitimation des ärztlich assistierten Suizids. Damit verbunden ist eine Enttabuisierung des Suizids im Angesicht von Alter, Demenz und drohender Pflegebedürftigkeit. über die Hälfte der Menschen, die 2011 von der Organisation „SterbeHilfe- Deutschland e. V.” bei ihrem Suizid unterstützt wurden gaben als ein wesentliches Motiv ihres Suizidwunsches an, nicht in ein Pflegeheim zu wollen. Die Autoren argumentieren aus einer ethischen und therapeutischen Perspektive heraus dafür, dass Menschen mit Todeswünschen in ihrer Not und Verzweiflung ernst genommen werden, aber auch ein Recht darauf haben, dass der Vollendung ihrer Selbsttötungsabsicht im Sinne einer sozialen Sinngebung des Lebens widersprochen wird.


2015 ◽  
Vol 34 (06) ◽  
pp. 427-429
Author(s):  
A. Finzen
Keyword(s):  

ZusammenfassungZentrales Merkmal der gegenwärtigen Diskussion um die Sterbehilfe ist ihre mangelnde sprachliche und inhaltliche Differenzierung. Da werden die Argumentationsebenen gewechselt. Da werden die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Erleichterung des Sterbens und der Tötung von Kranken einfach weggewischt. Da werden Vorurteile gegenüber der Intensivmedizin gepflegt. Da wird immer wieder – vor allem für Demenzkranke – kaum verklausuliert, die „aktive Sterbehilfe” gefordert – die Tötung der Kranken. Die ständige Wiederholung der Forderung nach dem „Verbot der Sterbehilfe” in Medien, Talkshows und politischen Debatten ist geeignet, Millionen sterbenskranke Menschen in Angst zu versetzen; in Angst darüber, dass ihnen am Ende die menschlich gebotene Hilfe beim Sterben versagt bleibt.


2017 ◽  
Vol 142 (05) ◽  
pp. e28-e33
Author(s):  
Julia Zenz ◽  
Ruth Rissing-van Saan ◽  
Michael Zenz

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