scholarly journals Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Dienst aufgrund der COVID-19-Pandemie

Author(s):  
Julia Pieter ◽  
Wibke Körner ◽  
Volker Harth ◽  
Alexandra M. Preisser

ZusammenfassungDie COVID-19-Pandemie führt zu veränderten Anforderungen an den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Ziel der bundesweit durchgeführten Maßnahmen ist es, das Risiko einer Verbreitung der Virusinfektion zu reduzieren. Dies gilt in allen Lebensbereichen, also auch am Arbeitsplatz. Der Tätigkeitsbereich „Öffentlicher Dienst“ umfasst viele systemrelevante Berufsgruppen. Hierzu zählen u. a. Polizei, Feuerwehr, Justiz, Stadtreinigung, Wasserwerke sowie Verwaltungsorgane auf Stadt- und Landesebenen. Es besteht eine große Diversität der Tätigkeiten in Kommunal- und Landesbetrieben, insbesondere in Bezug auf die innerbetriebliche Organisation sowie personelle und räumliche Gegebenheiten. Häufig sind Interaktionen mit der Bevölkerung notwendig. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Strukturen ist essenziell für das öffentliche Leben. Bildungsbetriebe und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderungen und vulnerable Gruppen, Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege sowie der öffentliche Personennahverkehr werden aufgrund der anderen Arbeitsstrukturen in diesem Statement nicht behandelt. Diese Handlungsempfehlung richtet sich an die verantwortlichen Personen in den jeweiligen Institutionen des öffentlichen Dienstes. Sie befasst sich mit den Maßnahmen des Infektionsschutzes während der Arbeit im öffentlichen Dienst, abgeleitet aus den Gefährdungsbeurteilungen verschiedener Settings. Die vorgestellten Maßnahmen können im Rahmen eines betrieblichen Konzeptes für zeitlich befristete Maßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt werden. Ziel ist es, allgemeine Hinweise zum Infektionsschutz in Bezug auf Arbeitssituationen zu geben, um die Verbreitung von SARS-CoV‑2 zu verlangsamen, Risikogruppen zu schützen und die Funktionsfähigkeit der genannten Strukturen zu gewährleisten.

2018 ◽  
Vol 3 (1) ◽  
pp. 35-40
Author(s):  
Petra Ott-Ordelheide

Zusammenfassung. „Der besondere Patient“, so werden Menschen mit Behinderungen und psychischen Störungen sowohl in der Presse, im Internet aber auch in der Pflegepraxis beschrieben. Diese Aussage suggeriert, dass es sich um ein besonders seltenes Phänomen handelt. Dabei ist die geistige Entwicklung bei 320 000 Menschen die Ursache für die Anerkennung des Status der Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, 2015). Fast alle Menschen mit Behinderungen haben weitere Komorbiditäten, hier sind vor allen Dingen orthopädische Probleme, Epilepsie und körperliche Behinderungen zu nennen. Rund 20 % haben eine psychiatrische Komorbidität (Seidel, 2005).


2013 ◽  
Vol 24 (4) ◽  
pp. 196-199 ◽  
Author(s):  
Walter Piel

Musik, gleich welcher Art, will erlebt werden; das ist der Sinn jeglicher Kunst. Wer als Lehrer mit jungen Menschen zu tun hat, macht dabei oft die Erfahrung, dass nicht das große Ganze eines Kunstwerks das Interesse weckt, sondern Einzelerscheinungen, scheinbare Nebensächlichkeiten, Beiläufigkeiten, vielleicht einzelne Melodien und Klänge. Durch sie können Türen geöffnet werden, die zu nachhaltiger Beschäftigung mit einem künstlerischen Objekt führen. Freilich sind derartige Erlebnisse nicht immer planbar. Es lohnt sich indes, solche Möglichkeiten ständig im Auge zu behalten und dabei eigene Erfahrungen zur Grundlage zu machen. Was für uns alle gilt, gilt in besonderer Weise auch für Menschen mit Behinderungen. Die Vielgestaltigkeit der Behinderungsformen fordert zu großer didaktischer und methodischer Kreativität und Phantasie heraus. Als Lohn der Bemühungen winkt dann oft die Begeisterung von Menschen, die die Erfahrung machen konnten, dass sie trotz allem, was sie einschränkt, auf künstlerischem Gebiet leistungsfähig sind.


CME ◽  
2021 ◽  
Vol 18 (9) ◽  
pp. 43-43
Author(s):  
Martina-Jasmin Utzt
Keyword(s):  

2021 ◽  
Vol 60 (03) ◽  
pp. 159-159

es gibt etwas zu feiern!Das Sozialgesetzbuch IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Dieser Geburtstag bietet eine gute Gelegenheit zu bilanzieren und zu diskutieren, was wir in der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht haben.


