Inklusive Bildung ist spätestens seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-CRPD) im internationalen und nationalen Diskurs vieler Länder verankert. Dennoch wird die Umsetzung national und regional unterschiedlich interpretiert und realisiert. Spanien, das bereits lange vor der UN-CRPD den Wertewandel von segregierter zu integrativer und schließlich zu inklusiver Bildung auf rechtlicher Ebene vollzogen hat sowie über eine im europäischen Vergleich äußerst niedrige Segregationsquote von Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen verfügt, steht im Fokus der vorliegenden Studie, die einen Beitrag zur internationalen Inklusionsforschung leistet. Durch die Anlage als qualitativer Mehrebenenvergleich kann der Forschungsgegenstand, die Berücksichtigung der „Förderbedürftigkeit“ von Schüler*innen im spanischen Schulsystem, auf unterschiedlichen Ebenen analysiert und in einigen Sekundarschulen in Andalusien regional eingegrenzt untersucht werden. Dies geschieht, um der Fragestellung nachzugehen, welche Rolle dabei Behinderung im Kontext des Diversitätskonzepts spielt, um inklusive Bildung und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dabei bildet die Analyse des institutionellen Wandels von „Förderbedürftigkeit“ seit der Demokratisierung des Landes auf der nationalen Ebene den Ausgangspunkt der Studie, um diesen Begriff historisch herzuleiten, dessen pfadabhängige Entwicklung auf eine hohe institutionelle Stabilität sowohl hinsichtlich segregierter Beschulungsformen als auch bzgl. der Kategorisierung von Schüler*innen hinweist. Gleichzeitig zeigt die Untersuchung auf Schulebene, dass asymmetrische Steuerung in Kombination mit einer hohen Institutionalisierung segregierter Strukturen zur Reproduktion der rechtlich verankerten Berücksichtigung von Diversität von Schüler*innen in den Schulen führt – wenn auch anhand divergierender Differenzkategorien. Schlagwörter: Inklusive Bildung, Diversität, Sonderpädagogik, institutioneller Wandel, Spanien, Andalusien