assistierter suizid
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2021 ◽  
Author(s):  
Benjamin Vyssoki ◽  
Michaela Stich ◽  
Elisabeth Eder-Pissarek ◽  
Ingrid Jez ◽  
Stefan Dobias ◽  
...  

ZusammenfassungAktive Sterbehilfe ist aktuell in Österreich noch gesetzlich verboten. Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wäre assistierter Suizid ab dem Jahr 2022 gänzlich legal. Eine gesetzliche Regelung, die Grenzen zwischen legalen Formen einer Assistenz sowie deren Voraussetzungen und weiterhin unerlaubten Assistenzleistungen zieht, ist derzeit noch nicht in Sicht. Ein Suizid, der auf Verlangen des Suizidenten von fremder Hand herbeigeführt wird, bleibt jedenfalls weiterhin strafbar; dies auch dann, wenn der Suizident physisch nicht mehr in der Lage ist, bei seiner Tötung mitzuwirken. In mehreren europäischen Ländern wurde aktive Sterbehilfe bereits legalisiert und in manchen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, kann assistierter Suizid auch ohne lebenszeitlimitierende Grunderkrankung, bei unerträglichem Leid und insuffizient vorhandenen weitere Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. In diesem Fallbericht wird die Kasuistik einer Patientin geschildert welche, als Grunderkrankung an einer Persönlichkeitsstörung leidend, einen assistierten Suizid in der Schweiz geplant hatte. Es werden die ethischen und juristischen Hintergründe dieses Fallberichts diskutiert.Das zur Verfügung stellen assistierter Suizidmöglichkeiten birgt die große Gefahr, dass Menschen mit psychischer Erkrankung, insbesondere bei schweren depressiven Episoden, Behandlungsangebote ablehnen und anstelle Suizid durch einen professionellen Sterbehilfeanbieter wählen könnten. Insbesondere gewarnt werden muss vor der Tatsache, dass Menschen in aktuell schwer depressivem Zustandsbild aufgrund dessen zumeist unter eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit leiden und nur bedingt über die Möglichkeit der freien Willensentscheidung verfügen.


2021 ◽  
Vol 26 (09) ◽  
pp. 44-47
Author(s):  
Aileen Hohnstein

Mit dem Beschluss zur Änderung der Musterberufsordnung auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag ist berufsrechtlich klar, dass Ärztinnen und Ärzte Suizidwillige bei ihrem Vorhaben unterstützen dürfen. Gesetzliche Rahmenbedingungen für Suizidbeihilfe fehlen noch immer, werden aber wohl nach der Bundestagswahl in den Fokus rücken.


2020 ◽  
Vol 145 (22) ◽  
pp. e123-e129
Author(s):  
Karl H. Beine

Zusammenfassung Hintergrund Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid werden in Deutschland kontrovers diskutiert. Empirische Studien fehlen, um ihr jeweiliges Vorkommen, einschließlich dem von passiver und indirekter Sterbehilfe, in deutschen Krankenhäusern einschätzen zu können. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger in deutschen Krankhäusern wurden zu ihrer Anwendung von Sterbehilfe befragt und mögliche Einflussfaktoren erhoben. Methode Angaben zu Sterbehilfe wurden mit deskriptiven Begriffen und zugeordneten Definitionen in einer anonymen Online-Befragung erhoben. Die objektive und subjektive Arbeitssituation der Befragten und ihre Befürwortung von aktiver Sterbehilfe wurden erfasst. Die finale ärztliche Stichprobe umfasste n = 2507, die pflegerische Stichprobe umfasste n = 2683 Personen. Ergebnis Die Anwendung von passiver und indirekter Sterbehilfe innerhalb von 24 Monaten wurde von einem großen Anteil der ärztlichen und pflegerischen Befragten angegeben, aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid von deutlich weniger Befragten. Die Varianz in der Anwendung von aktiver Sterbehilfe wurde u. a. durch mehrere arbeitsbezogene Faktoren und die jeweilige Befürwortung von aktiver Sterbehilfe beeinflusst, nicht aber durch subjektive Belastungsfaktoren. Schlussfolgerung Sterbehilfe wird durch ärztliche und pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern praktiziert. Das Vorkommen unterschiedlicher Formen von Sterbehilfe und relevante Einflussfaktoren werden vor dem Hintergrund methodischer Limitationen diskutiert.


2020 ◽  
Vol 19 (8) ◽  
pp. 477-485
Author(s):  
Ulrich Schroth
Keyword(s):  

2020 ◽  
Vol 31 (5) ◽  
pp. 12-16
Author(s):  
Eberhard A. Deisenhammer
Keyword(s):  

Der Onkologe ◽  
2020 ◽  
Vol 26 (5) ◽  
pp. 443-448
Author(s):  
Stephan Sahm

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