Die Nervenklinik München während der “Aktion T4”
ZusammenfassungHintergrund: Im Rahmen der “Aktion T4” kam es während des nationalsozialistischen Regimes zwischen Oktober 1939 und August 1941 zu Euthanasiemorden mit bis zu geschätzten 300 000 Opfern. Es handelte sich um Patienten aus psychiatrischen Kliniken in ganz Deutschland, bei denen unter anderem die Diagnosen manisch-depressive Erkrankung oder Schizophrenie gestellt wurden. Psychiatrische Versorgungs- und Universitätskliniken waren in unterschiedlichem Ausmaß an dieser Aktion beteiligt. Anhand von Krankenakten wurde von uns zunächst untersucht, ob sich Hinweise für die Involvierung des Personals der Münchener Universitäts- Nervenklinik in die “Aktion T4” oder für die nach 1945 getätigten Äußerungen, das Personal habe versucht, die Patienten zu schützen, ergaben. Material und Methoden: Es handelt sich um eine retrospektive Vergleichsanalyse aus der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians- Universität (LMU) München. Aufnahmen, Entlassungs- und Verlegungsverhalten sowie Diagnosestellung während des Zeitraums der “Aktion T4” – September 1939 bis August 1941 – wurden anhand von Aufnahmebüchern und Krankenakten mit einem Vergleichszeitraum vor der “Aktion T4” verglichen. Ergebnisse: Die Analyse der Daten zeigt, dass sich das Verlegungsverhalten insgesamt während der “Aktion T4” vom Kontrollzeitraum nicht unterschied. Die Verweildauer während der “Aktion T4” war signifikant länger. Signifikant häufiger wurde die Diagnose “Nervenkrank ohne psychische Störung” – eine damals ungefährliche Diagnose, die nicht zu einer Involvierung in “T4” führte – gestellt. Schlussfolgerung: Die Daten sind vereinbar mit der Annahme, dass sich das Personal der Münchner Nervenklinik um den Schutz der Patienten vor Euthanasie bemühte. Andere mögliche Erklärungen werden ebenfalls diskutiert.