Orale Therapie der Interstitiellen Zystitis: Pentosanpolysulfat-Natrium
Zusammenfassung Einleitung Die im Moment favorisierte Entstehungstheorie der Interstitiellen Zystitis/Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS) stellt einen Defekt der das Urothel vor Urinbestandteilen isolierenden Glycosaminoclycan-Schicht in den Vordergrund. Diese Polysaccharid-Schicht kann durch eine orale Therapie mit dem Heparinoid Pentosanpolysulfat (PPS) restituiert werden. Die Historie der Substanz, ihre Wirksamkeit, Bewertung in Leitlinien und besonders die fraglichen Zusammenhänge mit einer Makulopathie sollen im Folgenden vorgestellt werden. Methodik Literaturrecherche in PubMed und Embase Ergebnisse PPS besitzt eine US-amerikanische und europaweite Zulassung zur Therapie der IC – zumeist geknüpft an den Nachweis von Glomerulationen oder einem sog. Hunner-Ulcus in der Distensionszystoskopie. In randomisierten Zulassungsstudien wurde die Wirksamkeit belegt. Dies führte zu einer Empfehlung als Basistherapeutikum der IC neben verhaltensmodulierenden, diätetischen und medikamentös-flankierenden Maßnahmen wie z. B. einer Schmerztherapie. Nach einer sechsmonatigen Therapie soll eine Reevaluation erfolgen. Zu den Nebenwirkungen gehören der mild blutverdünnende Effekt, Übelkeit und Haarausfall. 2 Publikationen einer amerikanischen Augenklinik postulierten jüngst einen Zusammenhang einer langjährigen, hoch dosierten Therapie mit einer bestimmten Form der retinalen Makulopathie. Dieser Zusammenhang wurde in unabhängigen Registerstudien inzwischen widerlegt, führte aber per Rote-Hand-Brief zu einem entsprechenden Warnhinweis in Deutschland. Aufgrund eines Rechtsstreites zwischen den Kostenträgern und dem Hersteller über die Erstattung ist PPS in Deutschland inselartig außer Handel, jedoch weiter verordnungsfähig und kann aus dem europäischen Ausland reimportiert werden. Die Kosten schlagen in Deutschland mit rund 20 Euro Tagestherapiekosten zu Buche. Dieser Umstand und viele Missverständnisse über die Verordnungsmodalitäten haben bedauerlicherweise zu einer Verstärkung der schon bestehenden Unterversorgung von IC-Patienten geführt. Es steht zu befürchten, dass mit zunehmender Zeitdauer des laufenden Rechtsstreites diese Unterversorgung noch zunehmen wird. Fazit Als einzige kausal wirkende orale Therapieform der IC besitzt PPS einen besonderen Stellenwert. Allen Besonderheiten bzgl. der Verordnungsmodalitäten und dem strittigen Zusammenhang mit einer möglichen Makulopathie zum Trotz darf PPS Betroffenen nicht vorenthalten werden.