Beschränkte sich in der herkömmlichen Sichtweise die bipolare Erkrankung auf die manisch-depressive Krankheit, so erfuhr das Diagnosekonzept in den letzten Jahren mit der Einführung der möglichen Diagnosestellungen im Rahmen des bipolaren Spektrums eine erhebliche Erweiterung. Dementsprechend sind diese Erkrankungen sehr viel weiter gefasst und treten gegenüber den früheren Konzepten in einer deutlich höheren Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung auf. Für die differenzielle Wahl eines Stimmungsstabilisierers kristallisierte sich hierbei die Einteilung des klinischen Verlaufes in Bipolar I und II mit oder ohne Rapid Cycling als wichtiges Kriterium heraus. Zudem spielt das psychopathologische Erscheinungsbild z. B. euphorische versus dysphorische Manie, und der Schweregrad, sowie die Intensität des Langzeitverlaufs (Phasenfrequenz) eine wichtige Rolle für die Indikationsstellung. Lithium und Valproat sind Mittel der ersten Wahl, wobei in Spezialfällen heute auch Lamotrigin als erste Wahl aufgeführt wird. Carbamazepin hingegen wird aufgrund der Datenlage und des Nebenwirkungsprofils zunehmend zurückhaltender als First-line Medikation eingesetzt. In den letzten Jahren wurden viele neuere atypische Antipsychotika mit einer Indikation im bipolaren Störungsbereich untersucht. Einige davon sind für die Akutbehandlung insbesondere der Manie, aber auch der Depression zugelassen, teilweise liegen auch Daten zur Langzeitprophylaxe vor. Die psychopharmakologischen Indikationen zum differenziellen Einsatz von Stimmungsstabilisierern sind dementsprechend komplex geworden und bedürfen klarer Richtlinien.