2021 ◽  
Vol 60 (05) ◽  
pp. 291-292
Author(s):  
Matthias Bethge

sowohl die Beantragung als auch die Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation hat sich in den vergangenen Monaten pandemiebedingt drastisch reduziert. In welchem Ausmaß sich dies langfristig auf die Teilhabechancen der betroffenen Menschen auswirken wird, können wir jetzt noch nicht absehen. Ein regelmäßiges Monitoring der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist, hätte frühzeitig dabei unterstützen können, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen und diese transparent darzustellen. Klar ist, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen nicht nur ein erhöhtes Risiko eines ungünstigen Krankheitsverlaufs im Fall einer Infektion mit dem Virus haben, sondern dass sie auch in der Wahrnehmung erforderlicher Gesundheitsversorgungleistungen beeinträchtigt waren und die sozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen besonders deutlich erlebt haben. Repräsentative Daten dazu, wie Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen die Pandemie in ihrem Verlauf erlebt haben, fehlen uns allerdings. Der Teilhabebericht, den die Bundesregierung alle vier Jahre vorlegt, ist ohne Frage ein wichtiger erster Schritt, um Daten im Sinne der Behindertenrechtskonvention zu erfassen und die Umsetzung der in der Konvention benannten Ziele zu begleiten. Um jedoch schnell auf veränderte Teilhabebedarfe zu reagieren, werden wir unsere bisherigen Datensammlungen zukünftig durch weitere Instrumente und wahrscheinlich auch digital umgesetzte Erhebungen ergänzen müssen. Das COVID-19 Snapshot Monitoring hat uns in den vergangenen Monaten schnell und verlässlich repräsentative Einblicke in Denken, Sorgen und Erwartungen der deutschen Bevölkerung gegeben. Vielleicht kann das auch ein Impuls für die Weiterentwicklung und Ergänzung des Teilhabesurveys sein.


2017 ◽  
Author(s):  
Nadine Metlitzky ◽  
Lutz Engelhardt

Die jüngste Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes rückt das Barrierefreie Bauen wieder verstärkt in den Fokus. Welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind, gibt die Normenreihe DIN 18040 vor. Die Norm beschreibt anhand von Schutzzielen, welche Eigenschaften Gebäude besitzen müssen, um Menschen mit Behinderungen Zugang und Nutzung zu erleichtern. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass diese Ziele technische Detaillösungen erfordern, die teilweise im Widerspruch zu den gültigen bautechnischen Normen stehen. Was im Neubau durch vorausschauendes Planen und Verwendung geeigneter Bauprodukte noch lösbar ist, bereitet im baulichen Bestand oft erhebliche Schwierigkeiten. Funktional und baukonstruktiv mangelhafte Ausführungen sind die Folge. In diesem Buch fassen die Autoren ihre langjährigen Erfahrungen beim Barrierefreien Bauen zusammen. Aus dem Blickwinkel der Sachverständigen schildern sie an bereits in Betrieb gegangenen Objekten und an nachgerüsteten baulichen Anlagen, was passiert, wenn das Gesamtthema der baulichen Barrierefreiheit ungenügend Berücksichtigung gefunden hat. Das Buch gibt Fachplanern Hilfestellung, Fehler zu vermeiden, indem Konflikte zwischen der Forderung nach barrierefreier Planung und konstruktiv/bauphysikalischen Anforderungen erkannt und geeignete Sonderlösungen entwickelt werden. Zum anderen unterstützt das Buch Sachverständige darin, bei der Beurteilung von Mängeln und Schäden weitsichtig alle funktionalen und konstruktiven Aspekte zu erkennen und zu berücksichtigen.


2021 ◽  
pp. 1-5
Author(s):  
Viviane Schachler

ZusammenfassungWozu gibt es Werkstatträte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)? Wie charakterisieren sich die dortigen Arbeitsbeziehungen? Wie arbeiten Werkstatträte und gelingt es ihnen, ihre Rechte zu mobilisieren? Kann sich in einem separierenden System Partizipation vollziehen und ist es gerechtfertigt, den Beteiligungsanspruch in WfbM bzw. dessen Einlösung als Partizipation zu bezeichnen? Fragen wie diese gaben den Impuls dazu, die Thematik der Werkstatträte in dieser Arbeit aufzugreifen. Nach Artikel 27 Abs. 1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist eine gleichberechtigte Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderungen in einem „integrativen“ Umfeld normativ intendiert. Gleichwohl vollzieht sich in Deutschland die berufliche Realität für derzeit rund 300.000 Personen mit Behinderungen in WfbM (Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM e. V. [BAG WfbM], 2020a).


Sign in / Sign up

Export Citation Format

Share Document